Inhalt:
Baustoffliste ÖA
Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik über die Baustoffliste ÖA
Bauprodukte, die in der Baustoffliste ÖA enthalten sind, müssen optisch sichtbar das „ÜA-Zeichen" tragen. Ohne dieses Zeichen dürfen diese Bauprodukte nicht mehr verwendet werden. Näheres zur Verwendbarkeit solcher Produkte in Österreich finden Sie in der Baustoffliste ÖA.
Mit 1. April 2024 tritt die 2. Novelle der Baustoffliste ÖA zur Neufassung 2015 in Form der "Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik" in Kraft und diese ist gemeinsam mit der 1. Novelle der Baustoffliste ÖA (15. März 2019) zur Neufassung 2015 (Stammverordnung) anzuwenden. Die Stammverordnung - die Baustoffliste ÖA - Neufassung 2015 - wurde am 15. August 2015 auch in Form der "Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik" erlassen und entsprechend den landesgesetzlichen Vorschriften in den einzelnen Bundesländer kundgemacht. Sowohl die Stammverordnung als auch die beiden Novellen wurden im Rahmen der Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik "OIB aktuell" als Sonderhefte Nr. 14, Nr. 16 und Nr. 17 publiziert.
Ausgabe | inkrafttretensdatum | sonderheft nr. |
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2. Novelle 2024 | 1. April 2024 | Nr. 17 |
Ausgabe | inkrafttretensdatum | sonderheft nr. |
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1. Novelle 2019 | 15. März 2019 | Nr. 16 |
Ausgabe | Inkrafttretensdatum | sonderheft nr. |
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Neufassung 2015 | 15. August 2015 | Nr. 14 |
Neufassung 2015 Tirol |
01. Oktober 2016 | OIB aktuell (3/2016) |
Neufassung 2015 Burgenland |
01. April 2017 | OIB aktuell (1/2017) |
*Hinweis: Da die formellen Beschlussfassungen in den Bundesländern Burgenland und Tirol aus formalen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen konnten, wurden für diese Bundesländer die Verordnungen gesondert kundgemacht.