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Baustoffliste ÖE

Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik über die Baustoffliste ÖE

In Österreich wird seit 2002 die Verwendbarkeit von CE-gekennzeichneten Bauprodukten über die Baustoffliste ÖE geregelt.

Die „CE-Kennzeichnung" bestätigt, dass die Produkte in allen EU-Staaten in Verkehr gebracht werden dürfen. Näheres zur Verwendbarkeit solcher Produkte in Österreich finden Sie in der Baustoffliste ÖE.

Die Neufassung 2019 der Baustoffliste ÖE trägt der geänderten Situation infolge der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) und der aus diesem Grund adaptierten Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Rechnung. Das bedeutet eine grundlegende Umstellung auf Europäische Bewertungsdokumente (EAD) anstelle der individuellen Europäischen Technischen Bewertungen (ETA), die die Europäischen technischen Zulassungen der Bauproduktenrichtlinie ersetzen.

Die Baustoffliste ÖE gibt über die Verwendungsbestimmungen und wesentlichen Anforderungen von Bauprodukten in Österreich Auskunft und kann daher sowohl für Hersteller von Bauprodukten, aber auch für Planer und Behörden ein wichtiges und hilfreiches Instrument bilden.
Am 15. März 2019 trat in Österreich die fünfte Ausgabe der Baustoffliste ÖE - Neufassung 2019 in Form der „Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik" in Kraft.
 

Baustoffliste ÖE - Neufassung 2019
ausgabe inkrafttreten sonderheft nr.
Neufassung 15. März 2019 Nr. 15