Referat 4: Marktüberwachung (in Vorbereitung)

 

Leiter des Referates: Dipl.-Ing. Dr. Nikolaus Fuchs

Tel.: + 43/1/533 65 50 - 30

Fax: + 43/1/533 64 23

E-Mail: fuchs@oib.or.at

 


Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Allgemeines
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Aktive Marktüberwachung
Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Passive Marktüberwachung
Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Nationale und internationale Koordination


    

Allgemeines

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Die Marktüberwachung wird durch die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ab 2010 auch für alle Bauprodukte mit CE-Kennzeichnungspflicht gefordert. Deshalb ist im OIB ein eigenes Referat für die Marktüberwachung in Vorbereitung. Die Tätigkeit wird sowohl die passive als auch die aktive Marktüberwachung umfassen und betrifft die Produktgruppen aller Referate. Neben der Kontrolle der CE-Kennzeichnung, gegebenenfalls auch durch Probenentnahme und Prüfung, umfasst die Marktüberwachung gemäß den Vorgaben der erwähnten EU-Verordnung auch Maßnahmen wie Informationskampagnen im Vorfeld und abgestufte Korrekturmaßnahmen aufgrund der Ergebnisse nach einer Überprüfung. Solange noch nicht alle Bauprodukte einer CE-Kennzeichnung unterliegen, wird die ÜA-Kennzeichnung in gleicher Weise kontrolliert.


   

Aktive Marktüberwachung

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Unter aktiver Marktüberwachung versteht man die planmäßige, nicht anlassbezogene  Kontrolle von Bauprodukten und deren CE-Kennzeichnung am österreichischen Markt durch Probenentnahme und Eigenschaftsprüfung im Rahmen nationaler und internationaler, koordinierter und zielgerichteter Programme.


   

Passive Marktüberwachung

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Unter passiver Marktüberwachung versteht man die gezielte, anlassbezogene Probenentnahme und Eigenschaftsprüfung aufgrund von Informationen und Ereignissen, die auf eine mögliche Abweichung von Produkteigenschaften eines bestimmten Produktes oder einer Produktgruppe eines oder mehrerer Hersteller von den mit der CE-Kennzeichnung deklarierten Werten hinweisen.


   

Nationale und internationale Koordination

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Die Marktüberwachung von Bauprodukten wird vom OIB als zentraler Koordinierungsstelle der österreichischen Bundesländer in deren Auftrag wahrgenommen. Eine Vereinbarung der Länder gemäß Art. 15a B-VG über die Marktüberwachung von Bauprodukten ist bereits in Ausarbeitung. International werden die Marktüberwachungstätigkeiten der nationalen Behörden untereinander im Rahmen der EU koordiniert und abgestimmt.