Grundlagen
Rechtsverbindlichkeit
Erstellung von Leitlinien
Publikation von Leitlinien
Vorliegende Leitlinien
In Ausarbeitung befindliche
Leitlinien
Mandate für Leitlinien
| Grundlagen |
Die Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) kennt gem. Art. 4 Abs. 2 mehrere Arten von harmonisierten europäischen technischen Spezifikationen, die als Grundlage für die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten herangezogen werden können.
Eine davon ist die europäische technische Zulassung (ETZ) auf Basis einer Leitlinie nach Art. 9 Abs. 1 bzw. Art. 11 der Bauproduktenrichtlinie. Liegt keine Leitlinie vor, so kann eine Einzelzulassung erteilt werden (siehe CUAP-Verfahren).
Die Entscheidung darüber, ob eine Leitlinie gemäß Art. 9 Abs. 1 bzw. Art. 11 der Bauproduktenrichtlinie erstellt werden soll, wird von der Europäischen Kommission nach Befassung des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen getroffen.
| Rechtsverbindlichkeit |
Nach Rechtsauffassung der Europäischen Kommission dürfen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung von Leitlinien für europäische technische Zulassungen gem. Art. 11 Abs. 3 der Bauproduktenrichtlinie für die betroffenen Produkte keine anderen rechtsverbindlichen Nachweise (z. B. für verbindlich erklärte nationale Normen oder nationale Zulassungen) mehr verlangt werden, sondern einzig europäische technische Zulassungen, die auf Basis dieser Leitlinie erteilt wurden. Bestehende nationale Zulassungen behalten entsprechend der ursprünglich vorgesehenen Geltungsdauer ihre Gültigkeit, können jedoch nicht verlängert werden.
Erstellung von Leitlinien |
Die Erarbeitung der Leitlinie obliegt der EOTA (European Organisation for Technical Approvals). Für diesen Zweck gibt es ähnlich wie bei CEN Arbeitsgruppen und Projekt Teams, die unter Beteiligung der EOTA-Mitglieder die technische Arbeit leisten. Großer Wert wird hierbei auch auf die Teilnahme von Vertretern der Hersteller gelegt.
Österreichisches Mitglied bei der EOTA ist das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB).
Nach Fertigstellung der Leitlinie wird diese dem Ständigen Ausschuss für das Bauwesen vorgelegt, der seine Meinung hierüber äußern kann.
Publikation von Leitlinien |
In Kraft tritt die Leitlinie durch die Publikation, die gem. Art. 11 Abs. 3 der Bauproduktenrichtlinie nicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, sondern durch die Mitgliedstaaten selbst erfolgt.
In Österreich erfolgt die Publikation in Form der Kundmachung von Leitlinien durch das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) in der institutseigenen Zeitschrift OIB aktuell, der Wiener Zeitung sowie durch Ämter der Landesregierungen in deren Amtsblättern entsprechend den jeweiligen landesgesetzlichen Bestimmungen. Zusätzlich werden Leitlinien für die europäische technische Zulassung gemäß § 4 Abs. 1 des Bauproduktengesetzes des Bundes (BauPG) im Verordnungswege kundgemacht.
Die deutschsprachigen Ausgaben von Leitlinien können beim Österreichischen Institut für Bautechnik gegen Kostenersatz bezogen werden.
In Zweifelsfällen bzw. in Fällen von Übersetzungsfehlern ist die im EOTA-Sekretariat (Kunstlaan 40, Avenue des Arts, B-1040 Bruxelles, Belgien; www.eota.be) vorliegende Originalfassung der Leitlinie maßgebend.
| Vorliegende Leitlinien |
Die "Leitlinie für Metalldübel zur Verankerung im Beton (Teile 1, 2, 3)" (ETAG 001) war das erste Regelwerk, das unter der Bauproduktenrichtlinie zur CE-Kennzeichnung beschlossen wurde. Nunmehr sind bereits folgende Leitlinien im OIB in deutscher Version gegen Kostenersatz erhältlich.
ETAG 001: Leitlinie für die Europäische technische Zulassung für Metalldübel zur Verankerung im Beton
(Teile 1 bis 6, Anhänge A, B, C), Ausgabe 2006 (Teile 1 und 2), Ausgabe 1997 (Teil
3), Ausgabe 2006 (Teil 4), Ausgabe 2008 (Teil 5), Ausgabe 2003 (Teil 6), Ausgabe
2006 (Anhänge A, B und C).
Identifikationsnummern der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich:
Teil 1: OIB-467-001/09-001, Teil 2:
OIB-467-001/09-002, Teil 3: OIB-467-005/98, (keine Neuausgabe), Teil 4:
OIB-467-001/09-004, Teil 5: OIB-467-001/09-005, Teil 6: OIB-467-030/04 (keine
Neuausgabe), Anhang A: OIB-467-001/09-007, Anhang B: OIB-467-001/09-008, Anhang
C: OIB-467-001/09-009
ETAG 002: Leitlinie für die Europäische technische Zulassung
für geklebte Glaskonstruktionen, Ausgabe 1998 (Teil 1), Ausgabe 2002
(Teil 2), Ausgabe 2002 (Teil 3). Identifikationsnummer der
deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: OIB-467-018/98, Teil 2:
OIB-467-009/02, Teil 3: OIB-467-030/03
History file Nr. 2: (History file Nr. 1 inkludiert), Ausgabe 2000.
Identifikationsnummer der deutschen Fassung in Österreich: OIB-467-018/98-001.
History file Nr. 3: Ausgabe 2001. Identifikationsnummer der deutschen Fassung in
Österreich: OIB-467-018/98-004.
ETAG 003: Leitlinie für die Europäische technische Zulassung für Bausätze für innere Trennwände zur Verwendung als nichttragende Wände (Ausgabe 1998). Identifikationsnummer der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: OIB-467-026/99.
ETAG 004: Leitlinie für die Europäische technische Zulassung für außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme mit Putzschicht (Ausgabe 2000). Identifikationsnummer der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: OIB-467-002/01.
ETAG 005: Leitlinie für die Europäische technische Zulassung für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen (Teile 1 bis 8), (Ausgabe 2000). Identifikationsnummer der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: OIB-467-012/01.
ETAG 006: Leitlinie für die Europäische technische Zulassung für mechanisch befestigte Dachabdichtungssysteme (Ausgabe 2000). Identifikationsnummer der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: OIB-467-005/00.
ETAG 007: Leitlinie für die Europäische technische Zulassung für Bausätze für den Holzrahmenbau (Ausgabe 2001). Identifikationsnummer der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: OIB-467-020/02.
ETAG 008: Leitlinie für die Europäische technische Zulassung für vorgefertigte Treppenbausätze (Ausgabe 2001). Identifikationsnummer der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: OIB-467-041/02.
ETAG 009: Leitlinie für die Europäische technische Zulassung für nicht lasttragende verlorene Schalungsbausätze/-systeme bestehend aus Schalungs-/Mantelsteinen oder -elementen aus Wärmedämmstoffen und - mitunter - aus Beton (Ausgabe 2002). Identifikationsnummer der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: OIB-467-003/03.
ETAG 010: Leitlinie für die Europäische technische Zulassung für selbsttragende lichtdurchlässige Dachsysteme (Ausgabe 2002). Identifikationsnummer der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: OIB-467-035/03.
ETAG 011: Leitlinie für die Europäische technische Zulassung für leichte Holzbauträger und -stützen (Ausgabe 2002). Identifikationsnummer der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: OIB-467-034/03.
ETAG 012: Leitlinie für die Europäische technische Zulassung für Bausätze für Blockhäuser (Ausgabe 2002). Identifikationsnummer der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: OIB-467-016/03.
ETAG 014: Leitlinie für die Europäische technische Zulassung für Kunststoffdübel zur Befestigung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen mit Putzschicht (Ausgabe 2002). Identifikationsnummer der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: OIB-467-022/02.
ETAG 015: Leitlinie für die Europäische technische Zulassung für Blechformteile (Ausgabe 2002). Identifikationsnummer der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: OIB-467-014/09.
ETAG 016: Leitlinie für die Europäische technische Zulassung
für leichte selbsttragende Verbundplatten (Ausgabe 2003 (Teile 1 und 2),
Ausgabe 2005 (Teil 3), Ausgabe 2004 (Teil 4)). Identifikationsnummern
der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: Teil 1: OIB-467-001/10-001, Teil 2:
OIB-467-001/10-002, Teil 3: OIB-467-001/10-003, Teil 4: OIB-467-001/10-004
ETAG 017: Leitlinie für die Europäische technische Zulassung für Bausätze aus vorgefertigten Wärmedämmelementen für Außenwandbekleidungen (Ausgabe 2005). Identifikationsnummer der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: OIB-467-031/09.
ETAG 018: Leitlinie für die Europäische technische Zulassung für
Brandschutzprodukte (Brandschutzbekleidungen und Brandschutzbeschichtungen)
(Ausgabe 2004 (Teile 1 und 4), Ausgabe 2006 (Teile 2 und 3)). Identifikationsnummern
der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: Teil
1: OIB-467-009/08-001, Teil 2: OIB-467-009/08-002, Teil 3: OIB-467-009/08-003,
Teil 4: OIB-467-009/08-004
ETAG 022: Leitlinie für die Europäische technische Zulassung für Abdichtungen für Wände und Böden in Nassräumen (Ausgabe 2007 (Teil 1), Ausgabe 2005 (Anhänge A-G), Ausgabe 2006 (Anhang H). Identifikationsnummern der deutschen Fassung der Leitlinie in Österreich: Teil 1: OIB-467-010/08-001, Anhang A: OIB-467-010/08-002, Anhang B: OIB-467-010/08-003, Anhang C: OIB-467-010/08-004, Anhang D: OIB-467-010/08-005, Anhang E: OIB-467-010/08-006, Anhang F: OIB-467-010/08-007, Anhang G: OIB-467-010/08-008, Anhang H: OIB-467-010/08-009
| In Ausarbeitung befindliche Leitlinien |
Einen Überblick über die derzeit in Ausarbeitung befindlichen Leitlinien für Europäische technische Zulassungen gibt die folgende Aufstellung:
| Mandate für Leitlinien |
Den Bearbeitungsstand der von der Europäischen Kommission erteilten Mandate für die in Ausarbeitung befindlichen Leitlinien finden Sie unter Bauproduktenrichtlinie.