Inhalt:
Antragstellung „R"
Antragstellung und Nummernvergabe bei Registrierungsbescheinigungen
Die Nummernvergabe für die Registrierungsbescheinigungen „R" erfolgt durch das OIB.
Das Formular ist vollständig ausgefüllt (siehe Erläuterungen hierzu) der Registrierungsstelle, die für die Ausstellung der Registrierungsbescheinigungen herangezogen wird, zu übermitteln. Die Beantragung der vom OIB zu vergebenden Nummer erfolgt durch die Registrierungsstelle und nicht durch den Hersteller.
Bei Fragen bitten wir Sie, sich an die Registrierungsstelle zu wenden.
Anhang | Größe |
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Antrag | 208.99 KB |
Erläuterungen | 78.36 KB |