Bitte beachten Sie, dass Fragen und Änderungsvorschläge zu den OIB-RICHTLINIEN, Ausgabe April 2019 ausschließlich über die Formulare der jeweiligen
OIB-Richtlinie einzubringen sind. Sofern Sie dazu noch kein Benutzerkonto besitzen, müssen Sie sich unter folgendem
Link registrieren.
Die Interpretation der OIB-Richtlinien im Zusammenhang mit individuellen Bauprojekten obliegt der jeweiligen zuständigen Baubehörde. Allgemeine Fragen zu den OIB-Richtlinien, die durch die
FAQs nicht abgedeckt sind, können jedoch an das OIB gerichtet werden.