Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften

Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Harmonisierungskonzept
Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) OIB-Richtlinien
Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Erläuterungen

Letzte Aktualisierung:

OIB-Richtlinien - Richtlinie 6 - EXCEL-Tool: Klimadaten (19.09.2008)


    

Harmonisierungskonzept zurück zum Seitenanfang

Das Harmonisierungskonzept orientiert sich am "New Approach" (Entschließung des Rates von 1985 über eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und der Normung.) Das Konzept sieht vor, dass in den Rechtsvorschriften selbst nur mehr schlanke, zielorientierte Anforderungen festgelegt werden sollen. Ein Vorschlag hierzu ist im Dokument "Zielorientierte bautechnische Anforderungen" enthalten. Technische Detailbestimmungen hingegen werden auf Dokumente ausgelagert, die keine Rechtsvorschriften im engeren Sinne sind, sondern auf die in den Rechtsvorschriften verwiesen wird. Hierzu dienen die OIB-Richtlinien.

 

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Zielorientierte bautechnische Anforderungen

    

OIB-Richtlinien zurück zum Seitenanfang

Die OIB-Richtlinien wurden in der Generalversammlung des OIB am 25. April 2007 unter Anwesenheit der Vertreter aller Bundesländer einstimmig beschlossen. Sie basieren auf den Beratungsergebnissen der von der Landesamtsdirektorenkonferenz zur Ausarbeitung eines Vorschlags zur Harmonisierung bautechnischer Vorschriften eingesetzten Länderexpertengruppe. Die Arbeit dieses Gremiums wurde vom OIB entsprechend dem Auftrag der Landesamtsdirektorenkonferenz koordiniert.

Die OIB-Richtlinien dienen als Basis für die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften und können von den Bundesländern zu diesem Zweck herangezogen werden. Die Erklärung einer rechtlichen Verbindlichkeit der OIB-Richtlinien ist den Ländern vorbehalten.

Für jede der sechs "Bautechnischen Anforderungen" (siehe Dokument "Zielorientierte bautechnische Anforderungen" im Abschnitt "Harmonisierungskonzept") gibt es eine eigene OIB-Richtlinie. Zusätzlich wurden für den Bereich des Brandschutzes neben der allgemeinen Richtlinie 2 "Brandschutz" noch eigene Spezialrichtlinien für "Brandschutz bei Betriebsbauten" (Richtlinie 2.1) und für "Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks" (Richtlinie 2.2) erarbeitet.

Die aktuellen OIB-Richtlinien 1-6 (Ausgabe April 2007) finden Sie unter:

 

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Berechnungsleitfaden zurück zum Seitenanfang

Den OIB-Leitfaden (Ausgabe April 2007) für die Berechnung von Energiekennzahlen finden Sie unter:

 

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Erläuterungen zurück zum Seitenanfang

Zu den Richtlinien wurden "Erläuternde Bemerkungen" verfasst, um die Intention der einzelnen Richtlinienpunkte zu verdeutlichen. 

Die "Erläuternden Bemerkungen" (Ausgabe April 2007) zu den OIB-Richtlinien 1-6 finden Sie unter:

 

OIB-Logo  Erläuterungen 

 

 

 

 

Information

Der Download der OIB-Richtlinien und der Erläuterungen ist kostenlos.

Die OIB-Richtlininen sowie die Erläuterungen liegen auch beim Österreichischen Institut für Bautechnik werktags von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr zur Einsichtnahme auf.

Die Druckversionen der OIB-Richtlinien und der dazugehörigen Erläuterungen werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
Anfragen und Bestellungen von OIB-Richtlinien / Erläuterungen bitten wir Sie per Post, Fax oder E-Mail an uns zu richten.
Preisliste OIB-Richtlinien und Erläuterungen (pdf) (Stand: 26.07.2007)