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Erschließung Fluchtwege

Richtlinie: 
Punkt: 
2.7.1
Frage: 

Muss die Breite der nutzbaren Durchgangslichte von Türen in WC-Trennwandsystemen mindestens 80 cm betragen?

Antwort: 

Nein, da es sich bei diesen um Einrichtungsgegenstände handelt, kann von Punkt 2.7.1 der OIB-Richtlinie 4, Ausgabe März 2015 abgewichen werden. Dabei darf eine Breite von 60 cm nicht unterschritten werden. Dies entspricht § 33 (6) der Arbeitsstättenverordnung (AStV).