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Interview

Auszug aus dem Interview zum Thema „Neue Verordnungen“

 

Interviewpartner: Katharina Knapton-Vierlich, Leiterin der Abteilung "Baugewerbe" in der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der Kommission, und Kees Both, Technischer Bevollmächtigter von EAPFP und Vorsitzender von EFFCM

 

Elisabeth Bata (OIB): "Das Europäische Parlament hat in seiner Plenarsitzung am 10. April 2024 der "Neuen Verordnung über Bauprodukte" zugestimmt. Diese wird voraussichtlich Ende 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht und gilt, bis auf wenige Ausnahmen, zwölf Monate nach Inkrafttreten. Welche wesentlichen Änderungen ergeben sich aus dieser Verordnung für die Wirtschaftsakteure?"

 

Kees Both

Es ist vielleicht wichtig zu betonen, dass vieles im Wesentlichen gleich bleibt. Vor allem wird die „Neue Verordnung über Bauprodukte“ weiterhin die rechtliche Grundlage für Produzenten und Hersteller darstellen, auf der sie ihre Produkte auf den Markt bringen können, und sie wird sehr umfassende und transparente Informationen über die Produktleistung liefern. Insofern bildet die „Neue Verordnung über Bauprodukte“ das Fundament für den Binnenmarkt mit Bauprodukten.

Was man als wesentliche Änderungen definiert, hängt vielleicht in gewissem Maß von der jeweiligen Perspektive und, wenn man so sagen will, der jeweiligen Produktfamilie ab. Die Tatsache, dass auch Merkmale zur ökologischen Nachhaltigkeit angegeben werden sollen (und innerhalb eines bestimmten Zeitraumes verbindlich angegeben werden müssen), und dass aus 19 Merkmalen auszuwählen ist, kann man als wesentliche Änderungen ansehen. Das wird zweifellos Auswirkungen auf die gesamte Baubranche haben, und wir alle hoffen, dass dies einen essenziellen Beitrag zur Erreichung der Ziele des europäischen „Grünen Deals“ leisten wird. Darüber hinaus berücksichtigt die „Neue Verordnung über Bauprodukte“ eindeutig bestimmte Aspekte der Digitalisierungsbestrebungen. Als Industrie haben wir einige Bedenken hinsichtlich der Umsetzung und des Arbeitsaufwands sowie der Verantwortung, die uns auferlegt wird. Aber vielleicht sollten wir dies eher als Herausforderung denn als Sorge interpretieren.

 

Elisabeth Bata (OIB): "Die Europäische Technische Bewertung (ETA) bietet weiterhin eine Alternative zur Normung als Grundlage für die CE-Kennzeichnung von innovativen Bauprodukten. Die Europäischen Bewertungsdokumente als Basis für die Ausstellung von ETAs werden jedoch zukünftig, im Gegensatz zur derzeit gültigen Verordnung (EU) Nr. 305/2011, nicht mehr der harmonisierten Zone zugeordnet. Was bedeutet der Übergang in die nicht-harmonisierte Zone für die Europäischen Bewertungsdokumente und die Europäischen Technischen Bewertungen?"

 

Katharina Knapton-Vierlich

Die harmonisierte Zone umfasst alle normierten Bauprodukte. Der Normungsprozess ist mehrstufig: Zunächst teilen die Mitgliedstaaten, die für Bauwerksicherheit zuständig sind, der Europäischen Kommission mit, welche Produktinformationen und -anforderungen für eine Produktfamilie festgelegt werden sollen. Die Europäische Kommission fasst diese Anforderungen in einem Normungsauftrag an eine europäische Normungsorganisation zusammen, die dazu eine Norm erarbeitet.

Die verpflichtenden Normen werden als vollständig angesehen. Deshalb dürfen die Mitgliedstaaten für Produkte in der harmonisierten Zone keine zusätzlichen Produktanforderungen über die Produktnorm hinaus verlangen.

Mit den Europäischen Bewertungsdokumenten soll Herstellern ein schneller freiwilliger Weg zur CE-Kennzeichnung innovativer Bauprodukte eröffnet werden, die bisher von keiner Norm abgedeckt sind. Ein Europäisches Bewertungsdokument und die herstellerspezifische Europäische Technische Bewertung berücksichtigen dabei nur den Markt und den Anwendungsbereich, den der Hersteller im Auge hat.

Wären die Europäischen Bewertungsdokumente Teil der harmonisierten Zone, müssten alle rechtlichen Anforderungen aller Mitgliedstaaten berücksichtigt werden, da Mitgliedstaaten sonst später keine Produktanforderungen über das Dokument eines Herstellers hinaus verlangen könnten. Die Europäische Kommission wäre daher verpflichtet, jedes Bewertungsdokument allen Mitgliedstaaten zur Prüfung vorzulegen. Dieser Prüfschritt würde den Erarbeitungsprozess deutlich verlangsamen und auch verteuern, da die Europäischen Bewertungsdokumente dann viel umfangreicher sein müssten. ….

Das gesamte Interview finden Sie in OIB aktuell, 3.2024