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Vereinfachtes Verfahren

Punkt: 
3
Frage: 

Sind die im Leitfaden zur OIB-Richtlinie 6 unter Punkt 3 „Vereinfachtes Verfahren“ enthaltenen Verweise korrekt?

Antwort: 

Es handelt sich hierbei um editorielle Fehler. Korrekt ist:

3.2.2 Ermittlung des Grundvolumens der konditionierten Geschoße und deren Oberfläche nach der vereinfachten Geometrie gemäß Punkt 3.2.1.

3.2.4 Allfälligen konditionierten Dachräumen sind in analoger Weise (gemäß der Punkte 3.2.1 bis 3.2.3) ein entsprechendes Volumen, die zugehörige Grundfläche, die zugehörigen Außenbauteilflächen und die Flächenanteile von Dachflächenfenstern einschließlich der jeweiligen Orientierung zuzuordnen.

3.2.6 Modifikation der sich aus den Punkten 3.2.1 bis 3.2.4 ergebenden Oberfläche durch Multiplikation der Fassaden- bzw. Dachfläche, je nach Anzahl der Vor- bzw. Einsprünge und Dacheinschnitte oder -aufbauten gemäß Punkt 3.2.5 mit 1,05n. Dabei ist n die Anzahl der horizontalen und/oder vertikalen Vor- bzw. Einsprünge, Dacheinschnitte oder -aufbauten.

3.2.7 Durch die Modifikationen gemäß Punkt 3.2.6 wird die Fassadenfläche entsprechend vergrößert. Die Brutto-Grundfläche BGF bleibt von diesen Modifikationen unberührt.

3.3 Bauphysik

Zur Vereinfachung der Erfassung der Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) können entweder Default-Werte gemäß Punkt 3.3.1 oder von den Ländern festgesetzte Standardwerte gemäß Punkt 3.3.2, die den jeweiligen landesgesetzlichen Anforderungen entsprechen, herangezogen werden.

3.3.1 Default-Werte

Für Gebäude, für die unter Punkt 3.3.2 keine Werte angegeben sind (z.B. für ältere Gebäude), können folgende Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) herangezogen werden: