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Fußnote in Tabelle

Richtlinie: 
Punkt: 
4.2.2
Frage: 

Warum verweist die Fußnote in den Tabellen zu den Anforderungen für Nicht-Wohngebäude im Punkt 4.2.2. auf das Nutzungsprofil Wohngebäude und sollte es im Einleitungssatz der zweiten Tabelle in diesem Abschnitt nicht „Wird der Nachweis der Einhaltung der Anforderungen für Nicht-Wohngebäude über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor geführt, gelten folgende Höchstwerte“ lauten?

Antwort: 

Ja, selbstverständlich sollte der zweite Einleitungssatz in Analogie zum ersten Einleitungssatz die Anforderungen von Nicht-Wohngebäuden ankündigen. Der Bezug auf das Nutzungsprofil Wohngebäude beim Nachweis der Anforderungen ist richtig. Dies liegt in der Tatsache begründet, dass einige Nutzungsprofile einen so hohen Luftwechsel in ihrem Nutzungsprofil aufweisen, dass alleine schon aus den Ventilationsverlusten ein positives Unterschreiten der Anforderungswerte auszuschließen wäre. Gleichzeitig bietet diese Art der Anforderungssetzung den Vorteil, dass bei späteren Nutzungswechseln Anforderungen immer eingehalten werden. Dies entspricht dem früheren Konzept des HWB* (wohngebäudeäquivalenter, flächenbezogener Heizwärmebedarf).