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Gebäudekategorien

Richtlinie: 
Punkt: 
3
Frage: 

Auf welchen Gebäudebereich bezieht sich die Anzahl von Nutzungseinheiten bei der Unterscheidung des Nutzungsprofils von Wohngebäuden zwischen „Wohngebäude mit drei bis neun Nutzungseinheiten“ und „Wohngebäude mit zehn und mehr Nutzungseinheiten“?

Antwort: 

Da sich die Nutzungsprofile dieser beiden Gebäudekategorien nur im pauschalen Verschattungsfaktor unterscheiden und dieser in erster Linie auf die Dichte der Nachbarbebauung abzielt, bezieht sich die Anzahl von Nutzungseinheiten auf die von einem Treppenhaus („Stiege“) erschlossenen Wohnungen  und nicht auf das gesamte Gebäude. Dieses Nutzungsprofil ist auch anzuwenden, wenn nur ein Teil eines solchen Gebäudeabschnittes (z.B. eine einzelne Wohnung) berechnet wird.