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Fenstertüren

Richtlinie: 
Punkt: 
2.7
Frage: 

Sind die Anforderungen der OIB-Richtlinie 4 an Türen auch auf Fenstertüren anwendbar?

Antwort: 

Ja, die Anforderungen der OIB-Richtlinie 4 an Türen im Hinblick auf Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit sind sinngemäß auch auf andere begehbare Öffnungen (z. B. Fenstertüren) anzuwenden. Dies betrifft neben Punkt 2.7 auch alle anderen relevanten Punkte der OIB-Richtlinie 4. Der Regelungsbereich betreffend Bauprodukte (z. B. Leistungsanforderungen an Türen, Fenster, Fenstertüren) bleibt davon unberührt.