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Lfd. Nr. 15.2 Produkte/Materialen in Kontakt mit Trinkwasser – Warmwasserbereiter und Pufferspeicher – Emaillierte Trinkwasserspeicher

Frage: 

Lfd. Nr. 15.2 Produkte/Materialen in Kontakt mit Trinkwasser – Warmwasserbereiter und Pufferspeicher – Emaillierte Trinkwasserspeicher

#30 - Sind (emaillierte) Trinkwasserspeicher und Pufferspeicher samt zugehöriger Einbauteile ÜA-pflichtig?

Antwort: 

In der geltenden Verordnung über die Baustoffliste ÖA vom 15.03.2019 sind diese Produkte nicht enthalten und daher nicht ÜA-pflichtig. Umgekehrt verhält es sich bei Komponenten (z.B. Formstücke und Gebäudearmaturen), die an den Speicher angeschlossen sind und somit separat zur Verwendung gebracht werden. Diese können somit nicht als Bestandteil des Speichers gesehen werden und sind ab März 2021 ÜA-pflichtig, vorausgesetzt, die Komponente ist nach dem Wasserzähler als Übergabestelle eingerichtet.

Letztes Update
Datum: 01.07.2020

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