Die Zeitschrift
Inhalt der Fachbeiträge
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Letzte Aktualisierung:
Sonderheft Nr. 10 (02.08.2010)
Die Zeitschrift OIB aktuell |
Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik
Im elften Erscheinungsjahr ist OIB aktuell bei Abonnenten und Interessenten beliebter denn je!
Mit seinem in Österreich einmaligen redaktionellen Konzept ist OIB aktuell als wichtigstes Informationsmedium im Fachverlagsbereich etabliert.
Der Fokus von OIB aktuell richtet sich auf alles was rund um die Bauprodukte in Österreich und Europa von Interesse ist. Kein anderes Magazin in Österreich bietet ein derart spezialisiertes Themenfeld mit topaktueller Erstinformation direkt aus den Fachgremien auf österreichischer und europäischer Ebene.
Das Magazin zeichnet sich durch seriöse und überwiegend wissenschaftliche Fachbeiträge kompetenter Autoren aus. Mit den im Vordergrund der Berichterstattung stehenden Forschungsergebnissen im Bereich der Baubranche und dem amtlichen Mitteilungsteil erhält man eine ständig wachsende Bibliothek, die nicht nur ein unverzichtbares Nachschlagewerk darstellt, sondern den Leser ständig auf dem neuesten Stand der Dinge hält.
Diese Einzigartigkeit macht OIB aktuell zum unerlässlichen Medium für jeden Planer, Produktentscheider, Ausführer und Verarbeiter.
OIB aktuell gliedert sich in mehrere Bereiche:
Aus der Industrie Vorstellung von Prüf- und Überwachungsstellen, Positionen bautechnischer Prüfanstalten am österreichischen Markt, Neues aus der Industrie etc.
Fachbeiträge Informationen aus erster Hand über die Baustoffliste ÖA und die Baustoffliste ÖE, die neuesten Forschungsergebnisse auf bautechnischem Gebiet, die Harmonisierung der technischen Bauvorschriften, den Energieausweis, die Energiekennzahlen, Eurocodes, die Erfahrungen über innovative Bauprodukte, Bauweisen und Bauverfahren, u.v.m.
Berichte über wichtige Sitzungen auf nationaler und europäischer Ebene, z.B. dem Ständigen Ausschuss für das Bauwesen, Sachverständigenbeiräte im OIB, Expertengruppen zur Harmonisierung der technischen Bauvorschriften...
Mitteilungen des OIB Amtliche Veröffentlichungen über Leitlinien und Veränderungen bei Österreichischen technischen Zulassungen (ÖTZ) und Europäischen technischen Zulassungen (ETZ), Aktualisierungen der Verzeichnisse der harmonisierten europäischen Normen hEN, der akkreditierten Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen, Zusammenfassung der Übereinstimmungsnachweise etc.
Termine und Vorschau Vorstellungen von interessanten Websites, Buchbesprechungen, die Vorschau für das nächste Quartal und die kommenden Termine runden jedes Heft ab.
OIB aktuell erscheint vierteljährlich.
Inhalt |
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Themenschwerpunkt - 2011 |
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| Der Fokus des Fachorgans des Österreichischen Instituts für Bautechnik OIB aktuell richtet sich auf alles was rund um die Bauprodukte in Österreich und Europa von Interesse ist. Auch im Jahr 2011 wird sich OIB aktuell mit der Umsetzung der vereinheitlichten bautechnischen Vorschriften in Österreich auseinandersetzen. |
Vorschau auf die Fachbeiträge in OIB aktuell (vorbehaltlich etwaiger Themenänderungen aus aktuellem Anlass).
| Monat/Jahr | Fachbeiträge | Heft |
| 2010 | ||
| 12/2010 | OIB-Richtlinie 4/Sicherheitsglas, Brandschutzglas, Beton, Eurocodes, Steinschlagschutznetze | Heft 4 |
| 09/2010 | Nachhaltig Bauen in Gemeinden, Wesentliche Anforderung 7, Holzdachkonstruktionen, Vorgefertigte Holzelemente zur Wärmedämmung | Heft 3 |
Rückblick auf die Fachbeiträge in OIB aktuell.
| Monat/Jahr | Fachbeiträge | Heft |
| 2010 | ||
| 06/2010 | Strohballendämmung mit Bauzulassung, Gefährliche Substanzen, Gestaltungsrelevante Aspekte in der Alpenkonvention | Heft 2 |
| 03/2010 | Neue Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden, Photovoltaik, Energieeffizientes Ziegelhaus, Feuerwiderstand von Holzkonstruktionen, F&T-Modulsytem | Heft 1 |
| 2009 | ||
| 12/2009 | Innenraumluft/Lüftung I und II, Brettsperrholz, Betonfertigteilbau, 1. Novelle zur Baustoffliste ÖE | Heft 4 |
| 09/2009 | Brandstatistik, Energieausweisdatenbank, Geklebte Ziegel, Gebäudebewertung - Nachhaltigkeit - Teil 2 | Heft 3 |
| 06/2009 | Gebäudebewertung - Nachhaltigkeit - Teil 1, Laubhölzer als lastabtragende Bauteile, CE für vorgefertigte Treppenbausätze (Erfahrungen des Herstellers, Position des OIB) | Heft 2 |
| 03/2009 | Einführung der Eurocodes, Übergangsbestimmungen - nationale/europäische Brandschutzklassifikationen, ETA für Bausatz für System-Abgasanlagen mit Keramik-Innenrohr, Glasschaumschotter | Heft 1 |
| 2008 | ||
| 12/2008 | Umsetzung der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften im Burgenland, CE-Kennzeichnung von Abgasanlagen im Vergleich zur ÜA-Kennzeichnung, Generationsgerechtes Bauen, Weiterentwicklung der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD, Stand der Umsetzung der europäischen Bauproduktenrichtlinie im Holzbereich | Heft 4 |
| 09/2008 | Umsetzung der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Wien, CUAP-WDVS auf Holzuntergründen, Brandschutz in Garagen, Ökologisierung der Wohnbauförderung, Interessensvertretung - Verband der Österreichischen Beton- und Fertigteilwerke | Heft 3 |
| 06/2008 | Umsetzung der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Vorarlberg, Zertifizierung von Bausätzen, ETA für Holzrahmenbausätze, Siebengeschossiger Holzbau - Machbarkeitsstudie, Concerted Actions | Heft 2 |
| 03/2008 | Umsetzung der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Tirol, Neuer Energieausweis im Baurecht, 5. Ausgabe der Baustoffliste ÖA, Glas im Bauwesen, Anforderungen seismischer Belastungen an Dübel | Heft 1 |
| 2007 | ||
| 12/2007 | OIB-Richtlinien 5+6 (Schallschutz / Energieeinsparung und Wärmeschutz), Energieausweis, 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE in Vorbereitung | Heft 4 |
| 09/2007 | OIB-Richtlinien 3+4 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz / Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit), Fahrbahnplatten bei Brücken, Nachhaltiges Bauen und Sanieren, Wärmetechnische Kenngrößen von Fenstern und Fassaden, Brauchbarkeitsnachweise von Wandbaustoffen | Heft 3 |
| 06/2007 | OIB-Richtlinien 1+2 (Mechanische Festigkeit und Standsicherheit / Brandschutz), Geklebte Glaskonstruktionen, Schallschutz bei mehrgeschossigen Holzbauten, Trockenbau mit Gipsplatten | Heft 2 |
| 03/2007 | Harmonisierungskonzept - 6 OIB-Richtlinien, Abdichtungsbahnen, Innovativer Mantelbetonbau, Fenster / Fassade - Absturzsicherungen von Gläsern | Heft 1 |
| 2006 | ||
| 12/2006 | Energie aus Asphaltdecken, Brandverhalten von Fassaden, CE-Kennzeichnung für vorgefertigte, hinterlüftete Fassaden | Heft 4 |
| 09/2006 | CE-Kennzeichnung für Steinschlagschutznetze, Planung und Ausführung von Unterdächern und Unterspannungen, Brandschutzkonzepte | Heft 3 |
| 06/2006 | Abgasfänge - von der ÜA- zur CE-Kennzeichnung, 3. Ausgabe der Baustoffliste ÖE in Vorbereitung, CE-Kennzeichnung von Fahrzeugrückhaltesystemen | Heft 2 |
| 03/2006 | Ökologisches Passivhaus, Holz-Glas-Verbundkonstruktionen zur Gebäudeaussteifung, CE-Kennzeichnung von Betonfertigteilen, Werkseigene Produktionskontrolle | Heft 1 |
| 2005 | ||
| 12/2005 | CE-Kennzeichnung für Übergangskonstruktionen für Straßenbrücken, Schaum-Dämmstoffe im europäischen Vergleich, Nationale und Europäische Holzbaunormung | Heft 4 |
| 09/2005 | CE-Kennzeichnung von Lichtmasten, Lehmbau, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit in Österreich und in den Nachbarländern | Heft 3 |
| 06/2005 | Qualitätssicherung in der Tragwerksplanung, Wärmeschutztechnisch relevante Kenngrößen von Wärmedämmstoffen, Diversifikation von abgehängten Decken in Trockenbauweise | Heft 2 |
| 03/2005 | Harmonisierung des Bautechnikrechts, Passivtechnologie im sozialen Wohnbau, Brandverhalten von Bauprodukten ohne Prüfung | Heft 1 |
| 2004 | ||
| 12/2004 | CE-Kennzeichnung von Feuer-/Rauchschutzabschlüssen, Wozu Eurocodes? Chancen und Nutzen der Eurocodes in Österreich | Heft 4 |
| 09/2004 | Fortschritte bei der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich, EPS für Tiefbauanwendungen, Neuausgabe der Baustoffliste ÖA in Vorbereitung, CE für Gesteinskörnungen | Heft 3 |
| 06/2004 | WDVS, ÜA-Kennzeichnung von Brandschutztüren, 1. ETZ für Bausätze für Holzrahmenbauweisen und Blockhäuser, 2. Ausgabe der Baustoffliste ÖE | Heft 2 |
| 03/2004 | Rauch- und Abgasfänge und CE-Kennzeichnung, Vorgefertigte Wand- und Deckenbauteile mit hölzerner Tragkonstruktion, Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | Heft 1 |
| 2003 | ||
| 12/2003 | Ringversuche, Zwei Jahre Baustoffliste ÖA, Europäische Normung im Bereich Ziegel bzw. -mauerwerk | Heft 4 |
| 09/2003 | Harmonisierungskonzept für die Vereinheitlichung der technischen Bauvorschriften, CUAP-Verfahren, Baustellen- und Transportbeton | Heft 3 |
| 06/2003 | Slagster, Moderne Stahlbauten, Wohnbauförderung bringt Beschäftigung am Bau, Brandverhalten von Fassaden | Heft 2 |
| 03/2003 | CE-Kennzeichnung für vorgefertigte Treppenbausätze, Stroh kompakt, ETZ für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, FGW-Bauvorschau | Heft 1 |
| 2002 | ||
| 12/2002 | CE-Kennzeichnung von Bauprodukten, 2. Ausgabe der Baustoffliste ÖA, (Baustoffliste ÖE), Checkliste Gesteinskörnungen | Heft 4 |
| 09/2002 | Schleuderbetonstützen mit hoher Tragfähigkeit, Österr. Baukonjunktur, Brandverhalten von Holzprodukten | Heft 3 |
| 06/2002 | Checkliste Ziegel, Baustoffliste ÖA, Entwicklung widerstandsfähiger Holzbauprodukte mit dem Hartholz Robinie | Heft 2 |
| 03/2002 | Mehrgeschoßiger Holzbau, Wärmeschutz im Hochbau - Fenster und Türen, Flugfeuerbeständigkeit an Dacheindeckungsmaterialien | Heft 1 |
| 2001 | ||
| 12/2001 | Zement ÖNORM EN 197-1, Bautechnikzentrum Graz, Steinschlagschutznetze, (Baustoffliste ÖA) | Heft 4 |
| 09/2001 | Baustoffliste ÖE, Europäisches Komitee für Normung (CEN), Beurteilung von Trinkwasserrohren hinsichtlich ihrer Verkeimung | Heft 3 |
| 06/2001 | SBI-Test, (Hochdruck-Schichtpress-Stoffplatten), Wärmedämm-Verbundsysteme mit Putzschicht ETAG 004, Baustoffliste ÖA | Heft 2 |
| 03/2001 | Feuerwiderstand von Bauteilen, Österr. techn. Zulassungen, Trinkwassertauglichkeit CE-gekennzeichneter Bauprodukte | Heft 1 |
| 2000 | ||
| 12/2000 | Baustoffliste ÖA, Die EOTA, Österreichischer Energieausweis, (Harmonisierte Spezifikationen) | Heft 2 |
| 09/2000 | Brandverhalten von Bauprodukten, Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB), CE-Kennzeichnung von Bauprodukten | Heft 1 |
Rückblick
Das Brandverhalten von Bauprodukten wird europäisch geregelt Dieser Artikel behandelt das neue Europäische Klassifizierungssystem zur Beurteilung des Brandverhaltens von Bauprodukten. Nach einem kurzen Rückblick auf die Hürden, die bis heute zu nehmen waren, wird das neue System in seinen Details präsentiert. Klassen, Prüfmethoden und Grenzwerte werden angegeben. Spezielles Augenmerk wird auf das Konzept der Beurteilung eines Produkts in Endanwendung gelegt. Abschließend wird ein Ausblick auf weitere Entwicklungen und die Umsetzung des neuen Systems im österreichischen Baurecht gegeben.
Das Österreichische Institut für Bautechnik Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) wurde im Jahre 1993 von den österreichischen Bundesländern als Verein mit Sitz in Wien gegründet. Dem OIB kommt eine wichtige Koordinierungsfunktion im Bereich des Bauwesens und des Baurechtes zu, und es wurden ihm von den Ländern auch einige hoheitliche Aufgaben übertragen. Der Fachbeitrag gibt einen Überblick über Zweck und Aufgaben dieses auch auf europäischer Ebene tätigen Institutes.
Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten Ziel dieses Beitrags ist es nicht, Aspekte der Anwendung für die CE-Kennzeichnung darzulegen, sondern vielmehr genauer auf den allgemeinen Kontext der CE-Kennzeichnung einzugehen, sowie ihre Schwachstellen und Vorteile im Bereich der Bauprodukte aufzuzeigen.
Die österreichische Baustoffliste ÖA – eine Chance für die Wirtschaft Die österreichische Baustoffliste ÖA stellt für Bauprodukte, die noch nicht der CE-Kennzeichnung unterliegen, einen Nachweis der Verwendbarkeit dar, der auch optisch mit dem Anbringen des Einbauzeichens ÜA dokumentiert wird. Aufbau und Inhalt der Baustoffliste ÖA sowie die Vorgangsweise zur Erlangung des Einbauzeichens ÜA sind Inhalt dieses Beitrages.
Der österreichische Energieausweis - Traum und Wirklichkeit Die Verringerung der österreichischen CO2-Emissionen soll zu einem nicht unwesentlichen Teil durch eine Verbesserung des Wärmedämmniveaus von Gebäuden erreicht werden. Der Energieausweis nimmt dabei eine Schlüsselposition ein und ist bereits vielfach verpflichtend vorgeschrieben. Obwohl die Bundesländer und das Normungsinstitut Initiativen zur Harmonisierung gestartet haben, hat sich die Lage für die Bauschaffenden bis dato kaum verbessert. Der vorliegende Beitrag berichtet umfassend über die aktuelle Situation.
Die EOTA und ihre Rolle bei der Umsetzung der BPR Der EOTA kommt neben CEN eine entscheidende Rolle bei der Erarbeitung der Grundlagen für die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten zu. Der Generalsekretär dieser in Brüssel angesiedelten Organisation beschreibt deren Aufgaben und bisherigen Erfolge, deren größter wohl ist, mit einer Reihe europäischer technischer Zulassungen die ersten CE-gekennzeichneten Bauprodukte auf dem europäischen Binnenmarkt ermöglicht zu haben.
Die Trinkwassertauglichkeit CE-gekennzeichneter Bauprodukte – Ansatz des "European Acceptance Scheme" (EAS) Das Mandat "Construction Products in contact with water intended for human consumption" der Europäischen Kommission zur Ausarbeitung der harmonisierten europäischen technischen Spezifikationen durch CEN behandelt auch die Trinkwassertauglichkeit dieser Produkte. Diese soll mittels des "European Acceptance Scheme" (EAS) geprüft und bewertet werden. Der Beitrag gibt einen Einblick in die im EAS enthaltenen Ansätze und die sich daraus ergebenden Konsequenzen auf nationaler Ebene.
Die österreichische technische Zulassung – Bewährtes Regelungsinstrument oder Hemmschuh? Fünf Jahre nach Herausgabe der ersten österreichischen technischen Zulassung (ÖTZ) im Bundesland Oberösterreich erscheint eine detaillierte Analyse des Instrumentariums "ÖTZ" geboten. In diesem Beitrag werden, aufbauend auf den gesetzlichen Grundlagen, Theorie und gelebte Praxis der ÖTZ dargestellt. Es wird aber auch angesichts der in Österreich und Europa - absehbaren - Entwicklung neuer Regelwerke ein Blick in die Zukunft gewagt.
Der Feuerwiderstand von Bauteilen wird europäisch geregelt Mit der sich gegenwärtig im CEN formal vote Stadium befindlichen Klassifizierungsnorm für Ergebnisse aus Feuerwiderstandsprüfungen mit Ausnahme von Produkten für Lüftungsleitungen (Entwurf ÖNORM EN 13501-2), deren Herausgabe als europäische Norm für Februar 2001 erwartet wird, schließt sich der Reigen, der für die Anwendung dieses Teils der Europäischen Klassifikation des Feuerwiderstand notwendigen Dokumente. Diese sind neben den bereits als ÖNORM EN vorhandenen Feuerwiderstandsprüfnormen und der Kommissionsentscheidung 2000/367/EG, die die rechtsverbindliche Basis für die Mitgliedstaaten bildet, auch die harmonisierten europäischen Produktnormen, von denen für das Jahr 2000 von CEN eine erste Tranche versprochen wurde, sowie die EOTA-Leitlinien. Der Beitrag beleuchtet neben diesem ersten Schritt, den die ÖNORM EN 13501-2 setzt, das europäische Gesamtkonzept für den Feuerwiderstand und gibt einen Ausblick auf die Umsetzung der neuen Klassifizierung ins österreichischen Baurecht.
Die Entwicklung des SBI Tests Im Rahmen eines vom Forschungsförderungsfond für die Gewerbliche Wirtschaft (FFF) geförderten Forschungsvorhabens wurde das Brandverhalten für einige wichtige Kunststoff-Produktgruppen im Bauwesen sowohl mit dem SBI Test (prEN 13823) als auch mit dem österreichischen Schlytertest (ÖNORM B 3800-1) untersucht. Nach einer kurzen Vorstellung der SBI Prüfapparatur wird in diesem Heft zunächst auf das Brandverhalten von HPL-Platten gemäß EN 438 eingegangen. Spezielles Augenmerk wird dabei auf den Einfluss von nur im SBI nachbildbaren praxisgerechten Einbauverhältnissen (mit unterschiedlichen Unterkonstruktionen, Hinterlüftung, mit und ohne Wärmedämmung sowie verschiedenen Fugenkonstellationen) auf das Brandverhalten gelegt. Weitere Kunststoff- Produktgruppen werden in späteren Heften vorgestellt werden.
Regelwerke und Übereinstimmungsnachweise der Baustoffliste ÖA Mit dem voraussichtlichen In-Kraft-Treten der Baustoffliste ÖA in der zweiten Hälfte des Jahres 2001 werden die darin angeführten Regelwerke für die Nachweise der Verwendbarkeit der Produkte verbindlich. Grundlage für die Anbringung des Einbauzeichens ÜA durch den Hersteller ist die Vorlage eines positiven Übereinstimmungszeugnisses. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regelwerke sowie über das Verfahren zur Erlangung der Übereinstimmungsnachweise. Ebenso werden darin aktuelle Themen wie Übergangsbestimmungen und Abweichungen vom Regelwerk behandelt.
Leitlinie für die europäische technische Zulassung von Wärmedämm-Verbundsystemen mit Putzschicht, CE-Kennzeichnung, Umsetzung in Österreich Dieser Beitrag beschreibt nach einer kurzen Einführung in die europäischen Regulatorien für Bauprodukte zunächst den Inhalt der ETAG 004, herausgegeben von der EOTA, der europäischen Organisation für technische Zulassungen. Nachdem die ETAG’s keine technischen Spezifikationen im üblichen Sinne einer Norm sind, sondern Hilfsmittel für die Zulassungsstellen zur Beurteilung einer bestimmten Produktgruppe, ist es dort, wo die ETAG dies zulässt notwendig, in einem nationalen Anwendungsdokument die zahlen- bzw. klassenmäßigen Anforderungen festzulegen. Das für Österreich vorgesehene Konzept wird in diesem Beitrag vorgestellt.
Ein neues Verfahren ermöglicht die zuverlässige Beurteilung von Trinkwasserrohren hinsichtlich ihrer Verkeimungsneigung Im Zuge der Ausarbeitung des "European Acceptance Scheme" (EAS) für die Beurteilung der Trinkwassertauglichkeit von Bauprodukten auf europäischer Ebene wurde von der Europäischen Kommission ein gemeinsames Forschungsprojekt für die Bereiche Mikrobielles Wachstum, Cytotoxizität, Gaschromatographie mit Massenspektroskopie (GCMS) und Desinfektionsmittelbeständigkeit initiiert. In dem Beitrag werden von der vom Österreichischen Kunststoffinstitut in die Forschungsgruppe "Mikrobielles Wachstum" entsandten Vertreterin die sehr umfangreichen, teilweise auch überraschenden und für die zukünftige Beurteilung maßgebenden Ergebnisse publiziert und kommentiert.
CEN - Europäisches Kommitee für Normung
Das Europäische Komitee für Normung CEN (Comité Européen de Normalisation) ist
von der Europäischen Kommission mit der Ausarbeitung der harmonisierten
Normen beauftragt. Der Beitrag gibt neben Informationen über Organisation und Arbeitsweise von CEN
einen detaillierten Überblick über den aktuellen Stand des
„Harmonisierungsprozesses“ und informiert den Leser über die in der nächsten
Zukunft im Bereich des Normenwesens auf europäischer Ebene zu erwartenden Veränderungen.
Anwendungsbestimmungen für CE-gekennzeichnete Bauprodukte in Österreich – die Baustoffliste ÖE In der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Regelung der Verwendbarkeit von Bauprodukten haben die Bundesländer nicht nur das ÜA-Zeichen für Österreich eingeführt, sondern auch vorgesehen, dass Anwendungsbestimmungen für CE-gekennzeichnete Bauprodukte unter Berücksichtigung der in den Bundesländern geltenden Bauvorschriften in einer eigenen Baustoffliste ÖE festgelegt werden können. Diese ist von der Baustoffliste ÖA für das österreichische ÜA-Zeichen zu unterscheiden. Der Beitrag erläutert Intention und Inhalt dieser neuen Baustoffliste ÖE für Bauprodukte, für die europäische technische Spezifikationen vorliegen.
Zemente nach ÖNORM EN 197-1 Die neue Zementnorm ÖNORM EN 197-1 ist die erste harmonisierte europäische Norm im Baubereich. Spätestens mit 1.4.2002 müssen Zemente nach den Vorgaben der europäischen Norm mit dem CE – Zeichen gekennzeichnet werden, wenn sie im europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden. Mit der Einführung der neuen ÖNORM EN 197-1 muss die österreichische Zementnorm B 3310 „Zement für Bauzwecke“, Ausgabe September 1995 zurückgezogen werden. Weitere Anforderungen, die bisher in der ÖNORM B 3310 und in Richtlinien der ÖVBB enthalten und teilweise von der RVS verbindlich erklärt waren, werden in der ÖNORM B 3327 (in Vorbereitung) „Zemente gemäß ÖNORM EN 197-1 für besondere Verwendungen“ behandelt.
Steinschlagschutznetze: Einsatzbereich und Grenzen im Steinschlagschutz Auf europäischer Ebene ist derzeit eine Leitlinie für europäische technische Zulassungen für "Bausätze für Steinschlagschutznetze" in Ausarbeitung. Steinschlagschutznetze werden daher zukünftig als CE-gekennzeichnete Produkte auf Basis europäischer technischer Zulassungen in Verkehr gebracht werden. Der Beitrag befasst sich mit der in Österreich üblichen Vorgangsweise bei der Dimensionierung von Steinschlagschutzbauten und zeigt an einigen Beispielen den Einsatzbereich von verschiedenen Schutzsystemen. Besonders wird auf die Notwendigkeit von nachvollziehbaren Dimensionierungsansätzen sowie den in 1:1 Steinschlagversuchen erbrachten Eignungsnachweisen der Schutznetze eingegangen. Dabei spielt die derzeit laufende Ausarbeitung der Leitlinie für die europäische technische Zulassung von Steinschlagschutznetzen eine entscheidende Rolle hinsichtlich einer europaweiten Harmonisierung der erforderlichen Nachweise und Klassifizierung der Netze.
Das neue Bautechnikzentrum der TU-Graz Die erste Baustufe des Bautechnikzentrums (BTZ) der TU Graz auf den Inffeldgründen ging offiziell im Herbst 2001 in Betrieb. Um eine 1440 m2 große Versuchshalle sind vorerst Labors, Werkstätten und Büroräume mit zusätzlichen Flächen im Ausmaß von 960 m2 angegliedert. Weitere zwei Baustufen sind geplant. In der nun fertiggestellten ersten Baustufe werden praktische Versuche als Ergänzung zu den bestehenden theoretischen Möglichkeiten auf den Gebieten der angewandten Bauphysik, des konstruktiven Ingenieurwesens mit Schwerpunkt Holzbau, stattfinden. Die Versuche sollen einerseits der Forschung, zum besseren Verständnis der Lehre, dienen, anderseits aber auch das Prüfwesen auf europäischen Standard für die Bauwirtschaft beinhalten. In der zweiten Baustufe, für welche bereits die Planung abgeschlossen ist, wird das weite Gebiet der Materialforschung Platz finden. Mit einer dritten Baustufe, welche die Forschungsfelder, sowie das Prüf- und Versuchswesen für Grund- und Verkehrsbau aufnehmen soll, wird der Bau des BTZ der TU-Graz als europäische Forschungsstätte möglichst bald in seiner Gesamtheit Realität werden.
Mehrgeschossiger Holzbau in Österreich Seit Mitte der 90er Jahre wurden und werden in Österreich vermehrt mehrgeschoßige Holzbauten geplant und errichtet. Nach den ersten Pilotprojekten, insbesondere in der Steiermark und in Vorarlberg, hat sich in Bezug auf Ausführungsqualität, Energiehaushalt, ökologisches Bauen und Kundenzufriedenheit der Nutzer ein neuer Qualitätsstandard für den mehrgeschoßigen Wohnbau definiert und zu einer Vielzahl von hervorragenden Lösungen geführt.
Die Flugfeuerbeständigkeit von Dacheindeckungsmaterialien wird europäisch geregelt Der Artikel behandelt das neue Europäische Klassifizierungssystem zur Beurteilung der Flugfeuerbeständigkeit von Dacheindeckungsmaterialien. Nach einem einleitenden Rückblick auf die Schutzziele und die damit verbundenen Brandszenarien, die bereits teilweise in den Grundlagendokumenten der Bauproduktenrichtlinie vorweggenommen sind, wird auf die rechtliche Basis des Klassifizierungssystems eingegangen. Der CEN Report 1187:2001 sowie die Klassifizierungsnorm prEN 13501-5 werden näher beleuchtet. Ebenso werden jene Produkte angegeben, die auf Grund der Kommissionsentscheidung 2000/553/EG ohne Prüfung in die Klasse BROOF eingestuft werden können. Abschließend wird auf die baubehördliche Umsetzung der europäischen Flugfeuerbeständigkeitsklassifizierung in Österreich Bezug genommen.
Wärmeschutz im Hochbau - Anforderungen an Fenster und Türen Mit Erscheinen der ÖNORM B 8110-1 (Vornorm) "Wärmeschutz im Hochbau - Anforderungen an den Wärmeschutz und Nachweisverfahren", werden die Grundlagen für den Nachweis des Wärmeschutzes umgesetzt. Insbesondere die aus der EN ISO 10077 stammenden Einheiten, Größen und thermischen Leitwerte, führen zu geänderten Sichtweisen und Ergebnissen. In diesem Artikel werden die Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage und folgend auf die Planung und praktische Umsetzung bei den Bauvorhaben umfassend beleuchtet.
Die österreichische Baustoffliste ÖA – ein bereits bekanntes Regelungsinstrument! Seit November 2001 ist die Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik über die Baustoffliste ÖA in Kraft. Zahlreiche Antragsnummern für die Kurzbezeichnungen der Übereinstimmungsnachweise wurden zwischenzeitlich durch das OIB vergeben. Die ersten Übereinstimmungszeugnisse ermächtigter Stellen liegen bereits seit Dezember 2001 vor. Der Beitrag bringt eine Zusammenstellung von Informationen, die mit der Einführung des ÜA-Zeichens in Zusammenhang stehen, berichtet über gewonnene Erfahrungen und bietet Hinweise und Ausblicke auf die nächste Zukunft für die weitere Gestaltung der Baustoffliste ÖA.
Die Checkliste Ziegel des OIB Bekanntlich wurde im Oktober 2001 die Baustoffliste ÖA als „Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik über die Baustoffliste ÖA" erlassen. Damit werden die in der Baustoffliste zitierten Regelwerke verbindlich. Im Vollzug, also zunächst bei den Verfahren zur Ausstellung der Übereinstimmungszeugnisse, bedarf es einer engen Kooperation zwischen den befassten Ermächtigten Stellen. Eine Möglichkeit dieser Koordinationen besteht in der Erstellung von „Checklisten des OIB“. Eine der ersten Checklisten des OIB ist die Checkliste ´Ziegel´, die hier vorgestellt werden soll.
Entwicklung widerstandsfähiger Holzbauprodukte mit dem Hartholz Robinie Der Beitrag berichtet über abgeschlossene und laufende Forschungsprojekte der Gruppe `Holzbau und Holztechnologie`, die gegenwärtig dem Institut für Stahlbau, Holzbau und Flächentragwerke zugeordnet ist und sich als Ergänzung für den Lehrstuhl für Holzbau des genannten Institutes versteht. Es ist beabsichtigt, insbesondere die zunehmende experimentelle Holz-Bauforschung abzudecken. Je nach Möglichkeit werden zudem angewandte Forschungsthemen mit Industrieunternehmen bearbeitet. Dienstleistungen im Sektor `Prüfung und Überwachung` stellen gegenwärtig ein untergeordnetes Arbeitsfeld dar. Um die gestellten Aufgabenbereiche auch erfüllen zu können, ist neben Fachkompetenz natürlich eine entsprechende Versuchstechnik erforderlich. So verfügt der Fachbereich Holzbau und Holztechnologie beispielsweise über die einzige in Österreich in Betrieb befindliche Zugprüfanlage GEZU 850 zur Ermittlung von Zugkenngrößen für Holzquerschnitte bis zu einer maximal möglichen Querschnittsabmessung von 80 mm * 300 mm. Im vorliegenden Beitrag wird über abgeschlossene und laufende Forschungsprojekte berichtet.
Bandverhalten von Holzprodukten auf Grund der neuen Europäischen Gegebenheiten Durch die Harmonisierung der Produktnormen im Rahmen der Bauproduktenrichtlinie wurden unter anderem neue Testmethoden für das Brandverhalten von Bauprodukten/ -stoffen entwickelt. Bei der Testmethode SBI, welche für die Einstufung von brennbaren Bauprodukten verwendet wird, kam es dabei zu einer massiven Änderung des Brandszenariums gegenüber den nationalen Erfordernissen. Für Holzprodukte war daher weder ihr Verhalten unter diesen neuen Bedingungen bekannt noch ihre Einstufung in die neue Klassifizierung. Im Zuge eines Forschungsprojektes wurden daher diese Wissenslücken geschlossen. Die Ergebnisse zeigten, dass alle Holzprodukte, welche getestet wurden, in die EUROKLASSE D, s2, d0 einzustufen sind. Durch eine Behandlung mit Flammschutzmitteln ist eine Einstufung in eine höherwertige Brennbarkeitsklasse möglich. Ein Einfluss der geringeren Dichte, kleineren Plattendicken bzw. unterschiedlichen Befestigungsmethoden konnte nicht festgestellt werden.
Die österreichische Baukonjuktur und ihre Vitalisierung Die österreichischen Bauunternehmen haben seit einigen Jahren mit einer zunehmenden Schere zwischen steigenden Kosten und stagnierenden oder sogar fallenden Preisen zu kämpfen. Das Jahr 2001 war ein besonders schwieriges Jahr, da dieser Sektor von der eintretenden Konjunkturflaute stärker betroffen war als zunächst angenommen. Für die nächsten ein bis zwei Jahre ist ebenfalls mit einer negativen Entwicklung zu rechnen. Die Empfehlung von Maßnahmen zur Belebung der Baukonjunktur setzt eine Analyse des Baubedarfs und der daraus resultierenden Baunachfrage voraus, wie das z.B. durch den Generalverkehrsplan für den Tiefbau aufgezeigt wurde. Im Hochbau wird das zukünftige Marktkapital in der Sanierung liegen, hier im Besonderen bei den älteren Eigenheimen.
Schleuderbetonstützen mit hoher Tragfähigkeit für Bauvorhaben in Österreich Die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Formschönheit von Konstruktionen haben Architekten und Tragwerksplaner immer wieder dazu veranlasst, die Abmessungen von Tragelementen zu minimieren und Spannweiten zu vergrößern. Bei den in diesem Beitrag untersuchten Stützen erfolgt die Erhöhung der Traglast bei gleichzeitiger Verringerung der Querschnittsabmessung durch den Einsatz von hochfestem Beton und Bewehrungsgraden von bis zu 20 Prozent. Hochbewehrte Schleuderbetonstützen werden bereits seit längerer Zeit mit großem Erfolg in der Schweiz eingesetzt. In diesem Beitrag werden die derzeitige Situation, das Verfahren zur Herstellung von Schleuderbetonstützen, experimentelle Ergebnisse und die Interpretation der ersten Versuchsserie näher beschrieben.
Neuerungen in der 2. Ausgabe der Baustoffliste ÖA Voraussichtlich noch im Jahr 2002 wird die zweite Ausgabe der österreichischen Baustoffliste ÖA vom Österreichischen Institut für Bautechnik als „Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik über die Baustoffliste ÖA“ erlassen werden. Die wesentlichen Änderungen zu Produktgruppen, die bereits in der ersten Ausgabe der Baustoffliste ÖA vom 23. Oktober 2001 enthalten sind, sowie neu hinzukommende Produktfamilien (u.a. Loser Zement, der über eine Auslieferungsstelle lose oder abgepackt vertrieben wird; Baustellen- und Transportbeton; Rauch- und Abgasfänge; Feuerschutzabschlüsse; Schachtabdeckungen; Vorgefertigte Wand- und Deckenbauteile mit hölzerner Tragkonstruktion) werden in dem Fachbeitrag vorgestellt werden.
Die Checkliste Gesteinskörnungen des OIB Für die laufenden Nummern 1.2.1 und 1.5.1, die Gegenstand der Checkliste Gesteinskörnungen sind, wurden zwei Stellen zur Ausstellung von Übereinstimmungszeugnissen ermächtigt: Die „BAU-KONFORM“ in Linz und die „ERMGEST“ in Klosterneuburg. Sehr bald musste bei der Ausstellung von Übereinstimmungszeugnissen erkannt werden, dass die Regelwerke der Baustoffliste ÖA in einigen Punkten eine koordinierte Interpretation verlangen. Hier war es wieder eine „Checkliste des OIB“, mit der diese Aufgabe bewältigt werden konnte. Die Checkliste `Gesteinskörnungen` wurde entwickelt.
Kann die Harmonisierung (CE-Kennzeichnung) von Bauprodukten noch verhindert werden? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen wäre dies möglich (Bauproduktenrichtlinie Artikel 21, Schutzklausel). Jeder Mitgliedstaat der EU hat das Recht die harmonisierten Normen (hEN) oder Europäische technische Zulassungen (ETZ) zu beeinspruchen. Am Beispiel von den bereits harmonisierten Normen für Wärmedämmstoffe (ÖN EN 13162 bis ÖN EN 13171) sollen die Möglichkeiten beispielhaft aufgezeigt werden. Die Bauproduktenrichtlinie und deren Instrumente (Leitpapiere, Beschlüsse der Gruppe der Notified Bodies usw.) werden durchleuchtet und mögliche Befürchtungen der Industrie, Baubehörde usw. entschärft oder dargestellt.
CE-Kennzeichnung für vorgefertigte Treppenbausätze Im September 2002 wurde in Österreich die deutsche Fassung der Leitlinie der EOTA für europäische technische Zulassungen für vorgefertigte Treppenbausätze veröffentlicht. In dieser werden Treppenbausätze verschiedener Materialen erfasst. Österreich war bei der Erstellung der Leitlinie durch das OIB und einen Vertreter für den europäischen Dachverband C.E.I Bois beteiligt. In dem Beitrag werden der „historische Hintergrund“ zur Leitlinie nochmals beleuchtet, der aufgrund der Mandatsvorgaben der Kommission zweifelsfrei nicht leicht zu definierende Anwendungsbereich für die Leitlinie dargelegt und der wesentliche Inhalt erläutert.
Stroh kompakt – erstes Haus mit Strohdämmstoff gedämmt Wie Stroh als Dämmstoff für Gebäude eingesetzt werden kann, wird in einem Produktionsnetzwerk erprobt. In Perchtoldsdorf wird derzeit das erste Haus mit vorgefertigten strohgedämmten Bauteilen errichtet. Stroh ist ein traditioneller Rohstoff, der regional und in großen Mengen verfügbar ist. Was liegt näher als ihn zu einem nachhaltigen Produkt weiterzuverarbeiten, zum Beispiel als Dämmstoff für Gebäude. In einem lokal angesiedelten Produktionsnetzwerk bestehend aus Landwirten, Fertighausherstellern und Bauherrn soll die Dämmstoffproduktion aus Stroh erprobt werden. Die während des Projektes „Stroh kompakt“ produzierten Teile werden in zwei Bauvorhaben zum Einsatz kommen. Ziel ist es: serienreife Fertigteile, die mit Stroh gedämmt und baubiologisch einwandfrei sind, herzustellen und für Landwirte ein neues Erwerbsfeld zu eröffnen.
ETZ für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen Bedingt durch die bereits 2001 fertiggestellten harmonisierten technischen Spezifikationen für Dämmstoffe bei CEN (hEN 13162 – 13171) wurde bereits sehr früh auch bei EOTA begonnen für die nicht über die Normungsschiene laufenden Dämmstoffe wie Flachs und Schafwolle ein „Common understanding of the approval procedure“ (Cuap) zu erstellen, um eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden. Der Beitrag wird weiters versuchen sowohl die Entwicklung dieser ersten Cuaps als auch ihre Erweiterung auf die verschiedensten Arten von Hanfdämmstoffen wie druckbelastbare und nicht druckbelastbare sowie lose eingebrachte oder eingeblasene Dämmstoffe zu beleuchten. Abschließend soll der rechtliche Hintergrund eines Cuaps und die damit bedingte Bestrebung eine EOTA-Richtlinie für alle nicht genormten NAWARO Dämmstoffe zu erarbeiten, erörtert werden.
Wohnbauförderung bringt Beschäftigung am Bau Aufgrund der derzeit konjunkturell sehr schwierigen Lage der Bauwirtschaft ist offensichtlich, dass in Anbetracht der Bauarbeitslosenzahlen Handlungsbedarf für die öffentliche Hand gegeben ist. Dabei kann angenommen werden, dass die Wohnbauförderung eine sehr wichtige Stütze für Baumaßnahmen im beschäftigungsintensiven Hochbau darstellt. Der FGW gelang in einer ihrer letzten Studien der Nachweis, dass und in welchem Ausmaß die Wohnbauförderung auf die Bauwirtschaft und in der Folge auf die Beschäftigung in dieser Sparte wirkt. Es wurden weiters die Auswirkungen der unterschiedlichen Förderungsschienen auf die Beschäftigung in den verschiedenen Baubereichen abgeschätzt und gegenübergestellt.
Moderne Stahlbauten Ein neues Gebäudehüllensystem mit Stahlleichtrahmen wurde in einer umfassenden Versuchsreihe entwickelt und demonstriert. Ziel war es, das Verhalten und die Einsetzbarkeit von Stahlleichtrahmengebäuden in kalten Klimaregionen zu testen. Das hygrothermale Verhalten sowie die Struktureigenschaften der Komponenten wurden mittels Computerberechnungen und Labortests für Gebäude in Echtgröße untersucht. Der Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen der Demonstrationsgebäude wurden überwacht und analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass mit Stahlrahmenkonstruktionen öko-effiziente Gebäude errichtet werden können.
SLAGSTAR 42,5N C3A-frei Für SLAGSTAR 42,5N C3A-frei (in Anlehnung an ÖNORM EN 197-1), das Spezialbindemittel der Wopfinger Baustoffindustrie GmbH zur Betonherstellung, wurde Ende 2002 das ÜA-Zeichen erreicht. Der übereinstimmenden Anwendung entsprechend den Zementen, wenngleich auch mit individuellem Augenmerk auf die Anwendungstechnik, steht nun eine Reihe vorteilhafter Möglichkeiten offen. Niedrigere Hydratationswärme, Sulfatbeständigkeit, erhöhter Säurewiderstand sowie eine beträchtliche Langzeitfestigkeitsentwicklung ergeben eine Vielzahl an Einsatzmöglichkeiten. Slagstar zeigt darüber hinaus ausgezeichnete Fließeigenschaften und geringe Wasserabsonderung. Die Möglichkeit einer höheren Bindemitteldosierung ohne die Gefahr der Rissbildung infolge Hydratationswärme ergibt günstige Gebrauchseigenschaften für SCC und Hochleistungsbeton.
Brandverhalten von Fassaden Die Fragestellung, welche Nachweise für Fassadenbekleidungen in Form von Wärmedämmverbundsystemen und vorgehängten, hinterlüfteten Fassaden aus brandschutztechnischer Sicht zur Erfüllung der durch die Bauproduktenrichtlinie festgelegten Schutzziele notwendig sind, beschäftigt derzeit die europäischen Gremien. Dabei besteht Uneinigkeit darüber, ob diese Fragestellung in den Bereich "reaction to fire" oder "fire resistance" fällt. Die Ausführungen dieses Fachartikels mögen dazu beitragen, bei der Beantwortung zu helfen und insbesondere dazu anregen, eine eigene Position zu finden.
CUAP-Verfahren - Der schnelle Weg zum Anforderungsprofil für europäische technische Zulassungen Die Bauproduktenrichtlinie sieht unter bestimmten Voraussetzungen für Produkte bzw. Produktfamilien die Erteilung von europäischen technischen Zulassungen (ETZ) nach Artikel 9.2 vor. Dabei stützt sich die Bewertung auf einvernehmliche Stellungnahmen aller Zulassungsstellen (für europäische technische Zulassungen). Solche einvernehmliche Stellungnahmen werden mittels der sogenannten CUAP-Verfahren herbeigeführt. In dem CUAP-Dokument, das von jener Zulassungsstelle federführend erstellt wird, bei der der Antrag eingebracht wurde, werden die Anforderungen, relevanten Prüfbestimmungen, Beurteilungskriterien sowie das gemäß Kommissionsentscheidung anzuwendende Konformitätsbescheinigungsverfahren für das jeweilige Produkt festgelegt. Das CUAP-Dokument dient in weiterer Folge als Grundlage für die Ausstellung von ETZ für zugehörige Produkte.
Baustellen- und Transportbeton Mit der Erlassung der zweiten Ausgabe der Baustoffliste ÖA als "Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik über die Baustoffliste ÖA" im Dezember 2002 wurden gegenüber der ersten Ausgabe einige Produktgruppen neu aufgenommen. Eine der sicherlich umfangreichsten dieser neuen Produktgruppen ist Baustellen- und Transportbeton. In dem Artikel soll der Baustoff Beton nicht nur von der Seite der verordneten und damit verbindlichen Regelwerke, sondern auch im Zusammenhang mit den europäischen Bemühungen um eine Harmonisierung unter der Bauproduktenrichtlinie beleuchtet werden.
Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften Das Österreichische Institut für Bautechnik wurde von den österreichischen Bundesländern und einer eigens dafür eingerichteten Länderexpertengruppe mit der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich beauftragt. Ein Entwurf einer Vereinbarung der Länder gem. Art. 15a B-VG liegt bereits vor und wird in Kürze notifiziert. Richtlinien für die sechs wesentlichen Anforderungen - diese Gliederung ergibt sich aus der Bauproduktenrichtlinie - sind derzeit in Ausarbeitung. Der Fachbeitrag erläutert den Inhalt des Vereinbarungsentwurfes und berichtet über den Stand der Arbeiten an den Richtlinien. Weiters wird ein Ausblick über den Zeitplan für die Umsetzung gegeben.
Ringversuche Im Zuge der Akkreditierung von Prüfstellen regt das OIB, gestützt auf die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen, diverse Ringversuche an. Prüfstellen beteiligen sich an Ringversuchen zur objektiven Überwachung der Richtigkeit quantitativer Laboratoriumsuntersuchungen. Die Objektivität der Auswertung und die Akzeptanz der Ringversuche werden durch die Anonymisierung der Untersuchungsergebnisse gewährleistet. Anhand der Beispiele zweier Ringversuche über Prüfungen an Mauerziegeln und Zementen werden die dabei durchwegs erfreulichen Ergebnisse und Aufschlüsse, die die teilnehmenden Stellen infolge der Auswertung und Ergebnisanalyse ziehen können, näher erläutert und auf die Bedeutsamkeit von Ringversuchen zur Sicherung einer hohen Qualität hingewiesen.
Zwei Jahre Baustoffliste ÖA - eine Bestandsaufnahme aus
der Sicht des Herausgebers Mit Ende 2003 läuft die Übergangsfrist für
die in der 2. Ausgabe der Baustoffliste ÖA neu aufgenommenen Produkte aus.
Hat die Baustoffliste ÖA die in sie gesetzten Erwartungen
erfüllt? Der Versuch einer Beantwortung dieser Frage und die Tatsache, dass
die Baustoffliste ÖA nun schon in das dritte Jahr ihres Bestehens geht, sind
die Beweggründe, eine Bestandsaufnahme zu wagen. In dieser inkludiert ist
auch eine Zusammenfassung von getroffenen Entscheidungen zur Umsetzung der
Baustoffliste ÖA.
Europäische Normung im Bereich Ziegel bzw. -mauerwerk - aktueller Stand und Entwicklungen In dem Beitrag wird der derzeitige Stand der Normungsarbeit im CEN TC 125 - Mauerwerk dargestellt. Insbesondere wird auf die Europäische Ziegelnorm EN 771-1 eingegangen, auf die dafür notwendigen Prüfnormen der Serie EN 772 sowie die ergänzende Norm EN 1745 betreffend Wärmedämmung von Mauerwerk. In der Folge werden kurz die einzelnen Teile des Eurocode 6 (prEN 1996) vorgestellt, die sich mit der statischen und der brandschutztechnischen Bemessung von Mauerwerk befassen. Schließlich wird auch kurz auf die von der SG 10 der Notified Bodies erstellten Positionspapiere über die werkseigene Produktionskontrolle im Bereich der Ziegelindustrie eingegangen.
ÜA-Kennzeichnung für Wand- und Deckenbauteile mit
hölzerner Tragkonstruktion Mit Veröffentlichung der 2. Ausgabe der
Baustoffliste ÖA durch das Österreichische Institut für Bautechnik wurde
die verpflichtende ÜA-Kennzeichnung von Holzkonstruktionen mit 01. Jänner
2004 verordnet.
Diese Verpflichtung umfasst alle in einem Herstellwerk
serienmäßig vorgefertigten Wand- und Deckenbauteile mit hölzerner
Tragkonstruktion, die beiderseits mit Beplankungen oder Sparschalungen
geschlossen sind.
In diesem Artikel soll näher auf die geforderten
Einzelnachweise bezüglich der in den Bauteilen verwendeten Baustoffe
als auch auf die bauphysikalischen Kennwerte (Schall-, Brand- und
Wärmeschutz) für den gesamten Bauteil eingegangen werden.
Fänge und CE-Kennzeichnung Auf Grund der Bauproduktenrichtlinie wurden von CEN/TC 166 "Chimneys" bereits mehrere europäische Normen für den Bereich der Rauch- und Abgasfänge erstellt, wovon einige dieser Produktnormen in das österreichische Normenwerk übernommen wurden. Produkte gemäß diesen Normen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie das CE-Kennzeichen aufweisen. Derartige Produkte gibt es bereits auf dem Markt. Der Fachartikel befasst sich mit den einschlägigen Normen und den Voraussetzungen dieser Kennzeichnung.
Die EPD - Reaktionen in der Wärmeschutz-Normung Die Energy Performance Directive verlangt nach einer Auszeichnung der thermischen Qualität von Gebäuden. Dazu werden namentlich sogar die EN 832 und die EN 13790 angeführt, deren Umsetzung in Österreich als vorbildlich bezeichnet werden darf. Ebenso findet der Themenkreis des Einsatzes von Klimaanlagen im Bereich der sommerlichen Überwärmung Erwähnung. Neben diesen beiden bauphysikalischen Themenstellungen findet die Haustechnik mit Wartung und Messung der Wirkungsrade ihren Niederschlag. In dem Artikel soll auf die einfache Anwendbarkeit bestehender Normen hingewiesen und die Möglichkeiten zur Potentialabschätzung im Bereich der Sanierung aufgezeigt werden.
= WDVS = Außenseitige WärmeDämm-VerbundSysteme mit
Putzschicht Seit 18. Mai des vorigen Jahres ist nunmehr die ETAG 004 das
maßgebende Regelwerk für die Erlangung einer europäischen technischen
Zulassung und in weiterer Folge das CE-Kennzeichen verpflichtend anzubringen.
Diese Leitlinie soll den Zulassungsstellen bei der Erarbeitung einer ETZ für
ein außenseitiges Wärmedämm-Verbundsystem mit Putzschicht dienen.
Das WDVS hat sich im Laufe der Zeit des Öfteren gewandelt, bis sich die sogenannten bewehrten Systeme herausentwickelt haben. Doch auch heute
werden
immer wieder Neuentwicklungen auf den Markt gebracht, welche als Innovationen
gelten. Mit ca. 7,4 Mio. m2 ist Österreich eines der Länder mit dem
höchsten pro Kopf-Verbrauch an eingebauten WDVS.
ÜA-Kennzeichnung von Brandschutztüren Ab 01.01.2004
sind Brandschutztüren in allen österreichischen Bundesländern, ausser dem
Burgenland, ÜA-kennzeichnungspflichtig. Das Burgenland hat die Baustoffliste
beschlossen, in der zeitlichen Umsetzung jedoch nicht mitgezogen.
Nach dem Übergangsjahr 2003 reicht die bisherige ÖN-Kennzeichnung
nicht mehr aus, bzw. ist diese ausgelaufen.
Die österreichische Vertriebsgewohnheit von Türen hat zu drei Arten der
ÜA-Zeichenerlangung geführt. Die absolute Notwendigkeit einer gesicherten
Regelung wird von der Branche erkannt, sie ist mit der Umsetzung eilig
befasst.
Das CE-Zeichen für Brandschutztüren, welches das ÜA-Zeichen ablöst, wird
vier bis acht Jahre auf sich warten lassen.
Erste europäische technische Zulassungen für Bausätze
für Holzrahmenbauweisen und Blockhäuser Im Jahre 2004 werden die ersten
europäischen technischen Zulassungen für Bausätze für Holzrahmenbauweisen
und Blockhäuser durch die finnische Zulassungsstelle VTT erteilt. Die
Vorbereitungsarbeiten (Grundlagen bilden die Leitlinien ETAG 007 und ETAG 012)
erstreckten sich somit von den ersten Sitzungen auf nationaler Ebene im Jahre
1998 über die Verabschiedung der Leitlinien in den Jahren 2001 bzw. 2002 bis
zur Herausgabe der ETZ im Jahre 2004.
Wesentliche Beweggründe für die Hersteller, diesen Weg zu beschreiten,
waren: Zugang zum europäischen Markt mittels der CE-Kennzeichnung auf der
Grundlage von Leitlinien, die Anwendbarkeit der Leitlinien für die
Herstellungsmethoden und Entwurfsregeln sowie die einheitliche und
transparente Darstellung der Leistungsmerkmale der Produkte auf Basis dieser
Grundlagen. Der Ansatz der ETZ bedeutet gleichzeitig die Überführung der
bestehenden Zertifizierungen in das Konzept der Bauproduktenrichtlinie.
EPS für Tiefbauanwendungen Expandiertes Polystyrol (EPS) wird im Ausland seit Jahrzehnten in vielfältiger Weise im Tiefbau eingesetzt. Das Erscheinen der prEN 14933 "EPS für Tiefbauanwendungen" soll zum Anlass genommen werden, die prinzipiellen Verwendungsgebiete einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen dem Einsatz von EPS als Leichtbaustoff (z.B. zur Sanierung von Hangrutschungen) und der Verwendung von EPS als Deformations- und Polsterschicht (zum Schutz vor Felsstürzen, zur Vibrationsdämpfung im Schienenverkehr). Dabei gibt es Einsatzmöglichkeiten, die auch in Österreich ihre Berechtigung haben.
Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften Das Österreichische Institut für Bautechnik wurde von den Ländern beauftragt, einen Vorschlag zur Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften zu erarbeiten. Ausgangspunkt bei den Überlegungen für ein Konzept zur Harmonisierung war hierbei, dass das Ergebnis nicht nur zu einer Vereinheitlichung alleine führen, sondern die Gelegenheit auch dazu genützt werden sollte, ein zukunftsorientiertes System von technischen Bauvorschriften zu etablieren. In dem Fachbeitrag werden sowohl das Konzept als auch die einzelnen Umsetzungsschritte erläutert und ein Ausblick auf den Zeitplan für die Realisierung gegeben.
Neuausgabe der Baustoffliste ÖA Für zahlreiche
Produkte der Baustoffliste ÖA liegen zwischenzeitlich die harmonisierten
europäischen Spezifikationen vor, daher ist für diese Produkte das Regime
der CE-Kennzeichnung maßgebend und die ÜA-Kennzeichnung nicht mehr relevant.
Überdies gibt es für einzelne in der Baustoffliste ÖA enthaltene
Produktgruppen Neuausgaben der relevanten nationalen Regelwerke (z.B. ÖNORM B
4710-1 für Beton, Definition der Dehnung bei Höchstkraft für Betonstahl
nach der ON-Regel ONR 24200-7). Für die Baustoffliste ÖA ist also eine
Anpassung an den aktuellen Stand der Technik geboten.
Daher ist das Österreichische Institut für Bautechnik im
Auftrag der Länder mit dem Entwurf der Änderungen zur bestehenden
Baustoffliste ÖA vom 15. Dezember 2002 beschäftigt und wird die entsprechend
der "Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Regelung der
Verwendbarkeit von Bauprodukten" vorgesehenen Konsultationen einleiten.
Die dritte Ausgabe der Baustoffliste ÖA wird, einen
zeitgerechten Abschluss der vorgesehenen Konsultationen vorausgesetzt,
voraussichtlich im Herbst/Winter 2004/05 als Verordnung des OIB erlassen
werden.
Wozu Eurocodes? Chancen und Nutzen der Eurocodes in
Österreich.
Die Entwicklung der 58 Eurocodes, von denen seit bald 30 Jahren gesprochen
wird, ist auf europäischer Ebene weitgehend abgeschlossen. Die große
Aufgabe für Österreich ist es, jetzt die zugehörigen Nationalen Anwendungsdokumente zu schaffen, um die
Normen auch in der österreichischen
Planungs- und Baupraxis einsetzen zu können. Schrittweise, jedoch spätestens
2010, müssen alle nationalen Konstruktionsnormen durch die Eurocodes ersetzt
sein. Die damit verbundene Öffnung des gesamteuropäischen Marktes ist eine
Herausforderung und zugleich eine Chance für alle österreichischen Bauschaffenden. Dennoch verunsichert die Einführung der Eurocodes viele in
der Baubranche Tätige, Planer ebenso wie Ausführende, Hersteller von
Bauprodukten ebenso wie ausschreibende Behörden. Der Artikel soll dazu
beitragen, bestehende Vorurteile abzubauen und Informationen über die
tatsächliche Einführung der einzelnen Eurocodes geben. Weiters werden die
Auswirkungen dieser Einführung für die Bauschaffenden in Österreich thematisiert und
Möglichkeiten für das Gelingen im Umgang mit diesen neuen
Normen aufgezeigt.
CE-Kennzeichnung von Feuerschutzabschlüssen Basis für
die CE-Kennzeichnung von Produkten wie Fenster, Türen und Tore (mit und ohne
Anforderung an den Feuerschutz) sind harmonisierte europäische Produktnormen.
Im Frühjahr dieses Jahres wurde die erste europäische Produktnorm - Tore
ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften - als ÖNORM EN veröffentlicht.
Weitere Produktnormen befinden sich auf europäischer Ebene in unterschiedlichen
Erstellungsstadien und werden sukzessive als nationale
Normen übernommen werden.
Der Beitrag stellt die vorgesehene Struktur der Produktnormen dar, inklusive
der Information über den aktuellen Status des diesbezüglichen
Arbeitsprogramms bei CEN.
CE-Kennzeichnung bedeutet unter anderem den Übergang von nationalen zu
europäischen Regelungen. Geänderte Prüfrichtlinien und
Klassifizierungssysteme sind integraler Bestandteil bei der Umsetzung der
CE-Kennzeichnung.
Dies hat zur Folge, dass sich nicht nur Produzenten, sondern auch Planer und
Nutzer mit dem neuen europäischen System auseinander zu setzen haben.
Die Harmonisierung des Bautechnikrechts: Eine technische
Herausforderung oder eine demokratiepolitische und ökonomische Stunde der
Wahrheit? Unbestritten ist: Österreich als kleine und offene
Volkswirtschaft sollte sich nicht länger den Luxus von neun verschiedenen
Bautechnikrechten leisten. Der Markt würde dynamischer, offener und
wettbewerbsfähiger werden und sowohl die Unternehmen als auch die Verwaltungen
würden von economies of scale profitieren und die compliance costs senken.
Ist aber das Ergebnis so einfach zu erreichen? Kann eine Kooperation der
Bundesländer als de facto kleinster gemeinsamer Nenner diesem Anspruch
genügen? Wie stimmt man sich technisch mit den Möglichkeiten der Wirtschaft
ab? Und hat letztlich der zuständige Gesetzgeber, konfrontiert mit dem
Ergebnis, noch Entscheidungsmöglichkeiten? Noch wichtiger ist die Frage:
"Kann eine technisch perfekte und nachhaltige Lösung nicht so aufwendig
werden, dass via Kostenschock ein Nachfrageschock am Markt auftritt?"
Entscheidungen der Kommission der Europäischen Union über
Bauprodukte, die ohne Prüfung in eine Klasse des Brandverhaltens eingestuft
werden Der ersten Kommissionsentscheidung 96/603/EG aus dem Jahre 1996 zur
Festlegung eines Verzeichnisses von Produkten, die in die Klasse A1 "Kein
Beitrag zum Brand" einzustufen sind, sind in der Zwischenzeit einige
weitere Entscheidungen gefolgt. Diese legen neben dem Brandverhalten auch die
Flugfeuerbeständigkeit von genau definierten Bauprodukten fest.
Der Fachbeitrag, der für die erste Ausgabe von OIB aktuell im kommenden Jahr
geplant ist, wird sowohl ein update dieser Entscheidungen liefern als auch
Einblicke in das Prozedere zur Erlangung der "amtlichen"
Feststellung des Brandverhaltens geben. Die Verankerung der
Kommissionsentscheidungen im österreichischen Normenwerk wir im Artikel
ebenfalls behandelt werden.
Anwendung der Passivtechnologie im sozialen Wohnbau Die
Passivhaustechnologie findet nun auch verstärkt Einzug in den sozialen
Wohnbau.
Der Fachbeitrag vermittelt einen anschaulichen Überblick über eine Studie,
die anhand eines geplanten Bauvorhabens verschiedene Fragestellungen
behandelt, die für die Einführung des Passivhausstandards im sozialen
Wohnungsbau von hoher Relevanz sind. Basis der Studie sind die publizierten
Ergebnisse bereits errichteter Passivhäuser. Als wesentliche Planungsziele
wurden folgende Punkte identifiziert: hohe Kosteneffizienz, niedriger
Energieverbrauch und hoher Nutzungskomfort. Die Ergebnisse wurden in
Zusammenarbeit von sieben Büros unterschiedlicher fachlicher Ausrichtung in
einem integralen Planungsprozess erarbeitet und werden im Rahmen des ersten
Wiener sozialen Passivwohnbaus, Utendorfgasse 7, umgesetzt und überprüft.
Wärmeleitfähigkeit von Baustoffen Die
Wärmeleitfähigkeit von homogenen Baustoffen stellt einen Basiswert für die
Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden dar.
Dieser Wert hat somit auch Auswirkungen auf den langfristigen Energiebedarf
von Gebäuden.
In diesem Artikel sollen die wesentlichen Unterschiede zwischen Mess-,
Hersteller- und Bemessungswerten aufgezeigt werden, die für die einheitliche
Berechnungsgrundlage des Energieausweises sehr wichtig sind.
Anhand der Wärmedämmstoffe (harmonisierte Bauprodukte - CE-Kennzeichnung),
die eine wesentliche Komponente in der Gesamtenergieberechnung darstellen,
werden Unterschiede zwischen den verschiedenen Produkten (Mess- oder
Bemessungswert), aber auch die Fehlerauswirkung dargestellt.
Ziel dieses Artikels soll sein, das Thema Energieausweis zu sensibilisieren,
und die damit betrauten Stellen (Sachverständige, Ziviltechniker usw.) auf
mögliche Fehlerquellen bei der Berechnung hinzuweisen.
Systematische Lösungen im Deckenbereich Unser Bauen
wurde im Laufe von Jahrhunderten nicht nur durch klimatische Verhältnisse
geprägt, sondern auch stark durch bodenständige Baustoffe und handwerkliches
Können, aber auch durch Statusdenken beeinflusst. Die daraus resultierende
Massivbauweise ist sehr aufwendig. Der Forderung nach wirtschaftlichen
Bauausführungen wurde durch die Einführung des Trockenbaues, das heißt
Innenausbau mit Systemen, Rechnung getragen. Seit Jahren sind ausgereifte
Systeme auf dem Markt, für die es vielfältige Einsatzmöglichkeiten gibt.
Dadurch ergibt sich auch eine Fülle von Lösungen für die
unterschiedlichsten bauphysikalischen Anforderungen im Bezug auf
Standsicherheit, Schall-, Wärme- oder Brandschutz. Die mannigfaltigen
architektonischen Ansprüche und die ständige Weiterentwicklung von
Trockenbausystemen ermöglichen beispielsweise diverse komplette Deckensysteme
mit passender Unterkonstruktion. Dabei ist die Montage als Deckenbekleidung
(direkt mit der Rohdecke verbundene Konstruktion) oder als Unterdecke (an der
Rohdecke abgehängt) möglich.
Qualitätssicherung in der Tragwerksplanung Hintergründe:
Österreich ist hinsichtlich der Tragwerksplanung eines der wenigen
europäischen Länder ohne Qualitätssicherung in Form eines Prüfwesens nach
dem Vier-Augen-Prinzip. Die Statistiken der Versicherungen weisen auf
erheblich größere Schadenssummen der österreichischen Tragwerksplaner im
Vergleich mit den deutschen Kollegen hin, und zwar mit steigender Tendenz.
Die Ursachen hierfür sind vielfältig: Von immer komplexeren
Projektstrukturen, höherer Ausnutzung der Konstruktionen bis hin zu immer
extremeren Zeit- und Preisdruck. Ein wesentlicher Teil der Schäden kann
durch ein Prüfwesen vermieden werden.
Entwurf eines Prüfwesens: Die im Zuge der Harmonisierung der bautechnischen
Vorschriften erstellte Richtlinie 1 des OIB verlangt für bestimmte Bauwerke
eine Fremdüberwachung durch unabhängige befugte Dritte. Die Installation
dieser Prüfinstanz ist zurzeit noch offen.
Lehmbau - vom Nischenprodukt zum industriellen Bausystem Der Lehmbau hat eine uralte Tradition. Nach dem zweiten Weltkrieg ist der Lehmbau jedoch aus dem Bereich des industriellen Bauens verdrängt worden und wird heute in Europa nur sehr vereinzelt als Nischenprodukt im handwerklichen Bereich angewandt. Aufgrund seiner vielfältigen Vorteile wird der alte Baustoff Lehm in der jüngsten Vergangenheit von immer mehr Planern und Bauherren neu entdeckt, die Nachfrage steigt stetig. Der weltweit größte Ziegelhersteller Wienerberger AG hat auf diese Entwicklung reagiert und zusammen mit dem Ökobau Cluster Niederösterreich ein Forschungsprojekt initiiert, das sich im Sinne einer größtmöglichen Nachhaltigkeit des Bauens die Entwicklung eines industriellen Bausystems auf der Basis von Lehmsteinen zum Ziel gesetzt hat. Der Beitrag beschreibt die Inhalte und bisherigen Ergebnisse dieses Forschungsprojektes.
Harmonisierte Normen für Lichtmaste Lichtmaste als Beleuchtungsträger sind ein unabdingbares Element der Straßenbeleuchtung, welche wiederum einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leistet. Lichtmaste werden in standardisierter Technik und hoher Qualität hergestellt. Für gerade Maste für Aufsatzleuchten bis zu einer Höhe von 20 m und Auslegemaste mit Ansatzleuchten bis zu einer Höhe von 18 m liegen harmonisierte europäische Normen vor. Diese Europäischen Normen legen die Anforderungen für Lichtmaste aus Stahl (EN 40-5), die Anforderungen für Lichtmaste aus Aluminium (EN 40-6) und die Anforderungen an Lichtmaste aus faserverstärktem Polymerverbundstoff (EN 40-6) fest. Der Fachbeitrag behandelt die wesentlichen Eigenschaften und das Konformitätsbescheinigungsverfahren für Lichtmaste für die Straßenbeleuchtung in Verkehrsbereichen.
Der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit bei unseren
Nachbarländern Die EU-Erweiterung hat auch für viele einheimische
Hersteller von Dämmstoffen neue Märkte eröffnet. Immerhin ist Österreich nun
bis auf die Schweiz ausschließlich von EU-Nachbarländern umgeben. Da beim
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit nationale Überlegungen zum Tragen kommen,
unterscheiden sich die Bemessungswerte von Land zu Land oft sehr deutlich. In
Bezug auf den Export ist es von Vorteil darüber informiert zu sein, um den
Prüfungsumfang eventuell daraufhin abstimmen zu können, sodass einer
Anerkennung durch die Nachbarstaaten nichts mehr im Wege steht.
Die Europäische technische Zulassung ist die ideale Voraussetzung für das
In-Verkehr-bringen von nicht genormten Dämmstoffen im EU-Raum und wird es in
Hinkunft auch in der Schweiz sein. Im Fachbeitrag wird ein Überblick über die
wichtigsten Details gegeben, die zum Bemessungswert führen - wie zum Beispiel:
Anzahl der Messwerte, Probenahme, Zuschlag, Feuchtegleichgewichtszustand,
Rundungsregel, Sicherheitsfaktor und Rechenvorgang.
CE-Kennzeichnung für Übergangskonstruktionen für
Straßenbrücken Was kommt auf europäischer Ebene auf uns zu? 1999 wurde
mit der Ausarbeitung der Leitlinie für Europäische technische Zulassungen (ETZ)
für Dehnfugen für Straßenbrücken begonnen. Für den Teil 1 der Leitlinie, der die
Grundsätze und die allgemein gültigen Regelungen enthält, stehen die
Beratungen in der Schlussphase. Für die produktrelevanten Teile der Leitlinie
ist der europäische Weg ebenfalls bereits vorgezeichnet. Auch über die
zukünftigen Lastannahmen und zugehörigen Modelle für den Nachweis der
Tragsicherheit und der Ermüdungsfestigkeit, basierend auf Eurocode 1991-2,
besteht unter Einbindung der CEN TC 250 bereits mehrheitlich Übereinkunft.
In dem Fachbeitrag soll ein detaillierter Überblick über die zukünftigen
Grundlagen für die Erteilung Europäischer technischer Zulassungen und
damit der CE-Kennzeichnung dieser Produkte gegeben werden.
Europäische Dämmstoffnormen Die europäischen
Dämmstoffnormen vom 1. März 2002 sind mittlerweile in 28 Ländern
veröffentlicht worden. Die Übergangsfrist endete am 13. Mai 2003.
Nach der Einführung dieser Normen wurden angesichts der CEN-weiten
Vereinheitlichung weitgehende Erleichterungen erwartet.
Vor allem Planer und Ausführende im Bauwesen hofften auf eine übersichtlichere
Handhabung aufgrund von einheitlichen Prüfvorschriften und einheitlichen
Bezeichnungen wie beispielsweise Wärmeleitfähigkeit, Druckspannung,
Wasseraufnahme, Brandverhalten etc. Da aber die veröffentlichten
Dämmstoffnormen (kurz Produktnormen) weder Produktarten noch Anforderungen beinhalten sind spezielle
Anwendungsnormen erforderlich geworden. Diese sind
allerdings national geregelt und somit grundsätzlich in den 28 europäischen
Ländern verschieden. Weiters sind besondere Anwendungen - wie etwa jene in Wärmedämm-Verbundsystemen, Gründächern usw. - teilweise nicht in den
Anwendungsnormen geregelt.
Ziel des Artikels ist es, die heutige Situation bei der Umsetzung der
Dämmstoffnormen für Schaumstoffe in den wichtigsten europäischen Ländern im
Vergleich darzustellen.
Nationale und Europäische Holzbaunormung Von der
Holzbau-Tradition zum Ingenieurholzbau?
Die Zeiten der Beschaulichkeit im Holzbau sind endgültig vorbei!
Explosionsartig gestiegene Produktionskapazitäten und das Bestreben von
Generalunternehmern, selbst bei Großprojekten den wirtschaftlichen Ausweg aus
der Stahlpreiserhöhung im Ingenieurholzbau zu suchen, lassen das Potenzial der
Branche erahnen. Weniger dynamisch gestaltet sich allerdings die
Weiterentwicklung der hiezu notwendigen Normenlandschaft. Fehlende Aktualität,
mangelnde Benutzerfreundlichkeit und Problemlösungskompetenz haben dieses
Stiefkind der Entwicklung zu einer ernst zu nehmenden Barriere werden lassen.
Der Wettlauf um das Aufholen von Versäumnissen der letzten 50 bzw. 100 Jahre
entwickelt sich zu einem spannenden, jedoch mitunter sehr mühsamen Unterfangen.
Zu stark vereinfachte Modellierungsansätze aus der Zeit der
Kantholzkonstruktionen lassen sich nicht mehr problemlos auf die Dimensionen
heutiger bereits bestehender Pilotprojekte des Ingenieurholzbaues übertragen.
Das ökologische Passivhaus Für die Zukunft zu bauen
bedeutet für jeden Planer, seine Position als Gestalter der Umwelt mit
Verantwortungsbewusstsein zu erfüllen. Daher sind ein sorgfältiger Umgang
mit Ressourcen und eine Besinnung auf erneuerbare Energieträger für jede
planerische Auseinandersetzung ebenso bedeutend wie eine hohe ästhetische
Qualität der Architektur und funktionelle Nutzungseffizienz.
Diese Grundsätze sollten sich sowohl in der Planung als auch in der
Ausführung eines ökologischen Passivhauses wieder finden. Dabei sollte
besonders auf technische Grundlagen des Passivhauskonzepts,
Qualitätssicherung in der Planungs- und Bauphase und Wirtschaftlichkeit des
gesamten Objektes geachtet werden.
Anhand von gebauten Beispielen soll gezeigt werden, dass sich die
Einsatzmöglichkeit der Passivhaustechnologie nicht nur auf den Bau von
Einfamilienhäusern beschränkt, sondern heutzutage ein breites Anwendungsfeld
im Bereiche aller Bauaufgaben findet.
Die CE-Kennzeichnung von Betonfertigteilen Die
Bemühungen auch Betonfertigteile auf europäischer Ebene zu normieren sind
nun seit 15 Jahren im Gange. Einige europäische Normen zu Produkten aus Beton
existieren bereits und sind auch schon verpflichtend anzuwenden - so etwa
jene für Pflastersteine und -platten sowie für Rohre und Schächte. Bei
einigen Normen befinden wir uns derzeit gerade in der so genannten
Koexistenzperiode, dies betrifft beispielsweise Normen für Mauersteine.
In den nächsten Jahren werden zahlreiche weitere europäische Normen
erscheinen und verbindlich anzuwenden sein.
In diesem Fachbeitrag wird der europäische Stand der Normung im Bereich der
Betonfertigteile dargestellt und auf die verschiedenen
"Konformitätssysteme", die CE-Kennzeichnung etc. eingegangen.
Obwohl die Arbeiten an der ersten Generation der Normen noch gar nicht
abgeschlossen sind, gibt es auf europäischer Ebene schon Überlegungen zur
Gestaltung der zweiten Normengeneration.
Die werkseigene Produktionskontrolle im Kontext zu den Anforderungen der ISO 9001 Eine funktionierende werkseigene Produktionskontrolle (wePk) ist eine Grundvoraussetzung für eine qualitätsgesicherte Produktion von Bauprodukten. Die wePk ist ein Element zur Bescheinigung der Konformität mit technischen Spezifikationen gemäß der Bauproduktenrichtlinie. Unabhängig von den Forderungen der harmonisierten europäischen Produktnorm wird der prozessorientierte Ansatz der ISO 9001 von vielen Herstellern als Referenznorm für die Organisation der wePk herangezogen. Dabei werden die Produktionsabläufe in Wechselwirkung mit den Prozessen der Verantwortung der Leitung, des Ressourcenmanagements bzw. der Messung, Analyse und Verbesserung in ein Qualitätsmanagementsystem zusammengeführt und in einem QM-Handbuch entsprechend dokumentiert. Dieser Fachbeitrag behandelt im Allgemeinen die wePk aus der Perspektive der ISO 9001 und zeigt einen möglichen Ansatz für eine Integration der Forderungen der Produktnormen in ein aufrechtes QM-System nach ISO 9001.
Holz-Glas-Verbund zur Gebäudeaussteifung Die erstarrte
Flüssigkeit Glas besitzt höhere Druckfestigkeiten als Beton oder Stahl.
Wegen der Unfähigkeit des Werkstoffes Spannungsspitzen durch plastische
Verformung abzuleiten, konnte die Tragfähigkeit von Glas bisher jedoch nicht
ausgenutzt werden.
Die Holzforschung Austria arbeitet im Rahmen des Industriellen
Kompetenzzentrums Holztechnologie an der Entwicklung von tragenden
Holz-Glas-Verbundelementen, die einen schonenden Lasteintrag in
Isolierglasscheiben mittels elastischer Klebefuge ermöglichen.
Spannungsspitzen werden somit ausgeschlossen. Treten trotz des vorhandenen
hohen Sicherheitsniveaus Brüche auf, geschieht dies erst nach erkennbarer
plastischer Verformung.
Infolge der optimalen Ergänzung der Eigenschaften von Glas und Holz ist es
möglich, filigrane durch Glas ausgesteifte Skelettbauwerke mit
ausgezeichneten bauphysikalischen Eigenschaften herzustellen. Für eine
baupraktische Umsetzung wird derzeit an der Erweiterung der ETAG 002 auf
Holz-Glas-Verklebungen gearbeitet.
CE-Kennzeichnung von Fahrzeugrückhaltesystemen Mit dem
Erscheinen des fünften Teils der Normenreihe ÖNORM EN 1317
"Rückhaltesysteme an Straßen" (voraussichtlicher Erscheinungstermin
ist Mitte 2006) sind die Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung von
Fahrzeugrückhaltesystemen geschaffen. Die bereits veröffentlichten Teile der
EN 1317, Teile 1 bis 4, legen Prüfbedingungen und leistungsbezogene
Klassifizierungen fest. Einzig der Teil 5 wird den Status einer harmonisierten
Norm haben und Produktanforderungen, Dauerhaftigkeit und
Konformitätsbescheinigung regeln.
Fahrzeugrückhaltesysteme leisteten schon bisher einen erheblichen Beitrag zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Formulierung einheitlicher
Prüfbedingungen und genormter Leistungskriterien schaffen eine auf diesem
Sektor dringend erforderliche Standardisierung. Die EU-Kommission hat 2003 in
der "Verona Deklaration" als Ziel die Halbierung der Verkehrstoten bis
zum Jahr 2010 formuliert. Im Jahre 2008, wenn nach einer dreijährigen
Übergangsfrist nur mehr "CE" gekennzeichnete
Fahrzeugrückhaltesysteme zum Einsatz kommen, wird dieses Ziel bedeutend näher
gerückt sein.
Dritte Ausgabe der Baustoffliste ÖE in Vorbereitung Voraussichtlich
noch im Jahre 2006 wird die dritte Ausgabe der Baustoffliste ÖE als Verordnung
des Österreichischen Instituts für Bautechnik erscheinen.
Die wesentlichen Änderungen zu den bereits in der Baustoffliste ÖE vom 1.
Dezember 2004 enthaltenen Produktgruppen betrifft die Adaptierung der Regelwerke
und den Ersatz der Äquivalenztabellen der ÖNORM B 3806 aus dem Jahre 2002.
die neu hinzukommenden Produktfamilien betreffen sowohl zwischenzeitlich
erschienene harmonisierte Normen (stellvertretend seien jene für Rauch- und
Abgasfänge erwähnt) als auch Leitlinien für Europäische technische
Zulassungen (beispielhaft sei die Produktgruppe "Beschichtete
Aluminium-Systeme" nach der Leitlinie für Geklebte Glaskonstruktionen
angeführt).
In diesem Fachbeitrag werden die wesentlichen Änderungen vorgestellt.
Abgasfänge - von der ÜA- zur CE-Kennzeichnung Bis
vor einigen Jahren wurden durch die Zulassungsstellen der einzelnen
Bundesländer die unterschiedlichsten zu erbringenden Prüfungen eingefordert.
Daher wurde 1995 erstmals die Möglichkeit geschaffen, über die
Österreichische technische Zulassung (ÖTZ) - auf Basis der
OIB-Zulassungsrichtlinie "Rauch- und Abgasfänge" - einen
einheitlichen Brauchbarkeitsnachweis für Österreich zu führen.
Die daraus gewonnenen Erfahrungen führten dazu, die Rauch- und Abgasfänge in
die zweite Ausgabe der Baustoffliste ÖA aufzunehmen und damit die
verpflichtende ÜA-Kennzeichnung vorzuschreiben.
In der Zwischenzeit sind aber bereits die ersten harmonisierten europäischen
Produktnormen für Abgasfänge im europäischen Amtsblatt kundgemacht worden.
Der Fachbeitrag zu diesem Thema soll einen detaillierten Überblick über die
derzeit notwendigen Kennzeichnungsverpflichtungen (ÜA / CE) darstellen.
CE-Kennzeichnung für Steinschlagschutznetze Entsprechend dem Mandat der Europäischen Kommission werden für die CE-Kennzeichnung von Steinschlagschutznetzen Europäische technische Zulassungen (ETZ) die zugehörige Spezifikation bilden. Nach intensiven Beratungen in den Gremien der EOTA zum zugehörigen Leitlinienentwurf für Europäische technische Zulassungen, insbesondere auch zu den unterschiedlichen Konzepten zur Messung der Restnutzhöhe, einerseits nach bestehender Schweizer Vorschrift und andererseits nach der zukünftigen Leitlinie, soll in dem Fachbeitrag das nunmehr vorliegende Konzept für die zukünftige CE-Kennzeichnung sowohl aus der Sicht der Zulassungsstelle als auch aus der Sicht der ausschreibenden Stelle analysiert werden.
Brandschutzkonzepte Bauvorhaben werden immer komplexer und parallel dazu ist eine Tendenz festzustellen, brandschutztechnische Vorschriften zielorientiert zu verfassen. Letzteres zeigt sich vor allem bei der von den Ländern betriebenen Harmonisierung der österreichischen bautechnischen Vorschriften im Zusammenhang mit Bauvorhaben, die eine bestimmte Größe überschreiten oder für eine Sondernutzung bestimmt sind. Beide Tendenzen führen zwangsläufig zur Forderung nach einem Brandschutzkonzept. Das Brandschutzkonzept hat die Aufgabe aufgrund einer Nutzungsanalyse und der gegebenen Schutzziele die erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen auszuarbeiten. Mit Hilfe dieser Maßnahmen ist der Nachweis - eventuell mit Methoden des Brandschutzingenieurwesens - zu bringen, dass die Schutzziele erreicht werden. Als Grundlage hinsichtlich Aufbau und Inhalt kann die "Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz" TRVB A 107 dienen.
ONR 22219-2 - Planung und Ausführung von Unterdächern und
Unterspannungen Die ONR 22219-2 ist bereits im November 2004 ausgegeben
worden, ihre Umsetzung findet jedoch nur langsam statt. Die Gründe dafür
sind unterschiedlich: Einerseits ist es schlichtweg die Unwissenheit, dass es
eine Regelung für die Planung und Ausführung von Unterdächern und
Unterspannungen gibt, andererseits gibt es von Seiten der Industrien bewusste
Falschinformationen. Nicht normgerechte Produkte werden unter dem Hinweis
"nach ONR 22219-2 geeignet" angeboten. Im Streitfall trifft es aber
nicht die Industrie und den Handel, sondern der Schaden bleibt beim
Ausführenden.
In diesem Fachbeitrag wird das Wesentliche dieser 19seitigen ON-Regel
dargestellt. Es wird sowohl auf die Mindestanforderungen des Materials als auch
auf neu formulierte Begriffe eingegangen.
CE-Kennzeichnung für "Vorgehängte hinterlüftete
Fassaden" Mit Erscheinen des Entwurfmandats "Construct
02/545", das den Titel "Kits for exterior wall claddings"
trägt, wurde von der Europäischen Kommission die Erarbeitung einer
Europäischen technischen Leitlinie (ETAG) für "Vorgehängte
hinterlüftete Fassaden" (genaue Titelbezeichnung noch nicht bekannt) in
Auftrag gegeben. Auf Basis dieser ETAG wird es in Zukunft möglich sein, alle
unter diese Leitlinien einzuordnenden Bausätze mit dem Handelszeichen
"CE" zu kennzeichnen. Dieses Handelszeichen soll den freien
Warenverkehr innerhalb der europäischen Mitgliedstaaten regeln. Nach Angaben
der Europäischen Organisation für technische Zulassungen (EOTA) ist mit
einer Fertigstellung der ETAG bis Ende Dezember 2006 zu rechnen.
Der nachfolgende Beitrag soll Auskunft über den Umfang und den Inhalt der
genannten Leitlinie geben sowie dem Leser die unter dieses Dokument
einzustufenden Bauprodukte, deren Anwendungsbereiche und Eigenschaften etwas
näher bringen.
Brandverhalten von Fassaden In Österreich wird die Frage, ob eine Fassadenbekleidung eine Brandausbreitung im zweiten über dem Brandherd liegenden Geschoss begünstigt, durch die ÖNORM B 3800-5 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 5: Brandverhalten von Fassaden. Anforderungen, Prüfungen und Beurteilungen" bewertet. Diese österreichische Norm ist seit dem Jahre 2004 in Kraft und ihr unmittelbarer Anwendungsbereich liegt in der Prüfung von "Außenwand-Wärmedämm-Verbundsystemen" und "Vorgehängten hinterlüfteten Fassaden". Mindestens ebenso lang wird bereits auf europäischer Ebene die Schaffung einer Fassadenbrandprüfnorm diskutiert. Die Aspekte dieser Diskussion und die dabei aufgetretenen Schwierigkeiten sowie die sich bisher zeigenden Abweichungen dieses europäischen Weges von der ÖNORM B 3800-5 soll der im nächsten Heft erscheinende Artikel näher beleuchten.
Energie aus Asphalt - Road Energy Systems Dieser Fachbeitrag stellt eine neu entwickelte Methode der Energiespeicherung in Fahrbahndecken vor. Road Energy Systems ist eine Asphaltbetonschicht mit einer Asphaltarmierung und einem Wasser führenden Leitungssystem, das im Sommer Asphalt kühlen und im Winter erwärmen kann. Die Lebensdauer der Asphaltkonstruktion wird dadurch verlängert und die Verkehrssicherheit erhöht. Gleichzeitig kann das Verfahren auch für das Beheizen und Kühlen von Gebäuden, Sportplätzen, Böden und für Anpflanzungen genutzt werden.
Das Harmonisierungskonzept mit den sechs OIB-Richtlinien einmal anders betrachtet Die
harmonisierten technischen Bauvorschriften sind in zwei Ebenen gegliedert: In
der ersten Ebene, die nach wie vor eine Rechtsvorschrift in Form eines
Gesetzes oder einer Verordnung sein soll, werden die wesentlichen Anforderungen an Bauwerke definiert und präzisiert.
Die technischen Detaillösungen, die der Erfüllung der auf Ebene 1 ("Zielorientierte
bautechnische Anforderungen") gesteckten Ziele dienen, werden in
OIB-Richtlinien (Ebene 2) ausgelagert.
Hält der Bauwerber diese OIB-Richtlinien ein, so ist sichergestellt, dass die
auf gesetzlicher Ebene festgelegten zielorientierten Anforderungen erfüllt
werden.
Durch diesen Artikel wird die Gliederung der wesentlichen Anforderungen an
Bauwerke in den OIB-Richtlinien, die sich aus der Bauproduktenrichtlinie
ableitet und welche auch die Grundlage für die Entwicklung der (Bau)Produktnormen
darstellt, aus der Perspektive der Bauschaffenden betrachtet und anhand eines
Beispiels aufgezeigt, welche Vorteile diese Struktur sowohl bei der
Nachweisführung der Anforderungen auf der Bauteilebene als auch bei der
Nachweisführung der Brauchbarkeit auf der Produktebene für eine
systematische Handhabung der bautechnischen Anforderungen beim Bauprozess
bringen könnte.
Europäische Normen für Abdichtungsbahnen und deren Umsetzung in Österreich Auf Basis des Mandats M/102 "Abdichtungsbahnen" wurden durch das CEN/TC 254 insgesamt 10 Produktnormen und 45 Prüfnormen erarbeitet. Die Produktnormen haben im Laufe der Jahre 2004 bis 2006 Gültigkeit erlangt. Sie lassen sich in die beiden Gruppen "Bitumenbahnen" und "Kunststoff- und Elastomerbahnen" (jeweils 4 Normen) unterscheiden, zwei Produktnormen gelten für beide Bereiche. Seit 2002 wurden durch das ON-K 214 "Abdichtungsbahnen" als Spiegelausschuss zum CEN/TC 254 die für die Festlegung der österreichischen Anforderungen erforderlichen Umsetzungsdokumente ausgearbeitet: 7 Normen für Bitumenbahnen und 8 für Kunststoffbahnen, die mit 1. August 2005 bzw. 1. Jänner 2006 veröffentlicht wurden. Die Gestaltung dieser Normen richtete sich weitgehend nach der bisherigen Differenzierung auf Basis der eingesetzten Bitumensorten und Trägereinlagen bzw. Kunststoffarten, wobei viele Bahnensorten für mehrere EN einsetzbar waren. Da dies für eine Verankerung in der Baustoffliste ÖA Schwierigkeiten bereitet, arbeitet das ON-K 214 derzeit an einer entsprechenden Neugestaltung.
Zulassung als Baustein erfolgreicher Innovation -
Innovativer Mantelbetonbau Die Zukunft des Bauens
liegt in der Vorfertigung, die Baustelle wird zur Montagestelle. Gleichzeitig
soll die Konstruktion weitgehend den Kriterien der Nachhaltigkeit entsprechen.
Bewährte Systeme müssen sich also in diesem Sinne weiterentwickeln, um den
Anforderungen der Zukunft zu entsprechen.
Eines dieser über Jahrzehnte bewährten Systeme ist der Mantelbetonbau mit
Holzwolle - Leichtbauplatten.
Auf Basis der ETAG 009 "Nicht lasttragende verlorene Schalungsbausätze/-systeme
bestehend aus Schalungs-/Mantelsteinen oder -elementen aus Wärmedämmstoffen
und - mitunter - aus Beton" wurde in diesem Sinne ein vom FFG
gefördertes Forschungsvorhaben durchgeführt. Das Ergebnis "Heraklith
Modul" - ein großflächiges modulares Schalungssystem - konnte
erfolgreich in Zusammenarbeit mit der TU Graz, der Montanuniversität Leoben
und dem IBS Linz die Europäische technische Zulassung durch das
Österreichische Institut für Bautechnik erreichen. Erste Wohnbauprojekte
zeugen nun bereits von der erfolgreichen Umsetzung dieser Innovation.
Fenster und Fassade - Versuch einer Abgrenzung sowie
Hinweise zur Notwendigkeit von Absturzsicherungen von Gläsern Seit dem 1.
November 2003 gibt es die ÖNORM EN 13830 "Vorhangfassaden -
Produktnorm". Die Koexistenzphase der ÖNORM EN 14351-1
"Fenster und Türen - Produktnorm, Leistungseigenschaften" begann
mit 1. Februar 2006. Ein Anlass, um die Grenzen dieser sich teilweise in der
Anwendung überschneidenden Bauteile aufzuzeigen. In dem im nächsten Heft
erscheinenden Artikel versucht die Holzforschung Austria die Begriffe Fenster
und Fassade voneinander abzugrenzen.
Die Notwendigkeit einer Absturzsicherung von Gläsern sowohl bei Fenstern
(insbesondere geklebte Konstruktionen) als auch bei Fassaden wird ebenfalls
erörtert.
Vorstellung der OIB-Richtlinien 1 und 2 In der
OIB-Richtlinie 1 "Mechanische Festigkeit und Standsicherheit" werden
die Anforderungen an die Tragfähigkeit von Tragwerken und die
Gebrauchstauglichkeit von Bauwerken sowie Festlegungen der zu
berücksichtigenden Einwirkungen auf Tragwerke festgehalten.
Die OIB-Richtlinie 2 "Brandschutz" beschreibt allgemeine
Anforderungen und Anforderungen an Tragwerke im Brandfall, Maßnahmen gegen
die Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerks und die Ausbreitung
von Feuer auf andere Bauwerke. Sie stellt Auflagen an die Flucht- und
Rettungswege, sowie an die Rettung und Brandbekämpfung. Ein eigenes Kapitel
ist bestimmten Bauwerken gewidmet, welche aufgrund ihrer speziellen Nutzung
auch besondere Anforderungen zu erfüllen haben. Für Betriebsbauten und
Garagen samt überdachten Stellplätzen und Parkdecks gibt es zwei eigene
Subrichtlinien: 2.1 "Brandschutz bei Betriebsbauten" und 2.2
"Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks".
Geklebte Glaskonstruktionen Im Flugzeugbau und in der Automobilindustrie ist das Kleben verschiedener Materialien bereits seit vielen Jahren Stand der Technik. Doch auch in der Architektur gewinnen geklebte Glaskonstruktionen, die so genannten "Structural-Glazing-Fassaden" zunehmend an Bedeutung. Die Verklebung erfolgt derart, dass sich für den Betrachter das Bild einer homogenen das Gebäude umhüllenden Glasfläche ergibt. Der Fachbeitrag stellt die wesentlichen konstruktiven Details geklebter Glaskonstruktionen dar. Dabei wird neben den bewährten flüssigen Klebern auch ein neues Klebeband vorgestellt. Auch auf das Verfahren der Zulassung geklebter Glaskonstruktionen wird eingegangen.
Schallschutz bei mehrgeschossigen Holzbauten: Ausführung - Optimierung - Forschung Mit realisierten Großbauten - wie z. B. Spöttelgasse und Mühlweg - werden mehrgeschossige Holzbauten auch im urbanen Wien vermehrt realisiert. Die Anforderungen an den Schallschutz der Trenndecken stellen generell eine Herausforderung an Planer und Ausführende dar. Im Artikel werden Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt und aktuelle Untersuchungen zur Auflagerausbildung von Massivholzdeckenkonstruktionen wiedergegeben.
Trockenbau mit Gipsplatten - Normung und Baupraxis Für Trockenbausysteme mit Gipsplatten ergeben sich durch die Umstellung der europäischen Normung und CE-Kennzeichnung für die Systemkomponenten wie etwa Gipsplatten und Bestandteile der Unterkonstruktion auch in der Baupraxis eine Reihe von Fragestellungen. Insbesondere trifft dies auf die bisher in Österreich geläufigen Festlegungen für Standard-Trockenbausysteme wie Ständerwände und abgehängte Decken gemäß ÖNORM B 3415 und ÖNORM B 3358-6 und die aus diesen Normen ableitbaren Eigenschaften von Bauteilen zu. Im Artikel wird versucht, beispielhaft einige Punkte, die auch beträchtliche Risken für Planer und Verarbeiter bedeuten können, im Problemfeld zwischen verfügbaren Systemkomponenten gemäß europäischer Normung und deren Verwendbarkeit für Standard-Trockenbausysteme in Österreich darzustellen.
Vorstellung der OIB-Richtlinien 3 und 4 In der
OIB-Richtlinie 3 "Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz" werden Anforderungen an
Sanitäreinrichtungen, der Umgang mit Niederschlagswässer, Abwässer,
sonstige Abflüsse, Abfälle sowie Abgase von Feuerstätten, der Schutz vor
Feuchtigkeit, der Umgang mit Trink- und Nutzwasser, der Schutz vor
gefährlichen Immissionen, die Belichtung und Beleuchtung, Lüftung und
Beheizung, das Niveau und die Höhe von Räumen sowie die Lagerung
gefährlicher Stoffe geregelt.
Die OIB-Richtlinie 4 "Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit" beschreibt
die Art der Erschließung eines Bauwerkes, die notwendigen Maßnahmen, die zum
Schutz vor Rutsch- und Stolper-, Absturz- und Aufprallunfällen notwendig sind
sowie die Sicherheitsmaßnahmen vor herabstürzenden Gegenständen. Sie
formuliert Maßnahmen zum Verbrennungs- und Blitzschutz und enthält die
Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Bauwerken, im Speziellen von
Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Nachhaltiges Bauen und Sanieren Seit einigen Jahren
hält der Begriff "Nachhaltigkeit" auch im Bauwesen Einzug.
Die Prinzipien, die dem nachhaltigen Bauwesen zugrunde liegen, sind die
Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die Umwelt, die effiziente Nutzung
von natürlichen Ressourcen und der Schutz der Biodiversität.
Aus diesen drei Grundsätzen wurden zahlreiche internationale und nationale Programme
sowie einige Richtlinien zum Ausbalancieren von ökologischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Interessen erarbeitet, um einen
verantwortungsvollen Umgang mit unserer Umwelt zu gewährleisten.
Dieser Beitrag soll einen Überblick über die Grundlagen und die derzeitigen
Strategien in Europa, aber auch in Österreich und im Bundesland Steiermark
zum Thema "Nachhaltiges Bauen und Sanieren" (Schwerpunkte sind:
Bauprodukte aus nachwachsenden Rohstoffen, Haus der Zukunft, Reduktion der
Bauwärmeemission, eine Raumplanung, die eine Zersiedelung verhindert usw.)
aufzeigen.
Einflüsse auf das Ergebnis bei der Bestimmung
wärmetechnischer Kenngrößen von Fenstern und Fassaden Wärmetechnische
Kenngrößen von Fenstern und Fassaden sind zu einem wesentlichen
Wettbewerbsfaktor geworden. Nachvollziehbarkeit und Reproduzierbarkeit der
Berechnung und Berechnungsergebnisse sollten deshalb eine Selbstverständlichkeit sein.
Die Betrachtung und Nachrechnung verschiedener Ergebnisse zeigt jedoch, dass
hier offenbar die Festlegungen in den Normen einen zu großen
Interpretationsspielraum offen lassen. Während nämlich in den Normen für
die messtechnische Bestimmung der deklarierten Kenngrößen alle
Randbedingungen mit den zulässigen Abweichungen genauestens festgelegt sind,
fehlen teilweise diese Festlegungen in den für die Berechnung zugrunde
liegenden Normen oder sie erlauben einen zu großen Interpretationsspielraum.
Da Produktnormen sowohl eine messtechnische Ermittlung und eine Berechnung
für die Feststellung der deklarierten Kenngrößen zulassen, wäre eine
Übereinstimmung der Ergebnisse aus Messung und Berechnung erstrebenswert.
Im Rahmen dieses Fachbeitrages soll dokumentiert werden, wie sich die
aufgezeigten Probleme auf die deklarierten Kenngrößen auswirken.
Ermüdungsprobleme bei orthotropen stählernen
Fahrbahnplatten bei Brücken in den Niederlanden - Probleme und Maßnahmen Die
ersten Brücken mit orthotropen Fahrbahnplatten in den Niederlanden wurden in
den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts gebaut. Sie bestanden aus
Schweißkonstruktionen in Form von Blechen, die mit offenen Steifen aus
Flachstahl, Winkeln oder Hollandprofilen mit Stößen verstärkt waren und mit
Nietverbindungen zusammengebaut wurden.
Schon bei der Entwicklung von den orthotropen Fahrbahnplatten wurde die
Ermüdung als ein wesentliches Risiko erkannt. Im Allgemeinen wurde eine
Ermüdungsfestigkeit für zwei Millionen Lastspiele für die derzeitigen
Verkehrslasten als ausreichend erachtet.
Heute wird an mehreren Autobahnen schon ein Verkehrsaufkommen von zwei
Millionen Lastkraftwagen pro Jahr festgestellt. Daraus ergibt sich, dass
Ermüdungsschäden wahrscheinlich bei den ermüdungsempfindlicheren Teilen
früher auftreten als bei der Bemessung der Brücken erwartet wurde.
Aufgrund des Anstieges der Verkehrslasten nehmen die Schadensfälle deutlich
zu. Im Artikel wird auch auf die daraus resultierenden Reparaturmaßnahmen
Bezug genommen.
Brauchbarkeitsnachweise von Wandbaustoffen Die Wand,
ein senkrechter Bauteil, ist ein zentrales Element beim Bauen.
Beim Bau von Wandkonstruktionen bzw. Wandsystemen können die
unterschiedlichsten Bauprodukte zu einer gebrauchsfähigen Wand
zusammengefügt werden. Die Regelungen über die Verwendbarkeit von
Bauprodukten werden in den Bauproduktegesetzen festgehalten.
Im Rahmen dieses Fachbeitrages wird der Versuch unternommen, die
"Brauchbarkeitsnachweise" der wichtigsten Bauprodukte, die beim Bau
von Wänden zum Einsatz kommen können, übersichtlich zusammenzustellen, um
einen Gesamtüberblick über die gesetzlichen Regelungen zum Thema
"Wandbaustoffe" zu erhalten.
Vorstellung der OIB-Richtlinien 5 und 6 In der
OIB-Richtlinie 5 "Schallschutz" werden Anforderungen an den
baulichen Schallschutz, die Raumakustik und den Erschütterungsschutz
geregelt.
Die OIB-Richtlinie 6 "Energieeinsparung und Wärmeschutz" dient vor
allem der Umsetzung eines Teiles der Richtlinie 2002/91/EG über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie) in nationales
Recht und beschreibt im Detail Anforderungen an den Heizwärme- und
Kühlbedarf, die thermische Qualität der Gebäudehülle, den
Endenergiebedarf, Wärme übertragende Bauteile und an Teile des
energietechnischen Systems. Sie regelt Inhalt und Form des Energieausweises
und legt fest, welche Gebäude und Gebäudekategorien von den Bestimmungen
dieser Richtlinie ausgenommen sind.
Der Energieausweis Aufgrund der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Bemühungen einer Harmonisierung bautechnischer Vorschriften in Österreich, waren die letzten Jahre für den Bereich des Themenfeldes Energieeinsparung und Wärmeschutz von der Notwendigkeit geprägt, einerseits Methoden zur Ermittlung von Energiekennzahlen zu entwickeln, und andererseits Anforderungen für sie festzulegen bzw. diese in einem Energieausweis darzustellen. Seit kurzem sind die Arbeiten nahezu abgeschlossen. Der Fachbeitrag soll einen Überblick über die Entwicklungen der letzten Jahre geben und deren Ergebnisse vorstellen. Ein Ausblick auf die geplanten Werkzeuge zur Berechnung von Energiekennzahlen und auf einen Teil der zukünftigen Auswirkungen ergänzt die Ausführungen.
Neuausgabe der Baustoffliste ÖE in Vorbereitung Im Juli 2007 wurde der Konsultationsprozess zu dem Entwurf der Änderungen der bestehenden Baustoffliste ÖE vom 8. Jänner 2007 eingeleitet. Dieser Entwurf beinhaltete Adaptierungen und Ergänzungen zur bestehenden Baustoffliste ÖE. Für 2008 ist daher bereits mit der 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE zu rechnen. Aufgrund des Burgenländischen Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetzes 2007 wird mit dieser Neuausgabe die Verordnung über die Baustoffliste ÖE erstmals auch für das Burgenland Geltung erlangen.
Vorschau auf die Umsetzung der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Tirol Im Rahmen der Neufassung der "Technischen Bauvorschriften 2008" wird das Land Tirol die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften im Landesrecht umsetzen. Dabei werden die relevanten Artikel der Vereinbarung gemäß § 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften übernommen und die OIB-Richtlinien 1 bis 6 für verbindlich erklärt. Die Verordnung wird voraussichtlich mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten.
Neuer Energieausweis im Baurecht Der Energieausweis ist in Österreich kein unbekanntes Instrument zur Beschreibung der energetischen Qualität von Gebäuden - mit Anfang 2008 gibt es aber wesentliche Erweiterungen und Änderungen. Auf Grundlage der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden europaweit Maßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt - und damit gibt es den Energieausweis dann in ganz Österreich. Die Regeln zur Vorlage bei Neu-, Zu-, Umbau oder umfassender Sanierung von Wohngebäuden und auch Nichtwohngebäuden werden in den Baugesetzen der Bundesländer verankert, auch die genauen Inhalte, Berechnungsmethoden und die Form des Energieausweises.
Fünfte Ausgabe der Baustoffliste ÖA im Jahre 2008 Im November 2007 wurde das Notifikationsverfahren zu dem Entwurf der Änderungen der bestehenden Baustoffliste ÖA vom 8. Jänner 2007 eingeleitet. Mit diesen Änderungen, die insbesondere die Produktgruppe Rauch- und Abgasfänge betreffen, wird 2008 bereits die fünfte Ausgabe der Baustoffliste ÖA erscheinen. Die Änderungen in der Produktgruppe Rauch- und Abgasfänge sind in engem Zusammenhang mit den zwischenzeitlich vorliegenden harmonisierten Normen und damit auch mit den in Vorbereitung stehenden Ergänzungen zur Baustoffliste ÖE zu sehen. Aufgrund des Burgenländischen Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetzes 2007 wird mit dieser Neuausgabe die Verordnung über die Baustoffliste ÖA und damit die ÜA-Kennzeichnung erstmals auch für das Burgenland Geltung erlangen.
Glas im Bauwesen Der verbreitete Einsatz von Glas im
Bauwesen, etwa bei Glasfassaden, Glasdächern und Glasbrüstungen, hat sich in
den letzten Jahren immer mehr durchgesetzt. Parallel dazu ist die Anzahl der
technischen Regelwerke betreffend Glas im Bauwesen in kürzester Zeit stark
angewachsen und hat mittlerweile einen kaum überschaubaren Umfang erreicht.
Die zu bewältigende Herausforderung für Planer, Ausführende und
Sachverständige von Glasbauteilen besteht nun darin, dieses große und
zusätzlich rasch wachsende Gesamt-Regelwerk jederzeit zu überblicken, zu
verstehen und mit den existierenden gesetzlichen Bestimmungen in Österreich
in Verbindung zu bringen.
Mit dem Fachartikel "Glas im Bauwesen" wird das Ziel verfolgt,
diesbezüglich einen Überblick zu schaffen. Dabei werden die Entwicklung von
technischen Regelwerken zu Glas im Bauwesen, die Gliederung von Glasprodukten
nach bestimmten Aspekten, der konstruktive Glasbau sowie gesetzliche
Anforderungen zur Sprache kommen.
Anforderungen seismischer Belastungen an Dübel Erdbeben sind Naturerscheinungen mit langen Wiederkehrzeiten, die Jahrzehnte und bei starken Erdbeben Jahrhunderte betragen. Wer im Bauwesen tätig ist, muss Sicherheit gegenüber verschiedenen Risikoformen garantieren, zu denen auch das Erdbebenrisiko gehört. In den vergangenen Jahren forderten Erdbeben zahlreiche Opfer. Überall auf der Welt, etwa in San Francisco (1989), Los Angeles (1994), Kobe (1995) und der Türkei (1999), traten mehr oder weniger verheerende Erdbeben auf und machten deutlich, dass ein Großteil der Bevölkerung in Gebäuden lebt und arbeitet, die der Belastung durch ein Beben nicht standhalten können.
Erteilung Europäischer technischer Zulassungen für Holzrahmenbausätze in Österreich - Erfahrungen, Hintergründe und Ausblicke Das Österreichische Institut für Bautechnik hat bereits drei Europäische technische Zulassungen für Holzrahmenbausätze nach der europäischen Leitlinie erteilt. Damit ist der Weg für die CE-Kennzeichnung für diese Produkte frei. Der Fachbeitrag gibt Einblick in die dabei gewonnenen Erfahrungen, wie z. B. die Optimierung des Zulassungsverfahrens und zu der mit der Holzforschung Austria eingegangenen Kooperation bei der Vorbereitung der technischen Unterlagen. eine Kooperation, die für Zulassungsvorhaben in den Bereichen Holzrahmenbausätze und Blockhäuser für die Industrie eine zielorientierte Vorgangsweise anbietet.
Probleme und Lösungen bei der Zertifizierung von Bausätzen Bausätze im Sinne der Bauproduktenrichtlinie bestehen definitionsgemäß aus zumindest zwei getrennten Komponenten. Da üblicherweise der Bausatz-Hersteller nicht alle Komponenten des Bausatzes selbst herstellt, sind an einem Bausatz regelmäßig verschiedene Komponenten-Hersteller beteiligt. Die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten und Unklarheiten im Zertifizierungsverfahren, insbesondere auch für die verschiedenen Hersteller selbst, sowie praktische Lösungswege sind Gegenstand dieses Artikels.
Concerted Actions Die EU-Kommission hat zur Einführung und Umsetzung der Gebäudeeffizienzrichtlinie (2002/91/EG) eine aus VertreterInnen aller Mitgliedstaaten bestehende Arbeitsgruppe im Rahmen einer "Concerted Action" eingerichtet, in der Personen und Organisationen zu den vielfältigen in der Richtlinie enthaltenen Themen (Gebäudehülle, Heizung und Kühlung, Lüftung, Klimatisierung; Berechnungsverfahren etc.) Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Ideen zur Umsetzung entwickelt haben.
Umsetzung der bautechnischen Vorschriften in Vorarlberg Mit der Novellierung des Baugesetzes, LGBl. Nr. 44/2007, wurde die Basis für die Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gelegt. Die neue Bautechnikverordnung, LGBl. Nr. 83/2007, mit den Verweisen auf die OIB-Richtlinien 1 bis 6 sowie die neue Baueingabeverordnung, LGBl. Nr. 84/2007, betreffend auch den Energieausweis sind jeweils mit 1. Jänner 2008 in Kraft getreten. Über die Details und die ersten Erfahrungen bezüglich der Umsetzung in Vorarlberg wird in der nächsten Ausgabe von OIB aktuell berichtet.
Realisierung eines siebengeschossigen Holzbaus Der Artikel fasst die Ergebnisse einer im Auftrag der Stadt Wien durchgeführten Machbarkeitsstudie eines Holzbaus in der Gebäudeklasse (GK) 5 zusammen. Als rechtliche Grundlage wurde der Entwurf der Wiener Techniknovelle 2007, welcher auf die OIB-Richtlinien verweist, herangezogen. Es wurden zwei mögliche Maßnahmen zur Erhaltung des Schutzniveaus der OIB-Richtlinie 2 für Gebäude der GK 5 in Holzbauweise erarbeitet.
Brauchen Branchen Interessensvertretungen? Eine Interessensvertretung hat, wie der Name schon sagt, die Interessen einer ganz bestimmten Gruppe auf allen möglichen Ebenen zu vertreten. Am Beispiel des Verbandes der Österreichischen Beton- und Fertigteilwerke (VÖB) wird anhand von einigen konkreten Beispielen aus den verschiedenen Produktbereichen der Sinn und Nutzen einer Interessensvertretung einerseits für die Hersteller, aber andererseits auch für die Anwender von Betonfertigteilen dargestellt.
Ökologisierung der Wohnbauförderung Die Wohnbauförderung ist neben der Aufgabe zur Schaffung günstigen Wohnraumes längst ein zentrales Instrument zur Qualitätssteuerung des Bauens respektive zur Wahrnehmung anderer wichtiger öffentlicher Interessen - wie etwa des Klimaschutzes - geworden. So hat die Ökologisierung der Wohnbauförderung insgesamt bedeutende Fortschritte gemacht, wiewohl es österreichweit beträchtliche Unterschiede gibt. Die Diskussion um die weitere Entwicklung der Wohnbauförderung ist jedenfalls in vollem Gange. Vor welchen Herausforderungen steht die weitere Ökologisierung der Wohnbauförderung? Wo geht es hin und wie konkurrieren die vielseitigen Ansprüche, die an die Wohnbauförderung gestellt werden?
Brandschutz in Garagen mit kraftbetriebenen Parkeinrichtungen Unter kraftbetriebenen Parkeinrichtungen sind gemäß ÖNORM EN 14010 Einrichtungen zu verstehen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen. Darunter fallen je nach Art der Bestätigung bzw. des Ablaufes und des Lastaufnahmemittels Stapelparker (z. B. Doppel- oder Dreifachparker), teilweise automatische Parksysteme (z. B. Combilifte) und automatische Parksysteme (z. B. Automatikparker, Parksafe). Gemäß Punkt 6.3 der OIB-Richtlinie 2.2 "Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks" ist für Garagen mit automatischen Parksystemen ein Brandschutzkonzept erforderlich. In Wien gibt es für Garagen mit kraftbetriebenen Parkeinrichtungen seit vielen Jahren konkrete Bestimmungen insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, die nun vorgestellt werden.
CUAP-WDVS auf Holzuntergründen Der Holzbau stellt bei den Bauweisen ein wachsendes Segment dar. Vor allem die Fertighausindustrie wählt diese Bauweise im Ein- und Zweifamilienhausbereich. Ein Großteil dieser Gebäude wird mit einem Wärmedämm- Verbundsystem gedämmt. Da der Holzbau zum Teil andere Anforderungen an das Wärmedämm-Verbundsystem stellt, entwickelten sich hier neue Technologien - insbesondere im Bereich der Befestigung, des Brandschutzes und der Bauphysik. Diese wurden mit dem CUAP nun erstmals in einer Richtlinie erfasst. Somit ist es möglich, auch diese Systeme nach einem einheitlichen Prozedere zu prüfen und schlussendlich mit dem CE-Kennzeichen zu versehen.
Umsetzung der bautechnischen Vorschriften in Wien Mit Beschluss vom 23. Jänner 2008 (kundgemacht mit LGBl. für Wien Nr. 24/2008) hat der Wiener Landtag die harmonisierten bautechnischen Vorschriften in die Wiener Bauordnung implementiert. Die Detailregelungen werden in einer eigenen Bautechnik-Verordnung getroffen. Das gesamte Regelwerk tritt mit 12. Juli 2008 in Kraft und wird eine bedeutende Veränderung des bisherigen Wiener Baurechtssystems bringen.
CE-Kennzeichnung von Abgasanlagen im Vergleich zur
ÜA-Kennzeichnung - Was gilt in Österreich?
Stand der Umsetzung der europäischen
Bauproduktenrichtlinie im Holzbereich Bedingt durch die Umsetzung der europäischen Bauproduktenrichtlinie, die
für alle Bauteile, die dauerhaft in ein Bauwerk eingesetzt werden,
eine verpflichtende CE-Kennzeichnung vorsieht, befindet sich die
Holzbaunormung zurzeit in einem großen Umbruch. Viele Produkt- und
Produktionsnormen werden durch sogenannte harmonisierte Regelwerke, die die
CE-Kennzeichnung des jeweiligen Produktes festlegen, ersetzt. Dieser Beitrag
gibt einen aktuellen Überblick über die derzeitige Situation bei den
bestehenden und geplanten Regelungen im Holz- bzw. Holzbaubereich.
Weiterentwicklung der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD Die Europäische Kommission bereitet derzeit aufgrund der Erkenntnisse bei der Umsetzung der Gebäuderichtlinie (EPBD) eine wesentliche Überarbeitung der Richtlinieninhalte vor. Diese Weiterentwicklung ändert nichts daran, dass die aktuelle Gebäuderichtlinie vollinhaltlich und termingemäß umgesetzt wird, gibt aber für den weiteren Fahrplan – auch in den österreichischen Bundesländern – wichtige Anregungen und Hinweise, welche Änderungen in den nächsten Jahren zu erwarten sind. Der Entwurf zur Änderung der Richtlinie weitete den Umfang der gegenwärtigen Bestimmungen der EPBD aus.
Umsetzung der bautechnischen Vorschriften im Burgenland
Einführung der Eurocodes Die in Österreich für
den 31. Mai 2009 angekündigte Zurückziehung der meisten nationalen Last- und
Bemessungsnormen des Bauwesens stellt hierzulande gleichzeitig die endgültige
Einführung der Eurocodes, der diesbezüglichen europäischen Normenreihe,
dar. Spätestens ab der zweiten Jahreshälfte 2010 sollen die Eurocodes dann
in der gesamten Europäischen Union als einheitliches europäisches Normenwerk
zur Anwendung gelangen.
Die über 5000 Seiten
umfassende Normenreihe bringt viele und weit reichende Neuerungen mit sich,
die für Statiker, aber auch für alle anderen Bautechniker von Interesse sind.
Im
Fachartikel „Einführung der Eurocodes" wird ein Überblick zur langjährigen
Entwicklung dieser Normenreihe gegeben. Des Weiteren kommen der Aufbau, die
Struktur und die Besonderheiten der Eurocodes zur Sprache. Auch wird die Verknüpfung
der Eurocodes mit der OIB-Richtlinie 1 aufgezeigt sowie auf die nationale bzw.
länderübergreifende Bedeutung der Eurocodes eingegangen.
Übergangsbestimmungen - nationale/europäische
Brandschutzklassifizierungen Mit der Zurückziehung der ÖNORMEN B 3800-1,
-2 und B 3810 am 31. Dezember 2003 sowie deren Ersatz durch die ÖNORMEN
EN 13501-1 und -2 unterlag der Brandschutz von Bauprodukten in den letzten
Jahren großen Veränderungen. In den OIB-Richtlinien Brandschutz werden die
Anforderungen von Bauprodukten ausschließlich auf Basis europäischer
Klassifizierungen gestellt, wobei in Punkt 2.2.2 der OIB-Richtlinie 2
„Brandschutz" festgelegt wurde, dass bis zum 3. Mai 2010 die
Nachweise auch durch gültige österreichische Prüfberichte erbracht werden
dürfen.
Der
folgende Artikel gibt einen Überblick über die zulässigen bzw.
erforderlichen Nachweisführungen bis zum und nach dem 3. Mai 2010.
Europäische technische Zulassung für Bausatz für System
Abgasanlagen mit Keramik-Innenrohr Die Qualifikation Rußbrandbeständigkeit
inklusive der Angabe des Abstandes zu brennbaren Baustoffen „G50"
in Zusammenhang mit der Einreihung in die Kondensatbeständigkeitsklasse
„W" und Korrosionswiderstandsklasse „3" kann durch die europäische
Normung nicht erfasst werden (Serie EN 13063). In enger Zusammenarbeit mit dem
Bautechnischen Institut Linz wurde vom Österreichischen Institut für
Bautechnik für die Schiedel AG die Europäische technische Zulassung für
diesen Anwendungsfall ausgestellt und damit gleichzeitig europaweit im
Produktbereich „Abgasanlagen" die erste Europäische technische
Zulassung erteilt. In dem Fachbeitrag werden das Verfahren und die zu
behandelnden technischen Aspekte dargestellt.
Glasschaumschotter - eine nach EN 13055-2 vielseitig nutzbare leichte
Gesteinskörnung Glasschaumschotter wird immer häufiger im Ingenieur- und Straßenbau
eingesetzt – egal ob es sich um Anwendungen im Bereich einer lastabtragenden,
kapillarbrechenden Tragschicht mit Dämmeigenschaften für Gebäude im
Niedrigenergie- oder Passivhausstandard oder um die Sanierung eines
denkmalgeschützten Gebäudes handelt.
Auch als Leichtschüttung in der Garten- und Landschaftsarchitektur wird
es genauso verwendet wie für innovative Projektlösungen für das Bauen auf
schlechtem Untergrund, beispielsweise im Bereich des Straßenbaus.
Glasschaumschotter wird den baupraktischen und baurechtlichen Aspekten
nahezu perfekt gerecht.
Gebäudebewertung
im Kontext zu technischen und funktionalen Qualitäten - Ein Diskussionsbeitrag.
Teil 1 Für Gebäude und deren Teile werden künftig im
Laufe ihrer Nutzungsdauer noch öfters Bewertungen durchgeführt werden. Dies
erfordert einerseits die Ermittlungen der relevanten Werte zur Beschreibung des
untersuchten Sachverhaltes wie etwa der Restnutzungsdauer, der Energieeffizienz,
des Schallschutzes u.v.a.m. und als zweiten wesentlichen Schritt deren
qualitative Beurteilung.
Letztendlich führen alle Bewertungen immer zu einer monetären
Quantifizierung. Denn sowohl die Investoren als auch – wenn erforderlich –
die Geldgeber, treffen ihre Entscheidungen grundsätzlich auf Basis deren
finanziellen Auswirkungen.
In diesem Fachbeitrag werden die Grenzen der Abbildbarkeit „technischer
und funktionaler Qualitäten“ eines Gebäudes und deren mögliche Berücksichtigung
bei Gebäudebewertungsverfahren diskutiert.
Laubhölzer
als lastabtragende Bauteile im Bauwesen Aus
der waldbaulichen Situation heraus ergibt sich die Notwendigkeit der vermehrten
Verwendung von Laubholz. Die hervorragenden mechanischen Eigenschaften und die
edle Ästhetik sprechen für den Einsatz von einheimischen Laubhölzern als
lastabtragende Bauteile im Bauwesen. Im Fachartikel werden der Stand der
Forschung im deutschsprachigen Raum, die derzeitigen Normen und Zulassungen von
Holzprodukten und Verbindungsmitteln erörtert sowie ein Einblick in die neue
maschinelle Sortierung von Lamellen für Brettschichtholz und die Ausbeuten in
den Festigkeitsklassen gegeben. Einige bestechende mechanische Eigenschaften von
Buche und Esche werden im Vergleich zur Fichte erläutert und deren
Einsatzpotenziale aufgezeigt. An den vorgestellten Referenzobjekten wird der
Stand der Bautechnik ablesbar werden.
Erste Treppen-Zulassung des OIB Die österreichischen Treppenbauer produzieren qualitativ auf einem bemerkenswerten Niveau, und man sieht immer öfter anspruchsvolle und moderne Konstruktionen. Umso verwunderlicher ist es, dass die vom Baugesetz für moderne Treppen verlangten Standsicherheitsnachweise für die Branche offenbar noch kein Thema sind. Mancher Tischler gibt sogar zu, weder die betreffenden Bauordnungs-Paragraphen zu kennen, noch die Verkehrslasten, welche Treppen aufnehmen müssen wie alle anderen tragenden Bauteile. Das geht nur solange gut, wie man traditionelle Treppen baut, also aufgrund althergebrachter Erfahrung. Eine Ausnahme sind die Partner der Treppenmeister-Gruppe. Seit Jahrzehnten Vorreiter in der Forschung und Entwicklung moderner Treppen haben sie vom OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) soeben eine Europäische technische Zulassung für ihre Holzspindeltreppe erhalten. Die erste Treppen-Zulassung des OIB überhaupt, und europaweit die erste für eine Spindeltreppe aus Massivholz. (Erfahrungen des Herstellers, Position des OIB)
Gebäudebewertung im Kontext zu technischen und funktionalen Qualitäten - Ein Diskussionsbeitrag. Teil 2 Im zweiten Teil des Fachbeitrages wird die Berücksichtigung der funktionalen und technischen Qualitäten in zurzeit gängigen Methoden der allgemeinen Gebäudebewertungen analysiert. Mögliche Grenzen der Abbildbarkeit "technischer und funktionaler Qualitäten" und deren mögliche Berücksichtigung bei Gebäudebewertungsverfahren werden diskutiert.
Energieausweis - eineinhalb Jahre Umsetzung in Vorarlberg Der
Energieausweis ist seit 1. Jänner 2008 baurechtlich umgesetzt. Seit Anfang
2009 ist er auch bei Verkauf und Vermietung unaufgefordert vorzulegen. In
Vorarlberg werden alle rechtsgültigen Energieausweise über die
Landesplattform zum Energieausweis (www.vorarlberg.at/enrgieausweis)
ausgestellt. Mittlerweile konnten so mehrere 1.000 Energieausweise im Rahmen ihrer Ausstellung begleitet werden.
Nach eineinhalb Jahren Umsetzung soll ein Resümee zu den Erfahrungen aus der
Praxis gezogen werden. Auswirkungen sollen dargestellt, offene Potenziale
aufgezeigt werden.
Brandstatistik als Informationsmedium Brandstatistiken werden in Österreich seit langem und von verschiedenen Institutionen mit unterschiedlichen Zielsetzungen geführt, wobei zumeist nur Teilaspekte berücksichtigt werden. In dem Beitrag werden insbesondere statistische Angaben zu Brandtoten, wirtschaftlichen Schäden, Gebäudetypen bzw. Risikogruppen sowie zu Zündquellen geliefert. Gerade im Zusammenhang mit den neuen Brandschutzvorschriften der OIB-Richtlinien wäre es für die Zukunft äußerst interessant zu wissen, ob das angestrebte Sicherheitsniveau aufgrund der Erfahrungen von Gebäudebränden auch tatsächlich erreicht werden kann.
Geklebte Ziegel Traditionelle Mauerwerkssysteme
bestehen aus Ziegel und einem Dünnbettmörtel. Beim geklebten Ziegel wird nun
der Dünnbettmörtel durch einen feuchtigkeitshärtenden, einkomponentigen
Kleber (PUR-Schaum) ersetzt und die Planziegel zu tragenden und nichttragenden
Ziegelwänden verklebt.
Daraus ergeben sich natürlich bei der Verarbeitung ergänzende technische
Anforderungen, die bei der Planung und bei der Ausführung (Errichtung) von
geklebten Ziegelwänden zu berücksichtigen sind. Dieser Artikel soll die
wichtigsten zu beachtenden Punkte in der Planung/Ausführung näher
beleuchten.
Innenraumluft
im Spannungsfeld zwischen Hygiene und Energieeinsparung Das Raumklima beeinflusst das menschliche Wohlbefinden und das
Leistungsvermögen der Raumnutzer wesentlich.
Im
zweiten Teil des Fachbeitrages werden die Überprüfung der Möglichkeiten und
die Erarbeitung eines funktionierenden Designs vorgestellt.
Prüfprozesse
und Tragmodelle für Brettsperrholz
Brettsperrholz
ist das erste flächenhafte Holzbauprodukt, das aufgrund seiner Dimensionen im
Primärtragstrukturbereich eingesetzt wird und damit hinsichtlich der
Bemessung besonderer Aufmerksamkeit bedarf. Zudem wird es aus normativ
festgelegten, definierten Elementen – nach der Festigkeit sortiertes Bauholz
gemäß EN 14081-1 bzw. Festigkeitsklassen gemäß EN 338 – aufgebaut, im
Gegensatz zu sonstigen auch im konstruktiven Bereich eingesetzten
Holzwerkstoffplatten, wie Furnierschicht- und -sperrholzplatten oder OSB, für
deren Ausgangsprodukt Furnier bzw. Span keine normativen Klassifizierungen
hinsichtlich der Festigkeit und Steifigkeit festgelegt sind. Damit ergibt sich
aber für Brettsperrholz – wie auch schon für das hinsichtlich des
Ausgangsproduktes verwandte Brettschichtholz – die Möglichkeit der
Tragmodellentwicklung für das Endprodukt auf Basis der Festigkeits- und
Steifigkeitswerte der Festigkeitsklasse des Brettes. Dies bedingt aber auch
eine vertiefte Untersuchung der Spannungen und Dehnungen in den einzelnen
Schichten.
Der
Verband Österreichischer Beton- und Fertigteilwerke (VÖB) hat ein für die
Branche einzigartiges Konzept für die Wissensvermittlung rund um das Thema
„Betonfertigteile“ entwickelt.
In
einer groß angelegten Bildungsoffensive werden Schüler, Studenten und Profis
eingeladen sich mittels der vom VÖB entwickelten Wissensplattform www.betonwissen.at
Wissen „rund um den Betonfertigteil“ anzueignen, zu erweitern und zu
testen.
Wer
sich im Umgang mit Betonfertigteilen am Bau in Zukunft leichter tun will, hat
ab sofort die Möglichkeit diese Plattform zu nutzen. Mit diesem neu
erworbenen Fachwissen können mögliche Fehler beim Einbau von
Betonfertigteilen auf der Baustelle vermieden werden.
In
diesem Artikel werden die Online-Seminare, deren Inhalte und die Nutzungsmöglichkeiten
im Detail vorgestellt.
Erste
Novelle zur Baustoffliste ÖE in Vorbereitung
Erstmals
werden Ergänzungen zur bestehenden Baustoffliste ÖE nicht in Form einer
Neufassung der gesamten Baustoffliste ÖE, sondern als Novelle zur bestehenden
Verordnung herausgegeben werden.
Einen
positiven Abschluss der Konsultationsverfahren vorausgesetzt, wird diese
Novelle voraussichtlich noch im Dezember 2009 vom OIB erlassen werden.
In
dem Fachbeitrag werden sowohl die inhaltlichen Ergänzungen zur geltenden
Baustoffliste ÖE als auch das Konzept zur Gestaltung in Form einer Novelle
dargelegt.
Photovoltaik Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie mittels Solarzellen. Der Photovoltaik werden wie kaum einer anderen Energietechnologie langfristig eindrucksvolle Perspektiven eröffnet. In Mitteleuropa wird dabei vor allem die Nutzung von Gebäudeoberflächen zur Stromerzeugung interessant werden. Österreich hinkt aufgrund der unzureichenden Rahmenbedingungen der Entwicklung der führenden Länder nach, verfügt aber über ausgezeichnete Potenziale, sich in dieser Technologiesparte zu positionieren.
Energieeffizienz von Gebäuden Die meisten Mitgliedstaaten der EU sind gerade dabei, die Richtlinie 2002/91/EG zur Energieeffizienz von Gebäuden umzusetzen oder die letzten Hürden dazu auszuräumen - und die erste Revision steht an. Waren Ergänzungen, Verbesserungen so rasch notwendig? Sinnvoll und auch für Österreich relevant sind jedenfalls zahlreich vorgenommene Konkretisierungen, der Anspruch auf einen ambitionierteren Weg zur Energiebedarfsreduktion von Gebäuden ("nearly zero energy building") und mehr Qualität im Energieausweis.
Das energieeffiziente Ziegelhaus der Zukunft Durch die Neufassung der europäischen Gebäuderichtlinie kommt es zu einem Paradigmenwechsel bei der Gebäudeplanung. Zukünftig werden Gebäude, Heiztechnik und Energieträger gemeinsam bewertet und optimiert werden. Ein Trend dem aktuelle Hauskonzepte der Ziegelindustrie, wie z. B. das Sonnenhauskonzept, schon heute folgen.
Feuerwiderstand von Holzkonstruktionen Ab Mai 2010 ist in Österreich der Feuerwiderstand der Bauteile nach den neuen europäischen Normen nachzuweisen. Eine Übersetzung bisheriger nationaler Prüfzeugnisse (F-Klassen) auf die zukünftigen europäischen Klassifizierungen (REI-Klassen) gemäß EN 13501-2 (1) ist nicht und die Berechnung des Feuerwiderstandes von Holzrahmenbauteilen gemäß ÖNORM EN 1995-1-2 (2) nur eingeschränkt möglich. Im Rahmen eines laufenden Forschungsvorhabens der Holzforschung Austria (HFA) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung (IBS) und der Versuchs- und Forschungsanstalt der Stadt Wien (MA 39) werden die Grundlagen zur Nachweisführung von Holzkonstruktionen nach Ende der Koexistenzphase, Kenntnisse für die Simulation und Bewertung des Feuerwiderstandes von Holzkonstruktionen und die Basis für nachweisfreie Konstruktionen auf nationaler und auf europäischer Ebene geschaffen.
F&T-Modulsystem - Modell einer Hilfestellung für KMUs bei der CE-Kennzeichnung von Fenstern und Türen Fenster- und Außentürsysteme dürfen seit dem 1. Februar 2007 und müssen ab dem 1. Februar 2010 verpflichtend die CE-Kennzeichnung aufweisen. Nicht zuletzt durch die Bestimmungen der Baustoffliste ÖE, 4. Ausgabe, setzt dies eine technische und bauphysikalische Prüfung der einzelnen Systeme voraus. Mit den Anforderungen der EN 14351-1 führt dies für kleinere und mittlere Betriebe zu einem großen finanziellen Aufwand. Die TISCHLERSERVICE GmbH, ein Tochterunternehmen der Bundesinnung der Tischler, bietet durch das F&T-Modulsystem eine Lösung für dieses Problem. Die Hilfestellung erfolgt durch die Übernahme von Ersttypenprüfungen und durch Unterstützung ihrer Lizenznehmer bei der Einführung der CE-Kennzeichnung. In dem Fachbeitrag wird das System vorgestellt und auch seitens des OIB kommentiert.
Gefährliche Substanzen im Rahmen der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten Eine der "Wesentlichen Anforderungen" an Bauwerke im Rahmen der Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) betrifft Umweltschutz sowie Hygiene und Gesundheit der Bewohner und der Anwohner. In diesem Zusammenhang sind Substanzen zu betrachten, die potenziell gefährlich sein können, etwa durch Freisetzen giftiger Gase oder gefährlicher Strahlung, oder durch Verunreinigung von Boden und/oder Wasser. Wie die Kenntlichmachung solcher potenziell gefährlichen Stoffe im Rahmen der CE-Kennzeichnung erfolgen soll, und welche Schwierigkeiten dabei auftreten, ist Gegenstand dieses Aufsatzes.
Strohballendämmung
mit Bauzulassung Wärmedämmstoffe, die aufgrund einer Europäischen
technischen Zulassung das CE-Kennzeichen tragen dürfen, sind grundsätzlich
vergleichbar mit konventionellen Wärmedämmstoffen, die nach den
Europäischen Produktnormen CE-gekennzeichnet werden.
Bei der Verwendung von Wärmedämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen sind
allerdings einige Grundregeln zu beachten. Welche besonderen Aspekte bei der
Prüfung, der Herstellung sowie bei der Anwendung einer Wärmedämmung aus
Strohballen zu berücksichtigen sind, wird in diesem Artikel erläutert.
Gestaltungsrelevante
Aspekte in der Alpenkonvention Die Alpenkonvention und deren Protokolle
sind Staatsverträge, durch die eine nachhaltige Entwicklung des alpinen Raumes
der Unterzeichnerstaaten garantiert werden soll.
In den Protokollen Tourismus, Berglandwirtschaft sowie Raumplanung und
nachhaltige Entwicklung wurden auch klare Anforderungen an die Erhaltung und
Pflege der Natur- und Kulturlandschaften und der charakteristischen
Siedlungsformen sowie die Gestaltung von Hofanlagen und landwirtschaftlichen
Bauelementen formuliert, die auf eine konsequente Erhaltung des besonderen
natürlichen und kulturellen Erbes der Alpenregion abzielen.
In diesem Fachbeitrag werden die geänderten Rahmenbedingungen für die
Sachverständigentätigkeit in den Bereichen Landschaft und Gestaltung
betrachtet, die sich bei der Berücksichtigung der allgemein formulierten
Schutzziele der Alpenkonvention ergeben.
Vorschau
Wesentliche Anforderung 7 Die für 2012 zu erwartende Bauproduktenverordnung wird u. a. die neue Basisanforderung Nr. 7 "Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen" enthalten. Dahinter steht die Absicht der Kommission, die gerade für den Bausektor bedeutende Effizienz im Umgang mit natürlichen Ressourcen zu steigern und die Kreislaufwirtschaft zu forcieren. Diese Frage ist auch im CEN/TC 350 "Sustainability of Construction Works" Gegenstand intensiver Beratungen. Über die Möglichkeiten, wie dieses brisante Thema in der Baupraxis umgesetzt werden könnte, welche Chancen und Gefahren daraus für die Bauwirtschaft resultieren, berichten wir in der nächsten Ausgabe von OIB aktuell.
Vorgefertigte Holzelemente zur Wärmedämmung Der Einsatz von hochwärmegedämmten vorgefertigten Holzelementen stellt für den energieeffizienten Neubau eine interessante Variante dar. Geringere Wandstärken und kürzere Bauzeiten sprechen aus wirtschaftlicher Sicht für den Einsatz. Die Bauteile können auch in der energetischen Sanierung erfolgreich eingesetzt werden. Der Artikel zeigt neben aktuellen Forschungsprojekten auch realisierte Projekte auf.
Nachhaltig Bauen in Gemeinden Das Servicepaket "Nachhaltig Bauen in der Gemeinde" ist ein planungsbegleitendes Beratungsangebot für nachhaltiges Errichten und Sanieren von kommunalen Gebäuden in Vorarlberg. Neben der bestmöglichen Energieeffizienz der Gebäude, werden Gemeinden auch motiviert, ökologische Baustoffe mit geringen Umweltauswirkungen einzusetzen. Weiters wird eine ausgezeichnete Behaglichkeit und eine gesunde Raumluft für die Innenräume durch die richtige Materialauswahl angestrebt. Die Internet-Plattform www.baubook.info/oeg unterstützt als freizugängliches Werkzeug Planer, ausschreibende Stellen und Handwerker bei der Umsetzung.
Holzdachkonstruktionen Im Zuge eines dreijährigen Forschungsprojektes an der Holzforschung Austria (HFA) wurden umfangreiche Freilanduntersuchungen an unterschiedlichen flachgeneigten Dachkonstruktionen aus Holz durchgeführt. Die hierdurch und anhand von Simulationen gewonnenen Erkenntnisse dienen der Überarbeitung der ÖNORM EN 13788 sowie der Einstufung von Holzschutzanforderungen im Flachdach. Der kommende Beitrag beleuchtet die genannten Themen und verdeutlicht die bauphysikalischen Vorgänge in vollgedämmten Flachdächern aus Holz.
Aktuelle Informationen |
Die Preisgestaltung der Hefte bleibt nach wie vor unverändert.
Bezugspreis:
Jahresabonnement € 49,50
Auslandsabonnement € 55,--
Einzelheft € 14,-
Die Zeitschrift erscheint vierteljährlich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Österreichisches Institut für Bautechnik
Mag. Sylvia Reisenhofer
Schenkenstraße 4
A-1010 Wien
Tel.: +43(01)533 65 50-14
Fax: +43 (01)533 64 23
E-Mail: reisenhofer@oib.or.at
Sonderheft Nr. 7 (5. Ausgabe der Baustoffliste ÖA) (13. Mai 2008) |
Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik über die Baustoffliste ÖA (5. Ausgabe der Baustoffliste ÖA)
Am 13. Mai 2008 wurde in Österreich die fünfte Ausgabe der Baustoffliste ÖA in Form der "Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik" erlassen und entsprechend den landesgesetzlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer kundgemacht.
Bauprodukte, die in der Baustoffliste ÖA enthalten sind, müssen optisch sichtbar das "ÜA-Zeichen" tragen. Ohne dieses Zeichen dürfen diese Bauprodukte nicht mehr verwendet werden! Näheres zur Verwendbarkeit solcher Produkte in Österreich finden Sie in der Baustoffliste ÖA.
Die 5. Ausgabe der Baustoffliste ÖA wurde im Rahmen der Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik OIB aktuell als Sonderheft Nr. 7 publiziert.
Abonnenten von OIB aktuell erhalten dieses umfassende Dokument zu einem Sonderpreis von € 35,- im Rahmen ihres Abonnements automatisch zugesandt.
Nichtabonnenten können das Sonderheft Nr. 7 zum Preis von € 55,- beim Österreichischen Institut für Bautechnik bestellen.
Sonderheft Nr. 8 (4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) |
Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik über die Baustoffliste ÖE (4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE)
Am 7. November 2008 trat in Österreich die vierte Ausgabe der Baustoffliste ÖE in Form der "Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik" in Kraft.
In Österreich wird seit 2002 die Verwendbarkeit von CE-gekennzeichneten Bauprodukten über die Baustoffliste ÖE geregelt. Die "CE-Kennzeichnung" bestätigt, dass die Produkte in allen EU-Staaten in Verkehr gebracht werden dürfen. Näheres zur Verwendbarkeit solcher Produkte in Österreich finden Sie in der Baustoffliste ÖE.
Die 4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE wird im Rahmen der Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik OIB aktuell als Sonderheft Nr. 8 publiziert.
Abonnenten von OIB aktuell erhalten dieses 126 Seiten umfassende Dokument zu einem Sonderpreis von € 45,- im Rahmen ihres Abonnements automatisch zugesandt.
Nichtabonnenten können das Sonderheft Nr. 8 zum Preis von € 65,- beim Österreichischen Institut für Bautechnik bestellen.
Sonderheft Nr. 9 (1. Novelle zur Baustoffliste ÖE) |
Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), mit der die Verordnung über die Baustoffliste ÖE (4. Ausgabe der Baustoffliste ÖE) geändert wird (1. Novelle zur Baustoffliste ÖE)
Am 15. Dezember 2009 trat in Österreich die erste Novelle zur Baustoffliste ÖE in Form der "Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik" in Kraft.
Die 1. Novelle zur Baustoffliste ÖE wird im Rahmen der Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik OIB aktuell als Sonderheft Nr. 9 publiziert.
Abonnenten von OIB aktuell erhalten dieses ergänzende Dokument zu einem Sonderpreis von € 35,- im Rahmen ihres Abonnements automatisch zugesandt.
Nichtabonnenten können das Sonderheft Nr. 9 zum Preis von € 55,- beim Österreichischen Institut für Bautechnik bestellen.
Sonderheft Nr. 10 (1. Novelle zur Baustoffliste ÖA) (NEU) |
Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), mit der die Verordnung über die Baustoffliste ÖA vom 13. Mai 2008 geändert wird (1. Novelle zur Baustoffliste ÖA)
Am 2. August 2010 trat in Österreich die erste Novelle zur Baustoffliste ÖA in Form der "Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik" in Kraft.
Die 1. Novelle zur Baustoffliste ÖA wird im Rahmen der Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik OIB aktuell als Sonderheft Nr. 10 publiziert.
Abonnenten von OIB aktuell erhalten dieses ergänzende Dokument zu einem Sonderpreis von € 30,- im Rahmen ihres Abonnements automatisch zugesandt.
Nichtabonnenten können das Sonderheft Nr. 10 zum Preis von € 50,- beim Österreichischen Institut für Bautechnik bestellen.
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