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Baustoffliste ÖA

Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik über die Baustoffliste ÖA

Bauprodukte, die in der Baustoffliste ÖA enthalten sind, müssen optisch sichtbar das „ÜA-Zeichen" tragen. Ohne dieses Zeichen dürfen diese Bauprodukte nicht mehr verwendet werden. Näheres zur Verwendbarkeit solcher Produkte in Österreich finden Sie in der Baustoffliste ÖA.
1. Novelle zur Baustoffliste ÖABaustoffliste ÖA - Neufassung 2015

Mit 15. März 2019 ist die 1. Novelle der Baustoffliste ÖA zur Neufassung 2015 in Form der "Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik" in Kraft getreten und diese ist gemeinsam mit der Stammverordnung anzuwenden. Die Stammverordnung - die Baustoffliste ÖA - Neufassung 2015 - wurde am 15. August 2015 auch in Form der "Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik" erlassen und entsprechend den landesgesetzlichen Vorschriften in den einzelnen Bundesländer kundgemacht. Sowohl die Stammverordnung als auch die Novelle wurden im Rahmen der Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik "OIB aktuell" als Sonderhefte Nr. 14 und Nr. 16 publiziert.

Baustoffliste ÖA - 1. Novelle 2019
Ausgabe inkrafttretensdatum sonderheft nr.
1. Novelle 2019 15. März 2019 Nr. 16

 

 

 

 

Ausgabe Inkrafttretensdatum sonderheft nr.
Baustoffliste ÖA - Neufassung 2015
Neufassung 2015 15. August 2015 Nr. 14

Neufassung 2015

Tirol

01. Oktober 2016 OIB aktuell (3/2016)

Neufassung 2015

Burgenland

01. April 2017 OIB aktuell (1/2017)

*Hinweis: Da die formellen Beschlussfassungen in den Bundesländern Burgenland und Tirol aus formalen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen konnten, wurden für diese Bundesländer die Verordnungen gesondert kundgemacht.