Internationale Aufgaben

 

Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Mitwirkung in europäischen Gremien
Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Das OIB als Zulassungsstelle
Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Das Sonderverfahren


    

Mitwirkung in europäischen Gremien

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Gremien der Europäischen Kommission

Vertretung der Interessen der österreichischen Bundesländer sowie der österreichischen Hersteller von Bauprodukten in folgenden Ausschüssen:

Ständiger Ausschuss für das Bauwesen (Standing Committee on Construction)

Gremium, das gemäß Art. 19 der Bauproduktenrichtlinie bei der Europäischen Kommission eingerichtet ist. Der Ausschuss besteht aus den von den Mitgliedsstaaten bestellten Vertretern, die von Sachverständigen begleitet werden können. Den Vorsitz führt ein Vertreter der Europäischen Kommission.

Der Ausschuss befasst sich mit allen Fragen, die sich auf die Durchführung und die praktische Anwendung der Bauproduktenrichtlinie beziehen.

 

Vorbereitungsgruppe (Preparatory Group)

Gremium für die Behandlung der Mandate für harmonisierte europäische technische Spezifikationen zum Zwecke der Konsensfindung. In diesem Gremium, das ebenfalls bei der Europäischen Kommission eingerichtet und dem Ständigen Ausschuss für das Bauwesen vorgeschaltet ist, sind ebenfalls alle Mitgliedstaaten vertreten.

Vertretung der Interessen der Bundesländer in bilateralen Verhandlungen mit der Europäischen Kommission.

 

Gremien der Europäischen Organisation für Technische Zulassungen

Vertretung Österreichs als notifizierte Zulassungsstelle für europäische technische Zulassungen in den Gremien der Europäischen Organisation für technische Zulassungen (European Organisation for Technical Approvals - EOTA):

 


    

Das OIB als Zulassungsstelle zurück zum Seitenanfang

Das OIB ist notifizierte Zulassungsstelle für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen (ETZ) in Österreich und gleichzeitig Mitglied der Europäischen Organisation für Technische Zulassungen (EOTA)  in der gem. Anhang II der Bauproduktenrichtlinie alle Zulassungsstellen für europäische technische Zulassungen zusammengeschlossenen sind.

Anträge auf Erteilung einer europäischen technischen Zulassung werden in Österreich beim OIB eingebracht.

 


        

Das Sonderverfahren

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Die Durchführung des Sonderverfahrens beruht auf den Bestimmungen der Artikel 16 und 17 der Bauproduktenrichtlinie. Das Sonderverfahren dient der Feststellung, ob ein ausländisches Bauprodukt, für das noch keine europäische technische Spezifikation zur Verfügung steht, als konform mit den betreffenden österreichischen (nationalen) Vorschriften gelten kann (Prüfung der Gleichwertigkeit).

In Österreich wird das Sonderverfahren für den Wirkungsbereich der Länder durch das OIB durchgeführt. Anträge sind an das OIB zu richten.