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Thema 4.

Auszug aus

 

Kosteneinsparungspotenzial der OIB-Richtlinien, Ausgabe April 2019

Autor Hubert Meszaros

Wie bereits der Titel dieses Artikels impliziert, wurden nur die Kosteneinsparungspotenziale durch die Änderungen in den OIB-Richtlinien aufgezeigt. Diese können demnach nicht als Garantie gesehen werden, dass das Bauen und in weiterer Folge auch das Wohnen dadurch leistbarer wird (zumal sich durch die Erleichterungen vermutlich auch nicht die Grundstückspreise beeinflussen lassen werden). Ob sich im jeweiligen Bauvorhaben nämlich die Kosten wirklich senken lassen, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. So wird es im Neubau beispielsweise leichter möglich sein, auf sämtliche Erleichterungen bereits bei der Planung Rücksicht zu nehmen und so etwas günstiger bauen zu können, als wenn man Änderungen an einem bestehenden Gebäude vornimmt. Da die Erhaltung von bestehenden Gebäuden gesamtwirtschaftlich gesehen jedoch mehrere positive Effekte hat, wurde als Anreiz dazu eine Reihe von Erleichterungen für Änderungen im Bestand vorgenommen. Somit können alte Gebäude einerseits wieder als Wohnraum nutzbar und attraktiv werden, was natürliche Ressourcen schont (es müssen z. B. dadurch keine neuen Grundstücke erschlossen werden) und andererseits z. B. ältere Menschen aber auch Menschen mit Behinderung, wenn ein Gebäude barrierefrei umgestaltet wird, dieses weiterhin bewohnen, was einen Umzug in ein Altersheim oder dergleichen bzw. eine neue, teurere Wohnung (welche unter Umständen erst gebaut werden muss und Geld und natürliche Ressourcen kostet) obsolet macht. Schwierig wird es, wie eingangs schon erwähnt, wenn es darum geht, die Erleichterungen in den OIB-Richtlinien monetär zu bewerten. Bereits bei der Erstellung der OIB-Richtlinien, Ausgabe März 2015 wurden nämlich jene Experten, welche Änderungsvorschläge einbrachten, gebeten, die dadurch jeweils erzielbare Baukosteneinsparung (in €/m²) anzuführen. Da sich hierzu jedoch keine allgemein gültigen Aussagen treffen lassen, liegen bis dato noch keine brauchbaren Informationen vor. Zudem stellt sich auch die Frage, wozu es des Wissens bedarf, wieviel Geld man beim Bau sparen kann, wenn diese Vergünstigungen dann nicht z. B. durch die aliquote Senkung von Mieten an die Betroffenen weitergegeben werden müssen. Ein weiterer Punkt, welcher im Allgemeinen zur Kostenreduktion beitragen kann, ist die in der aktuellen Fassung der OIB-Richtlinien vorgenommene Minimierung von Redundanzen durch Einarbeitung von Bestimmungen aus anderen Regelwerken wie z. B. TRVBs oder ÖNORMEN. Da es nun für viele Bereiche klarere und vor allem einheitliche Regelungen gibt, fällt somit das (meist) im Zivilrecht in vielen Belangen oft angeführte Argument, dass man zum Beispiel eine Norm nicht eingehalten hat bzw. im Schadensfall, dass bei Einhaltung dieses Regelwerkes etwas nicht passiert wäre. Was sich ebenfalls nur schwer (monetär) bewerten lässt, sind die gesamtwirtschaftlichen Folgen durch die Steigerung des Sicherheitsniveaus (wie etwa in der OIB-Richtlinie 2 oder der OIB-Richtlinie 4). So verursacht beispielsweise der Einbau von Sicherheitsglas zwar etwas höhere Kosten, vermindert jedoch das Risiko vor Verletzungen (für welche die Allgemeinheit im weiteren Sinne die (Folge-)Kosten zu tragen hat) sicherlich in einem ungleich höheren Ausmaß. Ähnliches kann man ohne weiteres auch den Anforderungen an den Schallschutz sowie an den Wärmeschutz attestieren. Dass sich in den OIB-Richtlinien noch das eine oder andere Kosteneinsparungspotenzial verbirgt, welches bei der nächsten Überarbeitung vermutlich freigelegt wird, steht außer Frage. Die wirklich relevante Frage, die es zu klären gilt, ist jedoch, ob Erleichterungen alleine auch in Zukunft ausreichen werden können, um dadurch vermehrt leistbaren Wohnraum zu schaffen. Es bleibt spannend.

Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 4.2020