Baustoffliste ÖE


Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Allgemeines
Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Umsetzungsvorschriften

 

Verordnung des OIB über die 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE (Stammverordnung)

Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE - Verordnung des OIB über die Baustoffliste ÖE
      gültig seit 7.11.2008

Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Kundmachung der Verordnung über die 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE
Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) In-Kraft-Treten der Verordnung
über die 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE

 

Verordnung des OIB über die 1. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE

Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) 1. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE - Verordnung des OIB
      gültig seit 15.12.2009

Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Kundmachung der 1. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE
Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) In-Kraft-Treten der 1. Novelle
zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE

Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Gesamtfassung der Baustoffliste ÖE (4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE und 1. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE)
Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Änderungen der 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE durch die 1. Novelle zur Baustoffliste ÖE

 

Verordnung des OIB über die 2. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE (NEU!)

Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) 2. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE - Verordnung des OIB
      gültig seit 01.01.2012

Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Kundmachung der 2. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE
Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) In-Kraft-Treten der 2. Novelle
zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE

Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Gesamtfassung der Baustoffliste ÖE (4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE und 1. und 2. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE)
Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Änderungen der 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE durch die 2. Novelle zur Baustoffliste ÖE

 

Historische Ausgaben der Baustoffliste ÖE

Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Außer Kraft gesetzte Verordnungen über die Baustofflisten ÖE

 

Sonstige Hinweise und Informationen

Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Übergangsfristen

Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Informationsangebot über Fachbeiträge in OIB aktuell zum Thema Baustoffliste ÖE
Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Informationsblatt Rauch- und Abgasfänge
Gruner_Ball3280.gif (257 Byte) Formular zur lfd. Produktgruppe 15

 

Letzte Aktualisierung: 

Verordnung des OIB über die 2. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE (01.01.2012)


    

Allgemeines zurück zum Seitenanfang

Das Österreichische Institut für Bautechnik hat die Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik über die Baustoffliste ÖE (4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) erlassen. Diese trat mit 7. November 2008 in Kraft. Mit 15. Dezember 2009 ist die 1. Novelle und mit 1. Jänner 2012 auch die 2. Novelle zu dieser 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE in Kraft gesetzt.

Mit der ersten Ausgabe der Baustoffliste ÖE (Ausgabe Dezember 2002) wurde in Österreich Neuland beschritten! Mit der nunmehr vierten Ausgabe und der 2. Novelle dazu werden für eine umfangreiche Zahl von Bauprodukten Verwendungsbestimmungen für Österreich festgelegt.

Die Verwendung CE-gekennzeichneter Bauprodukte in Österreich wird durch die Baustoffliste ÖE, die vom Österreichischen Institut für Bautechnik als "Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik über die Baustoffliste ÖE" herausgegeben wird, geregelt. 

Damit werden für Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung für Österreich Verwendungsbestimmungen und Leistungsanforderungen festgelegt. Für Bauprodukte, für die europäische technische Spezifikationen im Sinne der Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vorliegen, werden die auf Basis der Ergebnisse der CE-Kennzeichnung auf nationaler Ebene in Österreich festgelegten Verwendungszwecke, Klassen und Stufen sowie Leistungsbeschreibungen und Verwendungsbestimmungen kundgemacht.

Mit der Baustoffliste ÖE wird Behörden, Planern und Verwendern ein Instrumentarium in die Hand gegeben, um die Verwendbarkeit dieser Bauprodukte mit den gesetzlichen Anforderungen an Bauwerke abstimmen zu können.

    

Umsetzungsvorschriften zurück zum Seitenanfang

Die Umsetzungsvorschriften, mit denen das In-Kraft-Treten der Baustoffliste ÖE in den Ländern rechtlich ermöglicht wird, sind in allen Bundesländern in Kraft getreten.

Burgenland: Burgenländisches Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetz, LGBl. Nr. 32/2007.

Kärnten: Kärntner Akkreditierungs- und Bauproduktegesetz, LGBl. Nr. 24/1994, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 78/1998 und in der Fassung LGBl. Nr. 31/2001.
Niederösterreich: NÖ Bauordnung 1996. LGBl. Nr. 8200-20.
Oberösterreich: Oö. Bautechnikgesetz, LGBl. Nr. 67/1994, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 68/2011.
Salzburg: Salzburger Bauproduktegesetz, LGBl. Nr. 11/1995, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 73/2001 sowie der Kundmachungen LGBl. Nr. 47, 63 und 123/1995 und LGBl. Nr. 99/2001 und LGBl. Nr. 20/2010.
Steiermark: Steiermärkisches Bauproduktegesetz 2000, LGBl. Nr. 50/2001, in der Fassung LGBl. Nr. 13/2010.
Tirol: Tiroler Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetz 2001 - TBAG 2001, LGBl. Nr. 95/2001.
Vorarlberg: Vorarlberger Bauproduktegesetzes, LGBl. Nr. 33/1994, in der Fassung LGBl. Nr. 65/2000.
Wien: Wiener Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetz, LGBl. für Wien Nr. 30/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 24/2008.

    

Verordnung über die Baustoffliste ÖE (4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) (Stammverordnung) 
(seit 7.11.2008 gültig)
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Die Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik über die Baustoffliste ÖE (4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) wird als Sonderheft Nr. 8 der Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik OIB aktuell publiziert. (Sonderheft Nr. 8, Oktober 2008,  ISSN 1615-9950).

Das Sonderheft Nr. 8 kann beim Österreichischen Institut für Bautechnik unter folgender Adresse bezogen werden:

Österreichisches Institut für Bautechnik
Schenkenstraße 4
A-1010 Wien
Tel.: +43 (01) 533 65 50
Fax: +43 (01) 533 64 23
E-Mail: mail@oib.or.at  

Sie finden unter dem Begriff Bemerkungen die "Einleitenden Bemerkungen zur nachstehenden Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) über die Baustoffliste ÖE" und unter dem Begriff Baustoffliste ÖE die Verordnung (4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) selbst, beide Dokumente als PDF-Dateien.
Die einleitenden Bemerkungen dienen der Erläuterung der rechtlichen Situation und der Funktionsweise der Baustoffliste ÖE. Sie sind jedoch nicht Teil der Verordnung.

Die Verordnung bezieht sich auf die einzelnen landesgesetzlichen Umsetzungsvorschriften, daher wurde für jedes Bundesland eine eigene Verordnung erstellt. Die Verordnung über die Baustoffliste ÖE besteht aus dem Verordnungstext, aus der Liste der Bauprodukte und den ergänzenden Bestimmungen.

    

 
Kundmachung der Verordnung über die 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE zurück zum Seitenanfang

Die Verordnung des OIB über die Baustoffliste ÖE (4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) wird in den Mitteilungen des OIB OIB aktuell publiziert. Für die vierte Ausgabe geschieht dies in Form des Sonderheftes Nr. 8 von OIB aktuell.

Bestellungen des Sonderheftes Nr. 8 sind direkt an das Österreichische Institut für Bautechnik, Schenkenstraße 4, A-1010 Wien, Tel.: +43 (01) 533 65 50, Fax: +43 (01) 533 64 23, E-Mail: mail@oib.or.at zu richten.

Abonnenten von OIB aktuell bekommen das Sonderheft automatisch zugesandt!

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die rechtsverbindliche Kundmachung der Baustoffliste ÖE für die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Vorarlberg und Wien in den Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik durch das eingangs genannte Sonderheft Nr. 8 erfolgt. Für die Bundesländer Salzburg, Steiermark und Tirol erfolgt die rechtsverbindliche Kundmachung nach den jeweiligen Kundmachungsvorschriften in den einzelnen Bundesländern.

    

In-Kraft-Treten der Verordnung über die 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE zurück zum Seitenanfang

Datum des In-Kraft-Tretens der vierten Ausgabe der Baustoffliste ÖE: 7. November 2008. Gleichzeitig trat die dritte Ausgabe der Baustoffliste ÖE vom 8. Jänner 2007 außer Kraft.

     

 
1. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE - Verordnung des OIB
(seit 15.12.2009 gültig)
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Die Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik, mit der die Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik über die Baustoffliste ÖE (4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) geändert wird (1. Novelle zur Baustoffliste ÖE), wird als Sonderheft Nr. 9 der Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik OIB aktuell publiziert. (Sonderheft Nr. 9, Dezember 2009,  ISSN 1615-9950).

Das Sonderheft Nr. 9 kann beim Österreichischen Institut für Bautechnik unter folgender Adresse bezogen werden:

Österreichisches Institut für Bautechnik
Schenkenstraße 4
A-1010 Wien
Tel.: +43 (01) 533 65 50
Fax: +43 (01) 533 64 23
E-Mail: mail@oib.or.at  

Sie finden unter dem Begriff Bemerkungen die "Einleitenden Bemerkungen zur nachstehenden 1. Novelle zur Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) über die Baustoffliste ÖE" und unter dem Begriff Baustoffliste ÖE die 1. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE selbst, beide Dokumente als PDF-Dateien.
Die einleitenden Bemerkungen dienen der Erläuterung der rechtlichen Situation und der Funktionsweise der Baustoffliste ÖE. Sie sind jedoch nicht Teil der Verordnung.

Die Verordnung bezieht sich auf die einzelnen landesgesetzlichen Umsetzungsvorschriften, daher wurde für jedes Bundesland eine eigene Verordnung erstellt. Die Verordnung besteht aus dem Verordnungstext, aus der Liste der Bauprodukte und den ergänzenden Bestimmungen.

    

 
Kundmachung der 1. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE zurück zum Seitenanfang

Die 1. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE wird in den Mitteilungen des OIB OIB aktuell in Form des Sonderheftes Nr. 9 von OIB aktuell publiziert.

Bestellungen des Sonderheftes Nr. 9 sind direkt an das Österreichische Institut für Bautechnik, Schenkenstraße 4, A-1010 Wien, Tel.: +43 (01) 533 65 50, Fax: +43 (01) 533 64 23, E-Mail: mail@oib.or.at zu richten.

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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die rechtsverbindliche Kundmachung der 1. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE für die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Vorarlberg und Wien in den Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik durch das eingangs genannte Sonderheft Nr. 9 erfolgt. Für die Bundesländer Salzburg, Steiermark und Tirol erfolgt die rechtsverbindliche Kundmachung nach den jeweiligen Kundmachungsvorschriften in den einzelnen Bundesländern.

    

In-Kraft-Treten der 1. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE zurück zum Seitenanfang

Datum des In-Kraft-Tretens der 1. Novelle zur vierten Ausgabe der Baustoffliste ÖE: 15. Dezember 2009. 

    

Gesamtfassung der Baustoffliste ÖE (4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE und 1. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) zurück zum Seitenanfang

Dem Verwender der Baustoffliste ÖE soll ein rascher Überblick über alle vorliegenden Regelungen möglich sein. Zu diesem Zweck wird der technische Teil der Stammverordnung und der 1. Novelle, das sind die Liste der Bauprodukte und die Anlagen A und B, in einer konsolidierten Fassung zur Verfügung gestellt. Sie finden diese unter dem Begriff Baustoffliste ÖE - Konsolidierte Fassung, Stand 15. Dezember 2009 als PDF-Datei. 

Hinweis: Die Verordnungstexte der Bundesländer für die Stammfassung der Verordnung und der 1. Novelle zur Verordnung sind darin nicht wiedergegeben.

    

Änderungen der 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE durch die 1. Novelle zur Baustoffliste ÖE zurück zum Seitenanfang

Um die Rückverfolgbarkeit der durch die Novelle erfolgten Änderungen gegenüber der Stammverordnung zu gewährleisten, wird ein ergänzendes Dokument bereitgestellt. Dieses beinhaltet die Darstellung der jeweiligen Änderungen und Erweiterungen in den jeweiligen Produktgruppen durch optisches Hervorheben.

Dieses Dokument ist nicht Bestandteil der Verordnung und damit auch nicht Bestandteil der Veröffentlichung in den Mitteilungen des OIB. Es soll vielmehr ein informelles Begleitdokument zur Verordnung darstellen. Sie finden dieses unter dem Begriff Erläuterungen 1. Novelle Baustoffliste ÖE als PDF-Dokument.

    

 
2. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE - Verordnung des OIB
(seit 01.01.2012 gültig)
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Die Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik, mit der die Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik über die Baustoffliste ÖE (4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) geändert wird (2. Novelle zur Baustoffliste ÖE), wird als Sonderheft Nr. 11 der Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik OIB aktuell publiziert. (Sonderheft Nr. 11, Dezember 2011,  ISSN 1615-9950).

Das Sonderheft Nr. 11 kann beim Österreichischen Institut für Bautechnik unter folgender Adresse bezogen werden:

Österreichisches Institut für Bautechnik
Schenkenstraße 4
A-1010 Wien
Tel.: +43 (01) 533 65 50
Fax: +43 (01) 533 64 23
E-Mail: mail@oib.or.at  

Sie finden unter dem Begriff Bemerkungen die "Einleitenden Bemerkungen zur nachstehenden 2. Novelle zur Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) über die Baustoffliste ÖE" und unter dem Begriff Baustoffliste ÖE die 2. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE selbst, beide Dokumente als PDF-Dateien.
Die einleitenden Bemerkungen dienen der Erläuterung der rechtlichen Situation und der Funktionsweise der Baustoffliste ÖE. Sie sind jedoch nicht Teil der Verordnung.

Die Verordnung bezieht sich auf die einzelnen landesgesetzlichen Umsetzungsvorschriften, daher wurde für jedes Bundesland eine eigene Verordnung erstellt. Die Verordnung besteht aus dem Verordnungstext, aus der Liste der Bauprodukte und den ergänzenden Bestimmungen.

    

 
Kundmachung der 2. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE zurück zum Seitenanfang

Die 2. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE wird in den Mitteilungen des OIB OIB aktuell in Form des Sonderheftes Nr. 11 von OIB aktuell publiziert.

Bestellungen des Sonderheftes Nr. 11 sind direkt an das Österreichische Institut für Bautechnik, Schenkenstraße 4, A-1010 Wien, Tel.: +43 (01) 533 65 50, Fax: +43 (01) 533 64 23, E-Mail: mail@oib.or.at zu richten.

Abonnenten von OIB aktuell bekommen das Sonderheft automatisch zugesandt!

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die rechtsverbindliche Kundmachung der 2. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE für die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Vorarlberg und Wien in den Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik durch das eingangs genannte Sonderheft Nr. 9 erfolgt. Für die Bundesländer Salzburg, Steiermark und Tirol erfolgt die rechtsverbindliche Kundmachung nach den jeweiligen Kundmachungsvorschriften in den einzelnen Bundesländern.

    

In-Kraft-Treten der 2. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE zurück zum Seitenanfang

Datum des In-Kraft-Tretens der 2. Novelle zur vierten Ausgabe der Baustoffliste ÖE: 1. Jänner 2012. 

    

Gesamtfassung der Baustoffliste ÖE (4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE und 1. und 2. Novelle zur 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) zurück zum Seitenanfang

Dem Verwender der Baustoffliste ÖE soll ein rascher Überblick über alle vorliegenden Regelungen möglich sein. Zu diesem Zweck wird der technische Teil der Stammverordnung und der 1. und 2. Novelle, das sind die Liste der Bauprodukte und die Anlagen A und B, in einer konsolidierten Fassung zur Verfügung gestellt. Sie finden diese unter dem Begriff Baustoffliste ÖE - Konsolidierte Fassung, Stand 1. Jänner 2012 als PDF-Datei. 

Hinweis: Die Verordnungstexte der Bundesländer für die Stammfassung der Verordnung und der 1. und 2. Novelle zur Verordnung sind darin nicht wiedergegeben.

    

Änderungen der 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE durch die 2. Novelle zur Baustoffliste ÖE zurück zum Seitenanfang

Um die Rückverfolgbarkeit der durch die Novelle erfolgten Änderungen gegenüber der Stammverordnung und der 1. Novelle zu gewährleisten, wird ein ergänzendes Dokument bereitgestellt. Dieses beinhaltet die Darstellung der jeweiligen Änderungen und Erweiterungen in den jeweiligen Produktgruppen durch optisches Hervorheben.

Dieses Dokument ist nicht Bestandteil der Verordnung und damit auch nicht Bestandteil der Veröffentlichung in den Mitteilungen des OIB. Es soll vielmehr ein informelles Begleitdokument zur Verordnung darstellen. Sie finden dieses unter dem Begriff Erläuterungen 2. Novelle Baustoffliste ÖE als PDF-Dokument.

    

 
Außer Kraft gesetzte Verordnungen über die Baustoffliste ÖE zurück zum Seitenanfang

Um die Rückverfolgbarkeit der bisher erschienenen Verordnungen des OIB über die Baustoffliste ÖE zu ermöglichen, finden Sie nachfolgende Auflistung:

Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) vom 15. Dezember 2002 über die Baustoffliste ÖE 1. Ausgabe der Baustoffliste ÖE (Sonderheft Nr. 2, Dezember 2002, ISSN 1615-9950)
Geltungsdauer: 1.1.2003-19.12.2004

Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) vom 1. Dezember 2004 über die Baustoffliste ÖE 2. Ausgabe der Baustoffliste ÖE (Sonderheft Nr. 3, Dezember 2004, ISSN 1615-9950)
Geltungsdauer: 20.12.2004-7.2.2007

Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) vom 8. Jänner 2007 über die Baustoffliste ÖE 3. Ausgabe der Baustoffliste ÖE (Sonderheft Nr. 6, Jänner 2007, ISSN 1615-9950)
Geltungsdauer: 8.2.2007-6.11.2008

Die zugehörige 1. Novelle zur Baustoffliste ÖE trat mit 15. Dezember 2009 in Kraft. Diese ist in den Mitteilungen des OIB OIB aktuell als Sonderheft Nr. 9 publiziert.

Die zugehörige 2. Novelle zur Baustoffliste ÖE trat mit 1. Jänner 2012 in Kraft. Diese ist in den Mitteilungen des OIB OIB aktuell als Sonderheft Nr. 11 publiziert.

    

 
Übergangsfristen (Koexistenzzeiträume) zurück zum Seitenanfang

Die Übergangsfristen für die verpflichtende CE-Kennzeichnung von in der Baustoffliste ÖE enthaltenen Bauprodukten richten sich nicht nach dem In-Kraft-Treten der Baustoffliste ÖE, sondern nach dem für die jeweilige Spezifikation auf europäischer Ebene festgelegten Koexistenzzeitraum!

Der Koexistenzzeitraum gibt jenen Zeitraum an, während dem eine harmonisierte Norm und damit die CE-Kennzeichnung bereits anwendbar, aber noch nicht verpflichtend ist.

Diesbezüglich wird der Verwender der Baustoffliste ÖE auf die auf der Seite http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/index.cfm?fuseaction=cpd.hs des NANDO-Informationssystems der Europäischen Kommission angeführten Übergangsfristen verwiesen. Die Übergangsfristen für harmonisierte technische Spezifikationen werden auch in den vierteljährlich erscheinenden Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik OIB aktuell bekanntgemacht.  

    

Informationsangebot über Fachbeiträge in OIB aktuell zum Thema Baustoffliste ÖE zurück zum Seitenanfang

Informationen über die Baustoffliste ÖE erhalten Sie bei den zuständigen Fachabteilungen der Ämter der Landesregierungen und beim OIB. Insbesondere ist auf die regelmäßigen Veröffentlichungen in den Mitteilungen des OIB OIB aktuell hinzuweisen.

Nähere Informationen zu den Änderungen durch die 1. Novelle zur vierten Ausgabe der Baustoffliste ÖE können Sie dem Fachbeitrag in Heft 4/2009 der Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik OIB aktuell, entnehmen.

Nähere Informationen zu den Änderungen durch die 2. Novelle zur vierten Ausgabe der Baustoffliste ÖE können Sie dem Fachbeitrag in Heft 3/2011 der Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik OIB aktuell, entnehmen.

Bisher sind in OIB aktuell folgende Fachbeiträge zum Thema Baustoffliste ÖE erschienen:

Heft 3/2001: Anwendungsbestimmungen für CE-gekennzeichnete Bauprodukte in Österreich - die Baustoffliste ÖE

Heft 4/2002: Verwendung CE-gekennzeichneter Bauprodukte in Österreich - Start der Baustoffliste ÖE im Dezember 2002

Heft 2/2004: Zweite Ausgabe der Baustoffliste ÖE in Vorbereitung

Heft 2/2006: Dritte Ausgabe der Baustoffliste ÖE

Heft 4/2007: Vierte Ausgabe der Baustoffliste ÖE in Vorbereitung

Heft 4/2008: Bericht: Sachverständigenbeirat für Fragen der Europäischen technischen Zulassung (SVBETZ) - Inhaltliches aus dem SVBETZ

Heft 4/2009: 1. Novelle zur geltenden Baustoffliste ÖE - ein Pilotprojekt

Heft 3/2011: 2. Novelle zur geltenden Baustoffliste ÖE - Was gibt es Neues?

    

Informationsblatt Rauch- und Abgasfänge zurück zum Seitenanfang

Betreffend Rauch- und Abgasfänge stellen die beiden vom Österreichischen Institut für Bautechnik herausgegebenen Baustofflisten ÖA und ÖE, die in allen neun Bundesländern Gültigkeit haben, ein österreichweit gültiges Regelungsinstrument für die Verwendbarkeit dieser Produkte dar.
In der Baustoffliste ÖA ist für die Produktgruppe 13 "Rauch- und Abgasfänge" der Verwendungsgrundsatz des OIB "Fangsysteme" in der jeweils geltenden Fassung angeführt. Daher sind die Bestimmungen nach diesem Verwendungsgrundsatz relevant.
In der Baustoffliste ÖE finden sich in der Produktgruppe 12 die Verwendungsbestimmungen für CE-gekennzeichnete Abgas-Anlagen bzw. Komponenten auf Basis harmonisierter Produktnormen bzw. Europäischer technischer Zulassungen.
Zusätzlich finden Sie noch allgemein relevante Informationen zu diesen Themen im Informationsblatt des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) "ÜA- und CE-Kennzeichnung von Rauch- und Abgasfängen", das von dem im OIB für diese Belange eingerichteten Sachverständigenbeirat und unter Einbeziehung des zuständigen ON-K 187 "Rauch- und Abgasfänge" des Österreichischen Normungsinstituts ausgearbeitet wurde.

     

Formular zur lfd. Produktgruppe 15 zurück zum Seitenanfang

Das Formular "Übereinstimmungsbestätigungs-Formular ETA" dient als Muster für die Bestätigung zur laufenden Nr. 15 der Baustoffliste ÖE und steht zum Download bereit.

    


Dipl.-Ing. Dr. Georg Kohlmaier Referat 3