EOTA

 

Die Europäische Organisation für Technische Zulassungen (European Organisation for Technical Approvals), im folgenden EOTA genannt, ist die auf Basis der Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) eingerichtete Dachorganisation der für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen benannten Zulassungsstellen.

Die EOTA ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in 1040 Brüssel, Kunstlaan 40, Avenue des Arts, Belgien (Fax: + 322 502 38 14; Internet: www.eota.be).

Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Aufgaben der EOTA
Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Mitglieder der EOTA
Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Organisatorischer Aufbau der EOTA
Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Veröffentlichungen


    

Aufgaben der EOTA zurück zum Seitenanfang

    

Mitglieder der EOTA zurück zum Seitenanfang

Mitglieder der EOTA sind die für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen benannten Zulassungsstellen. In Österreich ist dies das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB).

 


    

Organisatorischer Aufbau der EOTA zurück zum Seitenanfang

Das Leitungsgremium der EOTA bilden der Präsident, der Schatzmeister, der Vorsitzende des Technischen Lenkungsausschusses und der Generalsekretär. Mit Ausnahme des Generalsekretärs, der als Angestellter der EOTA tätig ist, werden alle Leitungspositionen von Vertretern der Mitglieder der EOTA beschickt.

Zusätzlich wird noch ein unabhängiger Rechnungsprüfer eingesetzt.

Die EOTA besteht aus

Vollversammlung (Plenary Meeting)

Die Vollversammlung der EOTA setzt sich aus den für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen benannten Zulassungsstellen zusammen und bildet das zentrale Entscheidungsorgan der EOTA.

Die Aufgaben sind im wesentlichen die Festlegung der Satzungen der EOTA, die Festlegung des Budgets und der Mitgliedsbeiträge der EOTA und die Bestellung des Leitungsgremiums innerhalb der EOTA.

Entscheidungen werden durch Abstimmung der Mitglieder getroffen, wobei die 2/3-Mehrheit für die Annahme erforderlich ist. Jede Stimme zählt gleich viel. Österreich ist durch das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) vertreten.

Exekutiv-Komitee (Executive Commission)

Das Exekutiv Komitee der EOTA setzt sich aus den von den Mitgliedsstaaten benannten Sprechern zusammen und stellt das Entscheidungsgremium für die Verwaltung und Organisation der EOTA dar.

Zu den Aufgaben dieses Gremiums zählen die Pflege der Beziehungen mit der Europäischen Kommission und den EFTA-Vertretern, die Beratung der Vollversammlung in EOTA-Angelegenheiten, die Annahme von ETAGs zur Vorlage an den Ständigen Ausschuss für das Bauwesen der Europäischen Kommission und die Annahme von europäischen technischen Zulassungen ohne Leitlinie, soferne im Technischen Lenkungsausschuss hierüber kein Einvernehmen erzielt werden kann.

Österreich ist durch das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) vertreten.

Allgemeine Entscheidungen werden durch Abstimmung getroffen, wobei die 2/3-Mehrheit für die Annahme erforderlich ist. Jede Stimme zählt gleich viel.

Für die Annahme von europäischen technischen Zulassungen ohne Leitlinie ist Einstimmigkeit erforderlich. Andernfalls ist die Angelegenheit dem Ständigen Ausschuss für das Bauwesen der Europäischen Kommission vorzulegen.

In Angelegenheiten bezüglich Leitlinien für die europäische technische Zulassung ist die Abstimmung unter Zugrundelegung eines Gewichtungsfaktors zu fällen. Hierbei besitzt Österreich in einer Skala von 1 bis 10 den Gewichtungsfaktor 5. Eine Entscheidung gilt als angenommen, wenn zumindest 12 Sprecher positiv stimmen und ein Votum von 63 Punkten anhand der eingangs erläuterten Gewichtung erreicht wird.

Technischer Lenkungsausschuss (Technical Board)

Der Technische Lenkungsausschuss setzt sich aus den von den Mitgliedern der EOTA benannten Vertretern zusammen und ist für die technischen Angelegenheiten innerhalb der EOTA zuständig. Unter seiner Verantwortlichkeit werden technische Ausschüsse eingesetzt und die Technischen Berichte der EOTA herausgegeben.

Österreich ist durch das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) vertreten. Allgemeine Entscheidungen werden durch Abstimmung getroffen, wobei Einstimmigkeit angestrebt wird, aber zumindest die 2/3-Mehrheit für die Annahme erforderlich ist. Jede Stimme zählt gleich viel.

Für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Leitlinien für die europäische technische Zulassung und für Angelegenheiten betreffend europäische technische Zulassungen ist bei Nichterreichen von Einstimmigkeit das Exekutiv Komitee zu befassen.

 


     

 Veröffentlichungen zurück zum Seitenanfang

Die EOTA publiziert ein englischsprachiges Verzeichnis der erteilten europäischen technischen Zulassungen (ein derartiges Verzeichnis wird in englischer und deutscher Sprache auch vom Österreichischen Institut für Bautechnik in seiner Eigenschaft als notifizierte europäische technische Zulassungsstelle herausgegeben).

Weiters liegen bei der EOTA die englischsprachigen Referenzfassungen von Leitlinien für die europäische technische Zulassung auf und können von der EOTA bezogen werden.

Im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Leitlinien für die europäische technische Zulassung können innerhalb der EOTA zusätzlich "Technische Berichte" ausgearbeitet werden. Diese können Prüfverfahren, Bemessungsgrundlagen, allgemeine Festlegungen u.a.m. beinhalten. Verantwortlich für die Herausgabe der Technischen Berichte ist der Technische Lenkungsausschuss der EOTA. Technische Berichte werden durch die EOTA veröffentlicht.