Referat 1: Konstruktiver Ingenieurbau
Leiter des Referates: Dipl.-Ing. Wilhelm Schneider
Tel.: + 43/1/533 65 50 - 21
Fax: + 43/1/533 64 23
E-Mail: schneider@oib.or.at
Sachbearbeiter: Thomas Gruntzel
Tel.: +43/1/533 65 50 - 18
E-Mail: gruntzel@oib.or.at
Allgemeines
Produktbereiche
Koordinierung des Akkreditierungsverfahrens
Koordinierung des Ermächtigungsverfahrens
| Allgemeines |
Konstruktiver Ingenieurbau:
Der Überbegriff "Konstruktiver Ingenieurbau" umfasst im wesentlichen Bauprodukte, bei denen die Last tragende Funktion im Vordergrund steht. Aus internen Gründen sind davon einige Bereiche ausgeschlossen wie z.B. Fundamente, Brückenlage, Fertigteilhäuser etc., die in anderen Referaten behandelt werden.
Zusätzlich werden in diesem Referat alle Bauprodukte behandelt, die im Bereich Gasversorgung (Brenngase) eine Rolle spielen. Weiters auch Bauprodukte für die Fernwärmeversorgung.
| Produktbereiche |
Last tragende Bauprodukte
Derzeitige Mandate an CEN: Fertigteile aus Beton, einschließlich Leichtbeton und Porenbeton; Mauerwerksprodukte einschließlich Mörtel, Stürze und Zubehör; Konstruktive Holzprodukte; Zuschläge für Beton und Mörtel; Beton und Mörtel; Bewehrungsstahl und Spannstahl für Beton; Tragende metallene Bauprodukte; Zement, Baukalk und hydraulische Bindemittel.
Derzeitige Mandate an EOTA: Mantelbetonbauweisen; Spannsysteme; Leichte Holzbauträger.
Befestigungsmittel und Abdichtungen
Derzeitige Mandate an CEN: Verbindungsmittel für Holz; Klebstoffe einschließlich Fliesenkleber.
Derzeitige Mandate an EOTA: Metalldübel für Beton; Metalldübel für Beton für leichte Decken; Kunststoffdübel für Mauerwerk und Beton; Injektionsdübel.
Gasversorgung
Derzeitige Mandate an CEN: Rohre und Nebenprodukte hinsichtlich Gasversorgung und Fernwärmeversorgung.
Die bisher erstellten Mandate für harmonisierte europäischer Normen sowie für Leitlinien für europäische technische Zulassungen und ihr derzeitiger Stand im Konsultationsprozess mit den Mitgliedstaaten finden Sie unter Bauproduktenrichtlinie.
Koordinierung des Akkreditierungsverfahrens |
Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) wurde von den österreichischen Bundesländern mit Durchführung des Akkreditierungsverfahrens von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen beauftragt. Diese Stellen sind für die Durchführung des Konformitätsbescheinigungsverfahrens nach harmonisierten europäischen Normen oder europäischen technischen Zulassungen erforderlich. Als Prüf- und Überwachungsstellen kann, soweit die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, jede österreichische Stelle akkreditiert werden, wohingegen Zertifizierungsstellen nur dann akkreditiert werden können, wenn sie von den österreichischen Bundesländern eingerichtet sind. Die Vorbereitung und Koordinierung von Akkreditierungsverfahren erfolgt durch das Referat Konstruktiver Ingenieurbau.
Koordinierung des Ermächtigungsverfahrens |
Die "Vereinbarung über die Regelung der Verwendbarkeit von Bauprodukten" sieht in einigen Fällen vor, dass auch andere Stellen als Zulassungs- und Zertifizierungsstellen der Länder Übereinstimmungszeugnisse ausstellen können. Voraussetzung für die Erstellung derartiger Übereinstimmungszeugnisse ist ein positiv abgeschlossenes Ermächtigungsverfahren. Die Vorbereitung und Koordinierung von Ermächtigungsverfahren erfolgt durch das Referat Konstruktiver Ingenieurbau.