Referat 3: Tiefbau, Siedlungswasserbau
Leiter des Referates: Dipl.-Ing. Dr. Georg Kohlmaier
Tel.: +43/1/533 65 50 - 20
Fax: +43/1/533 64 23
E-Mail: kohlmaier@oib.or.at
Sachbearbeiterin: Gerlinde Schreiner-Scheu
Tel.: +43/1/533 65 50 - 25
E-Mail: schreiner@oib.or.at
Allgemeine Beschreibung
Produktbereiche
Betreuung des Sachverständigenbeirates für Fragen
der Österreichischen technischen Zulassung und des ÜA-Zeichens (SVBÖTZ/ÜA)
Betreuung des Sachverständigenbeirates für Fragen
der Europäischen technischen Zulassung (SVBETZ)
Betreuung der österreichischen Baustofflisten "ÖA" und "ÖE"
| Allgemeine Beschreibung |
Tiefbau:
Der Überbegriff "Tiefbau" umfasst im wesentlichen Bauprodukte aus den Bereichen Gründung und Boden(befestigung), Straßenausstattung und Behälter zur Lagerung von Flüssigkeiten und Nahrungsmitteln.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung:
Unter diesem Titel sind folgende Produktgruppen zusammengefasst: Rohre und Zubehör, Abwassertechnische Produkte, Sanitäreinrichtungen.
| Produktbereiche |
Erd- und Grundbau
Derzeitige Mandate an CEN: Geotextilien.
Bauliche Anlagen und Straßenausstattung
Derzeitige Mandate an CEN: Lager; Verkehrstechnische Produkte; Straßenbauprodukte; Zuschläge für Straßenbauprodukte.
Derzeitige Mandate an EOTA: Übergangskonstruktionen für Brücken; Steinschlagschutznetze.
Lagerung von Flüssigkeiten und Lebensmitteln
Derzeitige Mandate an CEN: Behälter.
Bauprodukte im Bereich des Hochbaues
Derzeitige Mandate an EOTA: Fertigteiltreppen.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Derzeitige Mandate an CEN: Sanitäreinrichtungen; Abwassertechnische Produkte; Rohre, Behälter und Zubehör nicht in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch; Bauprodukte in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch.
Die bisher erstellten Mandate für harmonisierte europäische Normen sowie für Leitlinien für europäische technische Zulassungen und ihr derzeitiger Stand im Konsultationsprozess mit den Mitgliedstaaten finden Sie unter Bauproduktenrichtlinie.
| Betreuung des Sachverständigenbeirates für Fragen der österreichischen technischen Zulassung und des ÜA-Zeichens (SVBÖTZ/ÜA) |
Vor dem Erscheinen der österreichischen Baustoffliste ÖA war die österreichische technische Zulassung (ÖTZ) für einzelne Bundesländer das Instrumentarium, um für bestimmte Produktbereiche mittels einer Zulassungsverpflichtung die Gebrauchstauglichkeit der Produkte sicherzustellen. Für die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu österreichischen technischen Zulassungen und die Erarbeitung von Richtlinien für österreichische technische Zulassungen wurde im OIB der Sachverständigenbeirat für Fragen der österreichischen technischen Zulassung eingerichtet.
Mit der Herausgabe der Baustoffliste ÖA, insbesondere mit dem In-Kraft-Treten der zweiten Ausgabe der Baustoffliste ÖA mit 15. Dezember 2002, rückte die ÜA-Kennzeichnung von Produkten in den Vordergrund. Die österreichische technische Zulassung verlor an Bedeutung, da die meisten Produkte, für die in der Vergangenheit in einzelnen Bundesländern eine Zulassungsverpflichtung bestand, inzwischen in die Baustoffliste ÖA übergeführt wurden (z.B. div. Fertigteile aus (Stahl)beton, Fangsysteme, Wand- und Deckenaufbauten mit hölzerner Tragkonstruktion). Lediglich einige wenige Bereiche, wie zum Beispiel Öllagerbehälter, verblieben auf der Zulassungsebene.
Konsequenterweise änderte sich damit auch der Tätigkeitsbereich des Sachverständigenbeirates und dieser wurde um den Themenbereich "Fragen des ÜA-Zeichens" erweitert. Der Sachverständigenbeirat lautet daher nunmehr: Sachverständigenbeirat für österreichische technische Zulassungen und Fragen des ÜA-Zeichens (SVBÖTZ/ÜA). Das erweiterte Tätigkeitsfeld umfasst im Wesentlichen die Erstellung der Baustoffliste ÖA sowie der zugehörigen "Verwendungsgrundsätze des OIB" und der "Checklisten des OIB". Die Verwendungsgrundsätze stellen Regelwerke im Sinne der Baustoffliste ÖA dar.
Um eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen der Regelwerke für die Belange der Baustoffliste ÖA und eine akkordierte Vorgangsweise bei der Ausstellung der Übereinstimmungsnachweise zu unterstützen, werden im OIB hierfür sogenannte "Checklisten" geschaffen. Deren Herausgabe obliegt ebenfalls dem SVBÖTZ/ÜA.
Näheres zum Thema "Verwendungsgrundsätze" ist in der Rubrik Betreuung der österreichischen Baustofflisten "ÖA" und "ÖE" zu finden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Checklisten" sind der Rubrik Checklisten des OIB zu entnehmen.
Dieser Sachverständigenbeirat wird seit der 114. Sitzung von Herrn OStBR Dr. Peter Proßegger vom Magistrat der Stadt Wien/MA 39 als Vorsitzenden geleitet. Herr HR Dipl.-Ing. Harald Pfeil vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung führte den Vorsitz von der 1. bis zur 17. Sitzung und Herr Ltd. OBR Dipl.-Ing. Walter Unger vom Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Hochbau, von der 18. bis zur 113. Sitzung des SVBÖTZ/ÜA.
Die Besorgung der Geschäftsführung erfolgt durch Herrn Dipl.-Ing. Dr. Georg Kohlmaier im OIB. Dies beinhaltet gemeinsam mit dem Vorsitzenden
| Betreuung des Sachverständigenbeirates für Fragen der europäischen technischen Zulassung (SVBETZ) |
Für die Behandlung der Angelegenheiten der Europäischen technischen Zulassungen und der Baustoffliste ÖE ist im OIB der Sachverständigenbeirat für Fragen der Europäischen technischen Zulassung eingerichtet.
Nähere Informationen zur Baustoffliste ÖE finden Sie auch unter der Rubrik Baustoffliste ÖE.
Die Leitung und Besorgung der Geschäftsführung dieses Sachverständigenbeirates wird im Auftrage des OIB von Herrn Dipl.-Ing. Dr. Georg Kohlmaier durchgeführt.
Dies beinhaltet:
| Betreuung der österreichischen Baustofflisten "ÖA" und "ÖE" |
Das OIB ist von den Bundesländern ermächtigt, die österreichischen Baustofflisten ÖA und ÖE durch Verordnung festzulegen. Nähere Informationen zur Baustoffliste ÖA sind auf der Homepage unter "Baustoffliste ÖA" enthalten. Die Behandlung der österreichische Baustoffliste ÖA im OIB ist dem Sachverständigenbeirat für Fragen der österreichischen technischen Zulassung in seiner Funktion als Sachverständigenbeirat für fragen des ÜA-Zeichens (SVBÜA) zugewiesen. Jene der österreichischen Baustoffliste ÖE ist dem Sachverständigenbeirat für Fragen der europäischen technischen Zulassung (SVBETZ) zugewiesen.
Dies beinhaltet gemeinsam mit dem Vorsitzenden des SVBÜA